Rechtsprechung
   VK Südbayern, 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11   

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https://dejure.org/2020,31408
VK Südbayern, 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11 (https://dejure.org/2020,31408)
VK Südbayern, Entscheidung vom 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11 (https://dejure.org/2020,31408)
VK Südbayern, Entscheidung vom 28. September 2020 - 3194.Z3-3_01-20-11 (https://dejure.org/2020,31408)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wird der Auftragswert nicht sorgfältig ermittelt, hilft auch kein Risikozuschlag!

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachprüfungsantrag auch über das beA! (VPR 2021, 39)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachprüfungsantrag auch über das beA! (IBR 2021, 33)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Südbayern, 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11
    Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urteil vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2010, VII-Verg 28/10).

    Eine Ausnahme von dem fehlenden Kontrahierungszwang gilt nach der Rechtsprechung nur, wenn es sich um eine missbräuchliche Scheinaufhebung handelt, die seitens des Auftraggebers gezielt zur Diskriminierung eines Bieters eingesetzt wird, um insbesondere bei unverändertem Vergabewillen einem anderen, bevorzugtem Bieter den Auftrag im Verhandlungsverfahren zu erteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02).

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - Verg 14/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus VK Südbayern, 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11
    Daran wird es regelmäßig fehlen, wenn sie auf erkennbar unrichtigen Daten beruht, insbesondere, wenn sie eine vorhersehbare Kostenentwicklung unberücksichtigt lässt, wichtige Aspekte außer Acht lässt oder ungeprüft und pauschal auf anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt (BGH, Beschluss vom 20.11.2012, Az.: X ZR 108/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2019, Az.: Verg 42/18).

    Auch der vorgenommene weitere Risikozuschlag von 10 % führt nicht zu einer vertretbaren Kostenschätzung, da ein solcher auf die methodisch korrekt ermittelten prognostizierten Kosten aufzuschlagen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018, VII - Verg 14/17) und jedenfalls im nicht zur Heilung der methodischen Fehler dienen kann.

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - Verg 28/10

    Rechtswidrigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung, da den

    Auszug aus VK Südbayern, 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11
    Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urteil vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2010, VII-Verg 28/10).
  • KG, 17.10.2013 - Verg 9/13

    Fehlende Mittel: Aufhebung setzt sorgfältige Kostenermittlung voraus!

    Auszug aus VK Südbayern, 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11
    Für das Vorliegen von Aufhebungsgründen trifft den Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast (KG Berlin, Beschluss vom 17.10.2013 - Verg 9/13).
  • VK Berlin, 20.09.2019 - VK-B2-26/19

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag ohne eingeleitetes Nachprüfungsverfahren!

    Auszug aus VK Südbayern, 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11
    Hat ein Verfahren jedoch noch gar keine Früchte erbracht, gibt es keine Notwendigkeit, das Vergabenachprüfungsverfahren zu eröffnen (vgl. VK Berlin, Beschluss vom 20.09.2019 - VK B 2-26/19).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Verg 42/18

    Kostenschätzung muss wirklichkeitsnah sein!

    Auszug aus VK Südbayern, 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11
    Daran wird es regelmäßig fehlen, wenn sie auf erkennbar unrichtigen Daten beruht, insbesondere, wenn sie eine vorhersehbare Kostenentwicklung unberücksichtigt lässt, wichtige Aspekte außer Acht lässt oder ungeprüft und pauschal auf anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt (BGH, Beschluss vom 20.11.2012, Az.: X ZR 108/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2019, Az.: Verg 42/18).
  • OLG Celle, 19.03.2019 - 13 Verg 1/19

    Zulässigkeit eines auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aufhebung des

    Auszug aus VK Südbayern, 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11
    Wie schon der Wortlaut der Bestimmung zeigt, ist Voraussetzung für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag allerdings, dass die Erledigung nach Beginn des Nachprüfungsverfahrens eingetreten ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19. März 2019 - 13 Verg 1/19).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19

    Europaweite Ausschreibung eines Vertrags zur Nutzung eines elektronischen

    Auszug aus VK Südbayern, 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11
    Dieses kann sich aus der nicht auszuschließenden Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs des Bieters gegen den öffentlichen Auftraggeber im Falle des Vorliegens eines Vergaberechtsverstoßes ergeben, es sei denn ein Schadensersatzanspruch ist offensichtlich nicht gegeben und eine auf seine Durchsetzung gerichtete Klage aussichtslos (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2019 - Verg 9/19).
  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus VK Südbayern, 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11
    Daran wird es regelmäßig fehlen, wenn sie auf erkennbar unrichtigen Daten beruht, insbesondere, wenn sie eine vorhersehbare Kostenentwicklung unberücksichtigt lässt, wichtige Aspekte außer Acht lässt oder ungeprüft und pauschal auf anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt (BGH, Beschluss vom 20.11.2012, Az.: X ZR 108/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2019, Az.: Verg 42/18).
  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus VK Südbayern, 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11
    Sofern die Aufhebung aber nicht von einem der in § 63 Abs. 1 Satz 1 VgV genannten Gründe gedeckt ist, ist diese rechtswidrig und kann gegebenenfalls Schadensersatzansprüche der sich an der Ausschreibung beteiligenden Unternehmen begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13.).
  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

  • VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

    Entgegen der offenbar von der Antragsgegnerin vertretenen Auffassung sind diese Bestimmungen im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer entsprechend anzuwenden, da eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Regelungslücke vorliegt und kein Grund ersichtlich ist, weshalb im gerichtsähnlich ausgestalteten und überdies beschleunigt abzuwickelnden Nachprüfungsverfahren strengere Formanforderungen gelten sollten als im Gerichtsprozess, ebenso VK Südbayern, Beschl.v. 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11; Dötsch, Beschlussanmerkung, VPR 2021, 39 sub "Praxishinweis"; Müller, in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Bd. 2, 2. Aufl. 2022, § 130a ZPO Rdnr. 12; Trautner/Lutz, Beschlussanmerkung, jurisPR-VergR 1/2021 Anm. 3 sub D.
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