Rechtsprechung
VK Südbayern, 21.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- BAYERN | RECHT
GWB § 161 Abs. 1 S. 1; ZPO § 130a Abs. 3, Abs. 4 Nr. 2; VgV § 63 Abs. 1
Anwendbarkeit zivilprozessualer Regelung auf das besondere elektronische Behördenpostfach der Vergabekammer - JurPC
Anwendbarkeit zivilprozessualer Regelung auf das besondere elektronische Behördenpostfach der Vergabekammer
- rewis.io
Anwendbarkeit zivilprozessualer Regelung auf das besondere elektronische Behördenpostfach der Vergabekammer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Südbayern, 21.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11
- VK Südbayern, 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - Verg 14/17
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer
Auszug aus VK Südbayern, 21.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11
Daran wird es regelmäßig fehlen, wenn sie auf erkennbar unrichtigen Daten beruht, insbesondere, wenn sie eine vorhersehbare Kostenentwicklung unberücksichtigt lässt, wichtige Aspekte außer Acht lässt oder ungeprüft und pauschal auf anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt (BGH, Beschluss vom 20.11.2012, Az.: X ZR 108/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2019, Az.: Verg42/18).Auch der vorgenommene weitere Risikozuschlag von 10% führt nicht zu einer vertretbaren Kostenschätzung, da ein solcher auf die methodisch korrekt ermittelten prognostizierten Kosten aufzuschlagen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018, VII - Verg 14/17) und jedenfalls im nicht zur Heilung der methodischen Fehler dienen kann.
- BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Südbayern, 21.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11
Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urteil vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2010, VII-Verg 28/10).Eine Ausnahme von dem fehlenden Kontrahierungszwang gilt nach der Rechtsprechung nur, wenn es sich um eine missbräuchliche Scheinaufhebung handelt, die seitens des Auftraggebers gezielt zur Diskriminierung eines Bieters eingesetzt wird, um insbesondere bei unverändertem Vergabewillen einem anderen, bevorzugtem Bieter den Auftrag im Verhandlungsverfahren zu erteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02).
- OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15
Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen …
Auszug aus VK Südbayern, 21.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11
In den Fällen, in denen ein Antragsteller mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtschutzes die Aufhebung des ausgeschriebenen Vergabeverfahrens zum Gegenstand einer Nachprüfung macht, ist die Vergabekammer bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Antragstellers auf dessen Antrag auch zur Entscheidung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, wenn sich nach der Entscheidung der Vergabekammer herausstellt, dass trotz eines Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10. März 2016 - 13 Verg 5/15).
- KG, 17.10.2013 - Verg 9/13
Fehlende Mittel: Aufhebung setzt sorgfältige Kostenermittlung voraus!
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Für das Vorliegen von Aufhebungsgründen trifft den Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast (KG Berlin, Beschluss vom 17.10.2013 - Verg 9/13). - OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19
Europaweite Ausschreibung eines Vertrags zur Nutzung eines elektronischen …
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Dieses kann sich aus der nicht auszuschließenden Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs des Bieters gegen den öffentlichen Auftraggeber im Falle des Vorliegens eines Vergaberechtsverstoßes ergeben, es sei denn ein Schadensersatzanspruch ist offensichtlich nicht gegeben und eine auf seine Durchsetzung gerichtete Klage aussichtslos (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2019 - Verg 9/19). - BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13
Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung …
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Sofern die Aufhebung aber nicht von einem der in § 63 Abs. 1 Satz 1 VgV genannten Gründe gedeckt ist, ist diese rechtswidrig und kann gegebenenfalls Schadensersatzansprüche der sich an der Ausschreibung beteiligenden Unternehmen begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13.). - VK Berlin, 20.09.2019 - VK-B2-26/19
Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag ohne eingeleitetes Nachprüfungsverfahren!
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Hat ein Verfahren jedoch noch gar keine Früchte erbracht, gibt es keine Notwendigkeit, das Vergabenachprüfungsverfahren zu eröffnen (vgl. VK Berlin, Beschluss vom 20.09.2019 - VK B 2-26/19). - BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10
Friedhofserweiterung
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Daran wird es regelmäßig fehlen, wenn sie auf erkennbar unrichtigen Daten beruht, insbesondere, wenn sie eine vorhersehbare Kostenentwicklung unberücksichtigt lässt, wichtige Aspekte außer Acht lässt oder ungeprüft und pauschal auf anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt (BGH, Beschluss vom 20.11.2012, Az.: X ZR 108/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2019, Az.: Verg42/18). - OLG Celle, 19.03.2019 - 13 Verg 1/19
Zulässigkeit eines auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aufhebung des …
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Wie schon der Wortlaut der Bestimmung zeigt, ist Voraussetzung für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag allerdings, dass die Erledigung nach Beginn des Nachprüfungsverfahrens eingetreten ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19. März 2019 - 13 Verg 1/19). - OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - Verg 28/10
Rechtswidrigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung, da den …
Auszug aus VK Südbayern, 21.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11
Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urteil vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2010, VII-Verg 28/10).