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   VK Saarland, 03.03.2016 - 2 VK 01/2015   

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https://dejure.org/2016,66043
VK Saarland, 03.03.2016 - 2 VK 01/2015 (https://dejure.org/2016,66043)
VK Saarland, Entscheidung vom 03.03.2016 - 2 VK 01/2015 (https://dejure.org/2016,66043)
VK Saarland, Entscheidung vom 03. März 2016 - 2 VK 01/2015 (https://dejure.org/2016,66043)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Abgrenzung: Bauvertrag - privilegierter Mietvertrag; Rechtsschutz nach einer de-facto-Vergabe; Erforderlichkeit einer rechtzeitigen Rüge bei Antrag nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 10.07.2014 - C-213/13

    Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge -

    Auszug aus VK Saarland, 03.03.2016 - 2 VK 01/15
    Zu den Fragen, wann ein öffentlicher Bauauftrag vorliegt und wie vergaberechtlich zwischen einem Bauauftrag und einem Mietvertrag abzugrenzen  ist, hat der EuGH insbesondere in seinen Urteilen vom 29.10.2009 - C-536/07 - (Messehalle Köln), vom 25.03.2010 - C-451/08 - (Helmut-Müller GmbH gegen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben   - Wildeshausen-Entscheidung), und vom 10.07.2014 - C-213/13 - (Pizzarotti), die zu den Richtlinien 92/50/EWG, 93/37 EWG und 2004/18/EG ergangen sind, Auslegungskriterien formuliert.

    In seinem Urteil vom 10.07.2014 - C-213/13 - (Pizzarotti) hat der EuGH mit Blick auf Art. 1a iii der Richtlinie 92/50/EWG und Art. 1 Abs. 2 sowie Art. 16a der Richtlinie 2004/18/EG Kriterien benannt, anhand derer es möglich ist, einen Vertrag, der zugleich Elemente eines öffentlichen Bauauftrags und Elemente eines Auftrags anderer Art aufweist, rechtlich einzuordnen.

  • VK Schleswig-Holstein, 02.12.2009 - VK-SH 21/09

    Mieter hat Einfluss auf die Mietsache: Bauauftrag oder "nur" Mietvertrag?

    Auszug aus VK Saarland, 03.03.2016 - 2 VK 01/15
    So liegt der Fall hier: Die begehrte Feststellung ist nicht nur nicht geeignet, die Position der Antragstellerin zu verbessern;  sie soll sie nach dem Bekundungen der Antragstellerin noch nicht einmal verbessern (VK Schleswig, B. vom 02.12.2009, VK-SH 21/09).

    Die begehrte Feststellung der Nichtigkeit des zwischen dem Antragsgegner und der Beigeladenen geschlossenen "Mietvertrages" würde nicht dazu führen, dass sie nachträglich den "Zuschlag" erhalten könnte. Die Antragsbefugnis der Antragstellerin nach Maßgabe von 107 Abs. 2 GWB ist infolge des lediglich auf die Klärung von abstrakten Rechtsfragen gerichteten Nachprüfungsantrags nicht geeignet, ihre Position zu verbessern und daher allein schon deshalb nicht gegeben (VK Schleswig-Holstein, B. v. 02.12.2009 - VK-SH 21/09).

  • EuGH, 29.10.2009 - C-536/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus VK Saarland, 03.03.2016 - 2 VK 01/15
    Zu den Fragen, wann ein öffentlicher Bauauftrag vorliegt und wie vergaberechtlich zwischen einem Bauauftrag und einem Mietvertrag abzugrenzen  ist, hat der EuGH insbesondere in seinen Urteilen vom 29.10.2009 - C-536/07 - (Messehalle Köln), vom 25.03.2010 - C-451/08 - (Helmut-Müller GmbH gegen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben   - Wildeshausen-Entscheidung), und vom 10.07.2014 - C-213/13 - (Pizzarotti), die zu den Richtlinien 92/50/EWG, 93/37 EWG und 2004/18/EG ergangen sind, Auslegungskriterien formuliert.

    Weist ein Vertrag zugleich Elemente eines öffentlichen Bauauftrags und Elemente eines Auftrags anderer Art auf, bestimmt sich nach dem Hauptgegenstand des Vertrages,  welche gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anwendbar sind (EuGH-Urteil vom 29.10.2009 - C-536/07 - RN 55 ff.).

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