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   VK Südbayern, 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17   

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https://dejure.org/2018,7796
VK Südbayern, 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17 (https://dejure.org/2018,7796)
VK Südbayern, Entscheidung vom 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17 (https://dejure.org/2018,7796)
VK Südbayern, Entscheidung vom 19. März 2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17 (https://dejure.org/2018,7796)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Neubau Mensa - Vergabe

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    EVergabe: Bieter muss notwendige Updates und Installationen vornehmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    EVergabe - Von Bietern wird jetzt auch Kenntnis über technischen Ablauf vorausgesetzt

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Wer veraltete Software nutzt, ist selbst schuld

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    EVergabe: Risiken bei der Übermittlung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    EVergabe: Risiken bei der Übermittlung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    EVergabe: Wer trägt das Übermittlungsrisiko? (VPR 2018, 138)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    EVergabe: Wer trägt das Übermittlungsrisiko? (IBR 2018, 342)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VK Baden-Württemberg, 30.12.2016 - 1 VK 51/16

    Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an die Ausgestaltung des

    Auszug aus VK Südbayern, 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17
    Die Antragstellerin verwies noch im Hinblick auf § 11a EU VOB/A auf die Entscheidung der VK Baden-Württemberg vom 30.12.2016 (Az.: 1 VK 51/16).

    Soweit auf eine Entscheidung der VK Baden-Württemberg vom 30.12.2016 (Az.: 1 VK 51/16) verwiesen werde, sei dies im vorliegenden Fall nicht einschlägig, da in dem dortigen Fall die Gründe für die Unmöglichkeit der Abgabe allein aus der Sphäre der Vergabestelle stammten, was vorliegend nicht der Fall sei.

  • OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 10/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags des

    Auszug aus VK Südbayern, 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17
    Dabei setzt die Erstattungsfähigkeit jedenfalls voraus, dass der Beigeladene sich mit demselben Rechtsschutzziel wie der obsiegende Verfahrensbeteiligte aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.02.2010, Az.: Verg W 10/09).
  • VK Baden-Württemberg, 11.02.2011 - 1 VK 76/10

    Aufwendungen der Beigeladenen erstattungsfähig?

    Auszug aus VK Südbayern, 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17
    Ist eine solche nicht ersichtlich, handelt es sich bei den entstandenen Aufwendungen des Beigeladenen nicht um solche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2010, Az.: 1 VK 76/10).
  • OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

    Auszug aus VK Südbayern, 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17
    Dafür muss eine den Beitritt eines Streithelfers vergleichbare Unterstützungshandlung erkennbar sein, an Hand derer festzustellen ist, welches (Rechtsschutz-) Ziel ein Beigeladener in der Sache verfolgt (OLG Celle, Beschluss vom 27.08.2008, Az.: 13 Verg 2/08).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Südbayern, 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17
    Die bisherige Rechtsprechung der Vergabesenate hat den Beigeladenen kostenrechtlich nämlich nur dann wie einen Antragsteller oder Antragsgegner behandelt, wenn er die durch die Beiladung begründete Stellung im Verfahren auch nutzt, indem er sich an dem Verfahren beteiligt (BGH, Beschluss vom 26.09.2006, Az.: X ZB 14/06).
  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Südbayern, 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17
    Dies wurde noch näher ausgeführt und zudem auf den Beschluss des Bayerischen Obersten Landgerichts vom 12.04.2000 (Az.: Verg 1/00) verwiesen.
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Südbayern, 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17
    Die Beigeladene hat Anträge gestellt und damit ein Kostenrisiko auf sich genommen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2014, VII-Verg 12/03).
  • VK Südbayern, 14.10.2019 - Z3-3-3194-1-15-05/19

    Unverschuldete technische Schwierigkeiten bei Angebotsabgabe nicht zu Lasten des

    Vielmehr habe die Antragstellerin das allgemeine Übermittlungsrisiko zu tragen, wenn der Plattformbetreiber von einem Bieterverschulden ausgehe (s. VK Südbayern, Beschluss vom 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17).

    Beim von der R..., der Erfüllungsgehilfin der Antragsgegnerin, zur Verfügung gestellten, lokal auf der Hardware der Bieter installierten Bieterclient AV... ist zu differenzieren: Hier ist es Sache des Bieters dafür zu sorgen, dass dieser korrekt installiert ist, aktuell gehalten wird (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17) und in erforderlichen Maß mit der Vergabeplattform kommunizieren kann.

    Aufgrund des hier komplexen, nicht selbsterklärenden und fehlerträchtigen Angebotsabgabevorgangs war die Antragsgegnerin hier gehalten, den Bietern detaillierte Erläuterungen in den Vergabeunterlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17 zum gegenteiligen Fall).

  • VK Niedersachsen, 11.12.2018 - VgK-50/18

    eVergabe von Bauleistungen: Teilnahmeantrag ist zu verschlüsseln!

    Eine konkrete Gefahrenabschätzung sei nicht zulässig (so auch: VK Südbayern, Beschluss vom 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17).
  • VK Sachsen, 27.02.2020 - 1/SVK/041-19

    E-Vergabe: Funktionierende IT ist Bietersache!

    Ebenso hat der Bieter sicherzustellen, dass seine allgemeine Netzwerkumgebung und Internetverbindung leistungsfähig ist um die erforderlichen Datenmenge zu transportieren und in erforderlichen Maß mit der Vergabeplattform zu kommunizieren (vgl. VK Südbayern, B. v. 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17).
  • VK Nordbayern, 04.09.2019 - RMF-SG21-3194-4-41

    Angebotsausschluss wegen Missachtung von Kalkulationsvorgaben

    Das Risiko der fehlerhaften Übermittlung einer elektronischen Erklärung trägt zudem der Erklärende (VK Südbayern, 19.03.2018 - Z3-3194-1-54-11/17).
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