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   VK Südbayern, 21.01.2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18   

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VK Südbayern, 21.01.2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18 (https://dejure.org/2019,1803)
VK Südbayern, Entscheidung vom 21.01.2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18 (https://dejure.org/2019,1803)
VK Südbayern, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18 (https://dejure.org/2019,1803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    GWB § 134, § 160 Abs. 1
    Anforderung an Zuschlagskriterium

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur klare Zuschlagskriterien sind gute Zuschlagskriterien!

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Von der Klarheit und Bestimmtheit der Zuschlagskriterien und was Auftraggeber so alles falsch machen können

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nur klare Zuschlagskriterien sind gute Zuschlagskriterien! (VPR 2019, 62)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Südbayern, 21.01.2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18
    Erforderlichenfalls sind die Wertungskriterien durch geeignete Unterkriterien in hinreichendem Maße zu konkretisieren (vgl. BGH, Beschluss vom 04.04.2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2017, VII Verg 39/16; Beschluss vom 22.02.2017, VII-Verg 29/16; Beschluss vom 16.12.2015, VII-Verg 25/15).

    Es muss zwar nicht im Vornherein bekannt gemacht werden, welchen Erfüllungsgrad die Angebote auf der Grundlage des aufgestellten Kriterienkatalogs aufweisen müssen, sondern es genügt, wenn die Bieter vorab aufgrund einer hinreichend bestimmten Leistungsbeschreibung und der Zuschlagskriterien klar erkennen können, was von ihnen verlangt wird, hinreichende Anhaltspunkte für eine günstige oder ungünstige Benotung gegeben .sind; die Bewertungsmethode nicht nachträglich verändert wird und die individuelle Wertungsentscheidung ex post transparent und nachvollziehbar ist (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 04.04.2017, X ZB 3/17).

    Dies war erforderlich, weil im Rahmen der Überprüfung der individuellen Angebotswertung der Antragstellerin auch die hinreichende Bestimmtheit der Zuschlagskriterien nach den Vorgaben der Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16) vorzunehmen ist, um auf diese Weise festzustellen, ob die Zuschlagskriterien den vergaberechtlichen Anforderungen gemäß § 127 Abs. 4 Satz 1 GWB und § 97 Abs. 1 Satz 1 GWB entsprechen.

    Dem öffentlichen Auftraggeber steht im Rahmen der individuellen Wertung der Angebote ein Beurteilungsspielraum zu (BGH; Beschluss vom 04.04.2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2017, VII-Verg 39/16; OLG München, Beschluss vom 17.11.2015, Verg 3/15).

    Dabei müssen die maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so eingehend dokumentiert werden, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten Kritikpunkte mit weichem Gewicht in die Bewertung eingegangen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17).

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Auszug aus VK Südbayern, 21.01.2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18
    Dabei müssen auf der Grundlage einer den vergaberechtlichen Anforderungen genügenden Leistungsbeschreibung die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung so gefasst sein, dass die Bieter in einer Gesamtschau erkennen können, was der Auftraggeber von ihnen erwartet (OLG .Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2017, VII-Verg 39/16).

    Erforderlichenfalls sind die Wertungskriterien durch geeignete Unterkriterien in hinreichendem Maße zu konkretisieren (vgl. BGH, Beschluss vom 04.04.2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2017, VII Verg 39/16; Beschluss vom 22.02.2017, VII-Verg 29/16; Beschluss vom 16.12.2015, VII-Verg 25/15).

    Dies gilt insbesondere bei funktionalen Ausschreibungen, bei denen der öffentliche Auftraggeber besondere Aufmerksamkeit auf die Formulierung der Leistungsbeschreibung und der Zuschlagskriterien verwenden muss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2017; VII-Verg 39/16).

    Dies war erforderlich, weil im Rahmen der Überprüfung der individuellen Angebotswertung der Antragstellerin auch die hinreichende Bestimmtheit der Zuschlagskriterien nach den Vorgaben der Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16) vorzunehmen ist, um auf diese Weise festzustellen, ob die Zuschlagskriterien den vergaberechtlichen Anforderungen gemäß § 127 Abs. 4 Satz 1 GWB und § 97 Abs. 1 Satz 1 GWB entsprechen.

    Dem öffentlichen Auftraggeber steht im Rahmen der individuellen Wertung der Angebote ein Beurteilungsspielraum zu (BGH; Beschluss vom 04.04.2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2017, VII-Verg 39/16; OLG München, Beschluss vom 17.11.2015, Verg 3/15).

  • OLG Stuttgart, 06.10.2010 - 4 U 106/10

    Urheberrechtsverletzung: Ansprüche eines Miterben des Architekten des Stuttgarter

    Auszug aus VK Südbayern, 21.01.2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18
    Ihrer Prognose durfte die Antragsgegnerin zugrunde legen, dass das nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG bestehende Urheberrecht der Architektengemeinschaft die Änderung eines Bestandsbaus nicht grundsätzlich ausschließt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 06.10.2010 - 4 U 106/10).

    Dabei stehen sich das Urheberrecht und das Eigentumsrecht insoweit zunächst gleichrangig, gegenüber, der Vorrang ist .im Wege der Interessensabwägung zu finden (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 06.10.2010 - 4 U 106/10).

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2003 - Verg 46/03

    Bewertung von Angeboten bei Inanspruchnahme einer Wahlposition

    Auszug aus VK Südbayern, 21.01.2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18
    Hierzu müssen die Tatsachenumstände und Überlegungen, welche die in Aussicht genommene Zuschlagsentscheidung tragen, vollständig, wahrheitsgemäß und verständlich mitgeteilt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2003 - Verg 46/03).
  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 185/99

    Rechtsfolgen der nachträglichen Herabsetzung eines Einzelpreises bei einer

    Auszug aus VK Südbayern, 21.01.2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18
    Dieser ist auch von den Nachprüfungsbehörden nur dahingehend überprüfbar, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde, von einem zutreffenden und vollständig ermitteltem Sachverhalt ausgegangen wurde, keine sachwidrigen Erwägungen für die Entscheidung herangezogen wurden und nicht gegen allgemein gültige Bewertungsansätze verstoßen wurde (st. Rspr. z.B. BGH, Urteil vom 06.02.2002, X ZR 185/99; OLG München, Beschluss vom 07.04.2011, Verg 5/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2005, VII-Verg 108/04).
  • VK Bund, 14.09.2018 - VK 2-76/18

    Anforderungen an funktionale Leistungsbeschreibung im Schulnotensystem;

    Auszug aus VK Südbayern, 21.01.2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18
    Es bleibt völlig offen, welche Anforderungen, Eigenschaften oder Funktionalitäten im Einzelnen in diesem Unterkriterium gewertet werden; was hier im Einzelnen in welcher Form positiv oder negativ bewertet wird und auf welche Weise eine vergleichende Beurteilung der Bieter im Wettbewerb erfolgen soll (vgl. VK Bund, Beschluss vom 14.09.2018 - VK 2-76/18).
  • OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15

    S-Bahn Nürnberg: Noch ist nicht entschieden, wer den Zuschlag bei der Vergabe von

    Auszug aus VK Südbayern, 21.01.2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18
    Dem öffentlichen Auftraggeber steht im Rahmen der individuellen Wertung der Angebote ein Beurteilungsspielraum zu (BGH; Beschluss vom 04.04.2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2017, VII-Verg 39/16; OLG München, Beschluss vom 17.11.2015, Verg 3/15).
  • VK Baden-Württemberg, 27.06.2011 - 1 VK 31/11

    Abstimmung zwischen Bieter und Vergabestelle: Nur mit Dokumentation!

    Auszug aus VK Südbayern, 21.01.2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18
    Die Dokumentation hat auch zu enthalten, ob, und wenn ja, in welchem Bereich der Beratende einen Wissensvorsprung hat und wie dieser gegebenenfalls ausgeglichen werden kann (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.08.2011 - 1 VK 31/11).
  • OLG München, 07.04.2011 - Verg 5/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erforderlichkeit eines Gleichwertigkeitsnachweises

    Auszug aus VK Südbayern, 21.01.2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18
    Dieser ist auch von den Nachprüfungsbehörden nur dahingehend überprüfbar, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde, von einem zutreffenden und vollständig ermitteltem Sachverhalt ausgegangen wurde, keine sachwidrigen Erwägungen für die Entscheidung herangezogen wurden und nicht gegen allgemein gültige Bewertungsansätze verstoßen wurde (st. Rspr. z.B. BGH, Urteil vom 06.02.2002, X ZR 185/99; OLG München, Beschluss vom 07.04.2011, Verg 5/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2005, VII-Verg 108/04).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Südbayern, 21.01.2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18
    Eine solche Dokumentation findet sich zwar nicht in den der Kammer vorgelegten Vergabeakten der Antragsgegnerin, jedoch ist es möglich eine unzureichende Dokumentation im Nachprüfungsverfahren nachzuholen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.02.2011 X ZB 4/10).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 10/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags des

  • OLG Brandenburg, 22.05.2007 - Verg W 13/06

    Vergabeverfahren für Bauleistungen: Vergabe der Bauüberwachung an den

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 108/04

    Bestimmte und unmissverständliche Formulierung von Ausschlussgründen

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 30/03

    Anforderungen an die Überprüfbarkeit eines Angebots

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2017 - Verg 29/16

    Rechtswidrigkeit des Bewertungssystems im Rahmen der Ausschreibung von Maßnahmen

  • EuGH, 02.06.2016 - C-27/15

    Pizzo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 25/15

    Anforderungen an das Verfahren vor der Vergabekammer; Anforderungen an die

  • OLG Celle, 15.07.2010 - 13 Verg 9/10

    Verfahren bei Beschaffung abweichender Architektenleistungen in einem neuen

  • OLG München, 01.08.1985 - 29 U 2114/85

    Die unendliche Geschichte (Film)

  • BGH, 01.10.1998 - I ZR 104/96

    Umgestaltung eines Werkes der Baukunst (Treppenhaus) durch Einbringung eines

  • VK Sachsen, 06.10.2021 - 1/SVK/030-21

    Im Verhandlungsverfahren muss verhandelt werden!

    Sie ist Voraussetzung dafür, dass überhaupt nachgeprüft werden kann, ob der Auftraggeber die Grenzen seines Beurteilungsspielraums eingehalten hat (VK Südbayern Beschluss vom 21. Januar 2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18).
  • VK Südbayern, 22.03.2021 - 3194.Z3-3_01-20-61

    Untersagung der Zuschlagserteilung in Vergabeverfahren

    Dies führt zu den Schwierigkeiten wie im vorliegenden Vergabeverfahren (siehe auch die "Gasteig"-Entscheidungen der Vergabekammer Südbayern vom 21.01.2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18 und Z3-3-3194-1-39-11/18).
  • VK Sachsen, 22.03.2021 - 1/SVK/046-20

    Kehrseite eines weiten Beurteilungsspielraums ist die Dokumentation!

    Sie ist Voraussetzung dafür, dass überhaupt nachgeprüft werden kann, ob der Auftraggeber die Grenzen seines Beurteilungsspielraums eingehalten hat (VK Südbayern Beschluss vom 21. Januar 2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18 -).
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