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   VK Saarland, 12.12.2009 - 1 VK 12/2009   

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VK Saarland, 12.12.2009 - 1 VK 12/2009 (https://dejure.org/2009,27773)
VK Saarland, Entscheidung vom 12.12.2009 - 1 VK 12/2009 (https://dejure.org/2009,27773)
VK Saarland, Entscheidung vom 12. Dezember 2009 - 1 VK 12/2009 (https://dejure.org/2009,27773)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergaberechtskonformer Ausschluss der Bewerbung eines Antragstellers in einem Vergabeverfahren (VOF-Verfahren) im Stadium des Teilnahmewettbewerbs; Abschließende Regelung des Ausschlusses der Bewerbung eines Antragstellers aus formalen Gründen durch§ 11 ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2009 - Verg 28/09

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers; Ausschluss eines Angebots wegen Fehlens

    Auszug aus VK Saarland, 12.12.2009 - 1 VK 12/09
    Die Vorsitzende der Vergabekammer wies auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.10.2009 (VII ­ Verg 28/09) hin, wonach § 11 VOF nicht als eine abschließende Regelung betreffend den Ausschluss von Angeboten anzusehen sei.

    Dies ist nach Auffassung der erkennenden Kammer, die auch von der überwiegenden Rechtssprechung im Vergaberecht geteilt wird, zulässig (vgl. Weyand, IBR-online - Kommentar Vergaberecht, Stand: Oktober 2009, § 7 VOF, 198.7; so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2003, Verg 11/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2009, VII ­Verg 28/09; VK Thüringen, Beschluss v. 02.03.2009- 250-4004.20-584/2009-002-EF; VK Südbayern Beschluss vom 19.12.2006, Z 3 ­ 3 ­3194 ­1 ­ 35 11/06; 1.VK Bund, Beschluss v. 10.05.2001- VK 1-11/01; in diesem Sinne auch Müller- Wrede, a.a. O., § 10, Rdnr. 5, 7 und 16 sowie § 11, Randnr. 12, 13).

    § 11 VOF bestimmt nach Auffassung der erkennenden Kammer (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2009, VII ­ Verg 28/09) nur, unter welchen Voraussetzungen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen werden ,,müssen" bzw. im Fall des Absatzes 4 ,,können"; die Vorschrift ist dagegen nicht als eine abschließende Regelung betreffend den Ausschluss von Angeboten anzusehen, ansonsten wäre § 10 Abs. 3 VOF unter gesetzessystematischen Gesichtspunkten überflüssig bzw. fehl am Platze: Sieht er doch gerade vor, dass der Auftraggeber in der Bekanntmachung anzugeben hat, welche Nachweise über die finanzielle, wirtschaftliche oder fachliche Eignung oder welche anderen Nachweise vom Bewerber zu erbringen sind.

    Eine andere Beurteilung folgt auch nicht aus der von der Antragstellerin im nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 30.11.2009 vertretenen Auffassung zu der Frage, dass die der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 21.10.2009 (VII - Verg 28/09) zu Grunde liegende Fallkonstellation nicht mit der hier zur Beurteilung anstehenden Fallkonstellation vergleichbar sei.

  • OLG Karlsruhe, 14.07.2005 - 6 W 56/05

    Nachprüfungsantrag zurückgenommen: ASt muss Kosten tragen

    Auszug aus VK Saarland, 12.12.2009 - 1 VK 12/09
    Der Beschaffungsgegenstand ist weder von besonderer Bedeutung noch weist das Vergabe- bzw. Nachprüfungsverfahren besondere Schwierigkeiten auf noch ist die Materie besonders komplex (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 14.07.2005 ­ Az.:6 W 56/05 Verg).
  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts

    Auszug aus VK Saarland, 12.12.2009 - 1 VK 12/09
    Aus den der Vergabekammer vorliegenden detaillierten und kenntnisreichen Rechtsausführungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Rüge der Antragstellerin im Vorfeld des Nachprüfungsverfahrens, lässt sich zweifelsfrei entnehmen, dass der Auftraggeber hausintern über die notwendigen Ressourcen verfügte, um die in diesem Nachprüfungsverfahren relevanten Sach- und Rechtsfragen angemessen zu behandeln (so auch 1. VK Bund Beschluss vom 04.04.2007 ­ Az.: VK 1 ­ 23/07; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.10.2003 ­ Az.: Verg 1/03; OLG München, Beschluss v. 11.06.2008 ­ Az.:Verg 6/08).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2003 - Verg 1/03

    Trägt der Unterliegende die Kosten des Gegners?

    Auszug aus VK Saarland, 12.12.2009 - 1 VK 12/09
    Aus den der Vergabekammer vorliegenden detaillierten und kenntnisreichen Rechtsausführungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Rüge der Antragstellerin im Vorfeld des Nachprüfungsverfahrens, lässt sich zweifelsfrei entnehmen, dass der Auftraggeber hausintern über die notwendigen Ressourcen verfügte, um die in diesem Nachprüfungsverfahren relevanten Sach- und Rechtsfragen angemessen zu behandeln (so auch 1. VK Bund Beschluss vom 04.04.2007 ­ Az.: VK 1 ­ 23/07; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.10.2003 ­ Az.: Verg 1/03; OLG München, Beschluss v. 11.06.2008 ­ Az.:Verg 6/08).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Saarland, 12.12.2009 - 1 VK 12/09
    Es geht um auftragsbezogene Sach- bzw. Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, deren Beantwortung der Auftraggeber durch das Vorhandensein der erforderlichen Sachkunde und Rechtskenntnis ohnehin organisieren muss; die Einschaltung eines externen Rechtsanwaltes ist nicht erforderlich (1 VK Bund Beschluss vom 30.01.2002 ­ Az.: VK 01 ­ 01/02; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20.07.2000 ­ Verg 1/00).
  • EuGH, 18.10.2001 - C-19/00

    SIAC Construction

    Auszug aus VK Saarland, 12.12.2009 - 1 VK 12/09
    Das aus dem Wesen der EU Vergaberichtlinie abzuleitende Gleichbehandlungsgebot (vgl. EUGH vom 18.10.2001, Rs. C-19/00 ­ SIAC ­ Construction) verbietet insbesondere jede Bevorzugung von Unternehmen etwa durch die Berücksichtigung von Angeboten, die den vom Auftraggeber festgelegten Voraussetzungen nicht entsprechen.
  • VK Saarland, 16.12.2009 - 1 VK 13/09

    Berücksichtigung eines Sondervorschlages

    Auszug aus VK Saarland, 12.12.2009 - 1 VK 12/09
    Zur mündlichen Verhandlung wurde das Nachprüfungsverfahren mit dem gleichgelagerten Verfahren 1 VK 13/2009 verbunden.
  • VK Nordbayern, 21.05.2003 - 320.VK-3194-14/03
    Auszug aus VK Saarland, 12.12.2009 - 1 VK 12/09
    Zur Bemessung ihrer Gebühren hat die Kammer eine Gebührenstaffel angewendet, wonach die in § 128 Abs. 2 (neu) GWB normierte Mindestgebühr von 2.500 Euro bei Auftragswerten bis zu 80.000 Euro anfällt, die gesetzliche Höchstgebühr von 50.000 Euro bei Auftragswerten von 70 Mio. Euro und mehr entsteht und bei der für die dazwischen liegenden Auftragswerte die jeweilige Gebühr durch die lineare Interpolation (Gebühr = 2.500 Euro + [50.000 Euro - 2.500 Euro] / [70 Mio. Euro - 80.000 Euro] x [Auftragsvolumen - 80.000 Euro] ermittelt wird. Danach erscheint der festgesetzte Betrag in Höhe von xxx Euro angemessen und erforderlich. Dieser Betrag wird mit Rücksicht darauf, dass das Verfahren mit dem parallel gelagerten Nachprüfungsverfahren zu einer mündlichen Verhandlung verbunden werden konnte, also ein gewisser Verwaltungsaufwand ,,eingespart" werden konnte, um 30% auf xxx Euro (gerundet) reduziert (so auch VK Nordbayern, Beschluss, v. 21.05.2003 ­ Az.: 320.VK-3194-14/03, 320.VK-3194-15/03).
  • VK Bund, 28.08.2006 - VK 3-99/06

    Durchführung von ausbildungsbegleitenden Hilfen

    Auszug aus VK Saarland, 12.12.2009 - 1 VK 12/09
    Die insoweit vertretene Mindermeinung (OLG, Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2006 ­ Az.: 11 Verg 15/05 und 16/05 sowie der dieser Entscheidung zugrundeliegende Beschluss der VK Hessen, Beschluss vom 23.01.2006 ­ Az.: 69 d VK 93/2005; 3. VK Bund, Beschluss vom 28.08.2006 ­ Az.: VK 3 - 99/06), § 11 VOF regele abschließend unter welchen Voraussetzungen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen seien, die diese Auffassung überwiegend auf formale Kriterien stützt (Charakter und Wortlaut der Vorschrift - keine Einleitung mit ,,insbesondere") sowie damit begründet, dass ein darüber hinausgehender zwingender Ausschluss formal unvollständiger Angebote dem Grundsatz der weitgehend freien Verhandelbarkeit von Angeboten freiberuflicher Leistungen widerspreche, wird schon aus grundsätzlichen vergaberechtlichen Erwägungen nicht geteilt.
  • OLG Frankfurt, 28.02.2006 - 11 Verg 15/05

    Vergabeverfahren: Doppelverwertung von Referenzen als Eignungs- und

    Auszug aus VK Saarland, 12.12.2009 - 1 VK 12/09
    Die insoweit vertretene Mindermeinung (OLG, Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2006 ­ Az.: 11 Verg 15/05 und 16/05 sowie der dieser Entscheidung zugrundeliegende Beschluss der VK Hessen, Beschluss vom 23.01.2006 ­ Az.: 69 d VK 93/2005; 3. VK Bund, Beschluss vom 28.08.2006 ­ Az.: VK 3 - 99/06), § 11 VOF regele abschließend unter welchen Voraussetzungen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen seien, die diese Auffassung überwiegend auf formale Kriterien stützt (Charakter und Wortlaut der Vorschrift - keine Einleitung mit ,,insbesondere") sowie damit begründet, dass ein darüber hinausgehender zwingender Ausschluss formal unvollständiger Angebote dem Grundsatz der weitgehend freien Verhandelbarkeit von Angeboten freiberuflicher Leistungen widerspreche, wird schon aus grundsätzlichen vergaberechtlichen Erwägungen nicht geteilt.
  • VK Hessen, 23.01.2006 - 69d-VK-93/05

    Wer muss Leistungsfähigkeit des Bieters nachweisen?

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - Verg 11/03

    Akteneinsicht für ausgeschlossenen Bieter?

  • VK Thüringen, 02.03.2009 - 250-4004.20-584/2009-002-EF

    Forderung nach einer Haftpflichtversicherung im Teilnahmewettbewerb

  • VK Bund, 10.05.2001 - VK 1-11/01

    Bautechnische Planungsleistung für den Neubau eines Wirtschaftsgebäudes

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

  • OLG Bremen, 14.04.2005 - Verg 1/05

    Anforderungen an die Form des Vergabevermerks; Erstellung einer Punktmatrix zur

  • OLG Hamburg, 10.10.2003 - 1 Verg 2/03

    Beteiligung einer Bietergemeinschaft; Einlegung der Beschwerde ohne Beteiligung

  • VK Saarland, 16.12.2009 - 1 VK 13/09

    Ausschluss unvollständiger Teilnahmeanträge im VOF-Verfahren

    Außerdem verwies sie auf das parallel bei der erkennenden Kammer, ebenfalls im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, anhängige Vergabeverfahren ,,Sanierung und Umbau der Dermatologie" (Vergabekammer Aktenzeichen 1 VK 12/2009), in dem aus den gleichen Gründen (Angabe von zwei Projektleitern und fehlende Angaben zum Bauleiter) ebenfalls ein Ausschluss der Antragstellerin erfolgt sei.

    Sie macht unter Bezugnahme, Wiederholung und Präzisierung der bereits in den bisherigen Schreiben und im Parallelverfahren 1 VK 12/2009 aufgeführten Argumentation geltend, die Antragstellerin sei in ihren Rechten durch den Ausschluss ihres Angebotes verletzt.

    Sie vertritt unter Bezugnahme auf ihren Vortrag in dem Parallelverfahren, das bei der erkennenden Kammer unter dem Aktenzeichen 1 VK 12/2009 anhängig ist, die Auffassung, dass es sich bei der (doppelten) Angabe des Projektleiters in der Bewerbung der Antragstellerin nicht um einen offensichtlichen Schreibfehler handele.

    Zur mündlichen Verhandlung wurde das Nachprüfungsverfahren mit dem gleichgelagerten Verfahren 1 VK 12/2009 verbunden.

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