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   VK Südbayern, 18.02.2020 - Z3-3-3194-1-42-10/19   

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VK Südbayern, 18.02.2020 - Z3-3-3194-1-42-10/19 (https://dejure.org/2020,6687)
VK Südbayern, Entscheidung vom 18.02.2020 - Z3-3-3194-1-42-10/19 (https://dejure.org/2020,6687)
VK Südbayern, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - Z3-3-3194-1-42-10/19 (https://dejure.org/2020,6687)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    VOB/A § 13 EU Abs. 1 Nr. 5, § 16 EU Nr. 2; GWB § ... 97 Abs. 2, § 98, § 99 Nr. 1, § 107 f., § 109, § 127 Abs. 1, § 155, § 156 Abs. 1, § 158 Abs. 2, § 160 Abs. 3 Nr. 3, § 168 Abs. 1 S. 2, § 182 Abs. 4; BayNpV § 1, § 2; VgV § 48 Abs. 1
    Gesetzliches Leitbild des Vergabewettbewerbs

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Gesetzliches Leitbild des Vergabewettbewerbs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschreibung unter Nennung von "Planungsfabrikaten" zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - Verg 26/13

    Vergaberechtswidrigkeit eines Wertungssystems nach dem Prinzip "100 Punkte oder

    Auszug aus VK Südbayern, 18.02.2020 - Z3-3-3194-1-42-10/19
    Ein Wertungssystem bei dem das beste Angebot volle Punktzahl und das schlechteste keine Punkte erhält, führt im dem Fall, dass nur zwei Angebote abgegeben werden zu Ergebnissen, die mit dem gesetzlichen Leitbild des Vergabewettbewerbs unvereinbar sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2014 - Verg 26/13).

    Zudem hat der Antragsteller unwiderlegt erst im Nachprüfungsverfahren erfahren, dass sich nur zwei Bieter mit Angeboten beteiligt haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2014 - Verg 26/13).

    Wie alle Wertungssysteme, die auf einer Interpolation zwischen dem besten und dem schlechtesten Angebot beruhen, führt das streitgegenständliche Bewertungssystem des Zuschlagskriteriums "Energieeffizienz" im - hier vorliegenden - Fall, dass nur zwei Angebote abgegeben werden, zu Ergebnissen, die mit dem gesetzlichen Leitbild des Vergabewettbewerbs unvereinbar sind (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2014 - Verg 26/13).

    Lägen mehr als zwei Angebote mit einer erfahrungsgemäß anzunehmenden Qualitätsstreuung vor, könnten auch bei einem Wertungssystem wie dem der Antragsgegnerin ausreichende Wertungsspielräume bestehen, um noch zu angemessenen und rechtlich vertretbaren Ergebnissen zu kommen, insbesondere dann, wenn in dem zu erwartenden Zwischenbereich zwischen dem besten und dem schlechtesten Angebot Wertungspunkte zum Beispiel aufgrund vorher festgelegter und bekannt gegebener Interpolation oder einer Punkte-Skala vergeben werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2014 - Verg 26/13).

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Südbayern, 18.02.2020 - Z3-3-3194-1-42-10/19
    Auch der BGH macht in der Entscheidung vom 04.04.2017 - X ZB 3/17 die Zulässigkeit einer bestimmten Preisumrechnungsmethode davon abhängig, ob sie bei ihrer Heranziehung Ergebnisse liefert, die sich im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände mit dem gesetzlichen Leitbild des Vergabewettbewerbs unvereinbar erweisen.

    Wie alle Wertungssysteme, die auf einer Interpolation zwischen dem besten und dem schlechtesten Angebot beruhen, führt das streitgegenständliche Bewertungssystem des Zuschlagskriteriums "Energieeffizienz" im - hier vorliegenden - Fall, dass nur zwei Angebote abgegeben werden, zu Ergebnissen, die mit dem gesetzlichen Leitbild des Vergabewettbewerbs unvereinbar sind (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2014 - Verg 26/13).

    Die im Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17 vom BGH für Preisumrechnungsmethoden entwickelten Kriterien können auch auf Bewertungssysteme für nicht-preisliche Zuschlagssysteme angewandt werden, da bei der Umrechnung von nicht-preislichen Wertungskriterien in Wertungspunkte die gleichen faktischen und mathematischen Probleme auftreten können.

  • EuGH, 25.10.2018 - C-413/17

    Roche Lietuva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge über die

    Auszug aus VK Südbayern, 18.02.2020 - Z3-3-3194-1-42-10/19
    Vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH vom 25.10.2018 - Rs. C-413/17 (Roche Lietuva) bestehen erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Ausschreibung unter Nennung von "Planungsfabrikaten" (sog. unechte Produktvorgabe).

    Vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH vom 25.10.2018 - Rs. C-413/17 (Roche Lietuva) bestehen erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Ausschreibung unter Nennung von "Planungsfabrikaten" (sog. unechte Produktvorgabe).

    Mittlerweile hat allerdings der EuGH im Urteil vom 25.10.2018 - Rs. C-413/17 (Roche Lietuva) wichtige Hinweise zur Leistungsbestimmung und zur Formulierung technischer Spezifikationen gegeben.

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2012 - Verg 34/12

    Versagung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde im

    Auszug aus VK Südbayern, 18.02.2020 - Z3-3-3194-1-42-10/19
    Die Zulässigkeit einer sog. "unechten Produktorientierung", wie die Ausschreibung unter Nennung von "Planungsfabrikaten" auch genannt wird, wurde im Wesentlichen aus zwei Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 01.10.2012, VII-Verg 34/12 und vom vom 09.01.2013 - Verg 33/12) hergeleitet.
  • VK Südbayern, 04.10.2010 - Z3-3-3194-1-45-07/10

    Fehlende Fabrikatsangaben: Angebotsaufklärung?

    Auszug aus VK Südbayern, 18.02.2020 - Z3-3-3194-1-42-10/19
    Die gegenteilige Ansicht würde dazu führen, dass ein Bieter, obwohl der Inhalt eines Aufklärungsersuchens für ihn erkennbar ist, durch unzureichende Angaben auf ein Aufklärungsersuchen des Auftraggebers die Rechtsfolge des § 15 EU Abs. 2 VOB/A VOL/A umgehen könnte (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 04.10.2010 - Z3-3-3194-1-45-07/10).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 33/12

    Ausschließung eines Angebots wegen Änderung an den Vergabeunterlagen durch

    Auszug aus VK Südbayern, 18.02.2020 - Z3-3-3194-1-42-10/19
    Die Zulässigkeit einer sog. "unechten Produktorientierung", wie die Ausschreibung unter Nennung von "Planungsfabrikaten" auch genannt wird, wurde im Wesentlichen aus zwei Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 01.10.2012, VII-Verg 34/12 und vom vom 09.01.2013 - Verg 33/12) hergeleitet.
  • VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-65/12

    Rabattvereinbarung für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten

    Auszug aus VK Südbayern, 18.02.2020 - Z3-3-3194-1-42-10/19
    Das Gebot zur produktneutralen Ausschreibung ist Ausdruck des Wettbewerbsgrundsatzes, des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Diskriminierungsverbotes nach § 97 Absätze 1 Satz 1, 2 GWB (VK Bund, Beschluss vom 27.08.2012, VK 2-65/12).
  • VK Südbayern, 28.10.2021 - 3194.Z3-3_01-21-27

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Apothekenpflichtige Medizinprodukte,

    Die vorliegende Fallgestaltung liegt somit grundsätzlich anders als bei der (komplexen) Beurteilung einer Bewertungsmatrix, die Umrechnungsmethoden der preislichen oder nichtpreislichen Zuschlagskriterien in Wertungspunkte beinhaltet, die sich im Ergebnis wettbewerbsverzerrend auswirken können (vgl. hierzu VK Südbayern, Beschluss vom 18.02.2020 - Z3-3-3194-1-42-10/19).
  • OLG Celle, 12.10.2021 - 13 Verg 7/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Ausschluss eines

    Dies gilt auch dann, wenn der Bieter grundsätzlich eine ausschreibungskonforme Leistung zusagt (VK München, Beschluss vom 18. Februar 2020 - Z3-3-3194-1-42-10-19, juris Rn. 97).
  • VK Westfalen, 17.02.2023 - VK 3-48/22

    Auch bei funktionaler Ausschreibung: Angebote müssen vergleichbar sein!

    Im Verfahren der VK Südbayern, Beschluss vom 18. Februar 2020, Z3-3-3194-1-42-10/19 sehe die Wertungsmatrix eine Differenzierung zwischen zehn und null Punkten vor.
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