Rechtsprechung
VK Südbayern, 28.04.2005 - 120.3-3194-1-09-03/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abhängigkeit der Erteilung eines Zuschlags von der Abgabe bestimmter Nachweise; Anforderung an die Antragsbefugnis bei Vergabeverfahren; Ermessensspielraum der Behörde bei Nichtabgabe in der Ausschreibung geforderter Erklärungen durch einen Bewerber; Unzumutbarkeit der ...
- oeffentliche-auftraege.de
Schwellenwert und Bagatellklausel: Rechtsfolgen einer EU-weiten Ausschreibung und der Benennung der Vergabekammer als Nachprüfstelle
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Geforderte Eintragungen fehlen - Ausschluss!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zwingender Ausschluss bei Fehlen geforderter Eintragungen! (IBR 2006, 1148)
Papierfundstellen
- ZfBR 2006, 515
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
Antragsbefugnis bei rechtswidriger Ausschreibung eines Leitfabrikates
Auszug aus VK Südbayern, 28.04.2005 - 120.3-3194-1-09-03/05
Die vom BayObLG in seinem Beschluss vom 15.09.2005 - Verg 26/03 - genannte Ausnahme von der Entscheidung des BGH kann nur auf Erklärungen angewendet werden, die nicht Vertragsbestandteil werden sollen (z. B. Prüfzeugnisse etc.).Zwar hat das BayObLG hierzu in seinem Beschluss vom 15.09.2004 - Verg 26/03 - ausgeführt:.
- BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02
Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung
Auszug aus VK Südbayern, 28.04.2005 - 120.3-3194-1-09-03/05
Nachverhandlungen mit dem Ziel, einem infolge unvollständiger Erklärungen nicht annahmefähigen Angebot durch Ergänzungen zur Annahmefähigkeit zu verhelfen, sind als Verhandlungen über Änderung der Angebote nach § 24 Nr. 3 VOB/A unstatthaft (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002 - Verg 2/02). - BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99
Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren
Auszug aus VK Südbayern, 28.04.2005 - 120.3-3194-1-09-03/05
Zur Darlegung der Antragsbefugnis ist deshalb ein Sachvortrag erforderlich, aus dem sich schlüssig und nachvollziehbar ergibt, dass durch die gerügten Vergaberechtsverstöße die Aussichten des Antragstellers auf eine Berücksichtigung seiner Bewerbung oder die Erteilung des Zuschlags beeinträchtigt worden sind oder dass die Chancen seiner Bewerbung oder die Chance auf einen Zuschlag zumindest verschlechtert worden sein können (OLG Düsseldorf vom 22.11.1999, Verg 2/99 - im Anschluss an BayObLG WuW 1999, 1037, 1044 NZBau 2000, 1 49, 52).
- VK Bund, 19.02.2002 - VK 2-02/02
Dämmarbeiten an technischen Anlagen
Auszug aus VK Südbayern, 28.04.2005 - 120.3-3194-1-09-03/05
Damit hat sie zu erkennen gegeben, dass sie das Los nicht dem 20%-Kontingent des § 2 Nr. 7 VgV zuordnen will, für das ein Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen ist (Bayerisches ObLG, Beschluss vom 13. August 2001 - Verg 10/01 NZBau 2001, 643 ff.; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 19. Februar 2002, VK 2 - 02/02; vgl. auch: Beschluss des Bayerischen ObLG, Beschluss vom 23. Mai 2002, Verg 7/028/ Str). - BayObLG, 13.08.2001 - Verg 10/01
Nachprüfungsverfahren im Vergabeverfahren
Auszug aus VK Südbayern, 28.04.2005 - 120.3-3194-1-09-03/05
Damit hat sie zu erkennen gegeben, dass sie das Los nicht dem 20%-Kontingent des § 2 Nr. 7 VgV zuordnen will, für das ein Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen ist (Bayerisches ObLG, Beschluss vom 13. August 2001 - Verg 10/01 NZBau 2001, 643 ff.; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 19. Februar 2002, VK 2 - 02/02; vgl. auch: Beschluss des Bayerischen ObLG, Beschluss vom 23. Mai 2002, Verg 7/028/ Str). - VK Bund, 21.01.2004 - VK 2-126/03
Bauleistungen zur Herstellung des Endzustandes, Erd-, Beton- und Oberbauarbeiten
Auszug aus VK Südbayern, 28.04.2005 - 120.3-3194-1-09-03/05
Die 2. Vergabekammer des Bundes hat hierzu (Beschluss vom 21.01.2009, VK 2-126/03) erklärt:. - OLG Düsseldorf, 22.11.1999 - Verg 2/99
Sachvortrag und Antragsbefugnis
Auszug aus VK Südbayern, 28.04.2005 - 120.3-3194-1-09-03/05
Zur Darlegung der Antragsbefugnis ist deshalb ein Sachvortrag erforderlich, aus dem sich schlüssig und nachvollziehbar ergibt, dass durch die gerügten Vergaberechtsverstöße die Aussichten des Antragstellers auf eine Berücksichtigung seiner Bewerbung oder die Erteilung des Zuschlags beeinträchtigt worden sind oder dass die Chancen seiner Bewerbung oder die Chance auf einen Zuschlag zumindest verschlechtert worden sein können (OLG Düsseldorf vom 22.11.1999, Verg 2/99 - im Anschluss an BayObLG WuW 1999, 1037, 1044 NZBau 2000, 1 49, 52).