Rechtsprechung
   VK Saarland, 18.07.2017 - 3 VK 03/2017   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34472
VK Saarland, 18.07.2017 - 3 VK 03/2017 (https://dejure.org/2017,34472)
VK Saarland, Entscheidung vom 18.07.2017 - 3 VK 03/2017 (https://dejure.org/2017,34472)
VK Saarland, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 3 VK 03/2017 (https://dejure.org/2017,34472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,34472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: De-Facto-Vergabe eines wesentlich geänderten öffentlichen Dienstleistungsauftrags im ÖPNV für den Stadtverkehr

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Direktvergabe" und "In-House-Vergabe" schließen sich nicht gegenseitig aus! (VPR 2017, 250)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

    Auszug aus VK Saarland, 18.07.2017 - 3 VK 03/17
    Es handelt sich bei der gewählten Konstruktion um eine zulässige "In-House-Vergabe im weiteren Sinne" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011- Verg 48/10).

    Diese Auffassung wird vom OLG München und dem OLG Düsseldorf nicht geteilt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011- VII - Verg 48/10; OLG München, Beschluss vom 31.03.2016 - Verg 14/15), die beide die Auffassung vertreten, dass Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 nicht nur die ausdrücklich genannten Dienstleistungskonzessionen umfasse, sondern auch die In-House- Vergaben im Sinne der Rechtsprechung des EuGH, da letztere nämlich gerade keine "Dienstleistungsaufträge gemäß der Definition" in den Richtlinien darstellten (OLG Düsseldorf, a.a.O. Rn. 62).

    Wie oben bereits ausgeführt wurde, ist dabei zu beachten, dass der Begriff des "Dienstleistungsauftrags" im Sinne der VO (EG) 1370/2007 ein anderer ist als im 4. Teil des GWB und insbesondere auch Dienstleistungskonzessionen und In-House-Vergaben im Anwendungsbereich der VO (EG) 1370/2007 damit der Nachprüfung durch die Vergabekammern unterzogen werden können (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.03.2011- Verg 48/10; VK Südbayern, Beschluss v. 15.10.2015, VPR 2016, 198; OLG München, Beschluss v. 31.03.2016 - Verg 14/15).

    Mit § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG (neu - 2016) vollzieht der Gesetzgeber nach, was verschiedene Gerichte bis dato (so OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011 - Verg 48/10, Tz 31-46; OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - Verg 6/11) bereits auf diversen Grundlagen anerkannt hatten.

    Denn eine Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession sowie Direktvergabe (wie hier) ist oft nur schwer zu ziehen und eine weitere Zersplitterung der Nachprüfungsrechtswege sollte im Interesse der Rechtssuchenden soweit wie möglich vermieden werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011 - Az. VII - Verg 48/10; OLG München, Beschluss vom 22.06.2011, Az. Verg 6/11).

  • OLG München, 31.03.2016 - Verg 14/15

    Ausgestaltung einer Direktvergabe von Buslinien an "Urenkelgesellschaft" als

    Auszug aus VK Saarland, 18.07.2017 - 3 VK 03/17
    Diese Auffassung wird vom OLG München und dem OLG Düsseldorf nicht geteilt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011- VII - Verg 48/10; OLG München, Beschluss vom 31.03.2016 - Verg 14/15), die beide die Auffassung vertreten, dass Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 nicht nur die ausdrücklich genannten Dienstleistungskonzessionen umfasse, sondern auch die In-House- Vergaben im Sinne der Rechtsprechung des EuGH, da letztere nämlich gerade keine "Dienstleistungsaufträge gemäß der Definition" in den Richtlinien darstellten (OLG Düsseldorf, a.a.O. Rn. 62).

    Wie oben bereits ausgeführt wurde, ist dabei zu beachten, dass der Begriff des "Dienstleistungsauftrags" im Sinne der VO (EG) 1370/2007 ein anderer ist als im 4. Teil des GWB und insbesondere auch Dienstleistungskonzessionen und In-House-Vergaben im Anwendungsbereich der VO (EG) 1370/2007 damit der Nachprüfung durch die Vergabekammern unterzogen werden können (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.03.2011- Verg 48/10; VK Südbayern, Beschluss v. 15.10.2015, VPR 2016, 198; OLG München, Beschluss v. 31.03.2016 - Verg 14/15).

    Durch die Novellierung des PBefG, die zum 01.01.- in Kraft getreten ist, wurde u. a. Art. 5 Abs. 7 der VO (EG) 1370/2007 umgesetzt und damit diese Lücke geschlossen: Das Rechtsschutzverfahren bei Direktvergaben richtet sich nach Art. 5 Abs. 2-6, Abs. 7 i. V. m. § 8a Abs. 7 PBefG; die Streitigkeiten um Maßnahmen und Entscheidungen nach Art. 5 Abs. 2 bis 6 VO (EG) 1370/2007 werden den Vergabekammern und ordentlichen Gerichten zugewiesen (Fehling in Heinze/Fehling/Fiedler, Kommentar zum Personenbeförderungsgesetz, 2. Auflage 2014, Rn. 6 ff.); OLG München, Beschluss vom 31.03.2016 - Verg 14/15) ungeachtet dessen, ob sie als Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession zu qualifizieren sind.

    Der Auftraggeberin muss schließlich auch die Möglichkeit bleiben, auf geänderte Bedarfe zu reagieren; jedenfalls, wenn es sich dabei um Reduzierungen zu den ursprünglichen Bedarfen handelt, ist nicht erkennbar, wie diese geeignet sein sollten, den Wettbewerb zu beeinträchtigen (so auch OLG München , Beschluss vom 31.03.2016, Verg 14/15).

  • OLG München, 22.06.2011 - Verg 6/11

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag: Anforderungen an eine wirksame

    Auszug aus VK Saarland, 18.07.2017 - 3 VK 03/17
    Mit § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG (neu - 2016) vollzieht der Gesetzgeber nach, was verschiedene Gerichte bis dato (so OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011 - Verg 48/10, Tz 31-46; OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - Verg 6/11) bereits auf diversen Grundlagen anerkannt hatten.

    Denn eine Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession sowie Direktvergabe (wie hier) ist oft nur schwer zu ziehen und eine weitere Zersplitterung der Nachprüfungsrechtswege sollte im Interesse der Rechtssuchenden soweit wie möglich vermieden werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011 - Az. VII - Verg 48/10; OLG München, Beschluss vom 22.06.2011, Az. Verg 6/11).

    Da die Antragstellerin wegen der durchgeführten Direktvergabe keine Möglichkeit hatte, sich an einem Vergabeverfahren zu beteiligen, um den streitgegenständlichen Auftrag zu erhalten, trifft sie demnach grundsätzlich nicht die Pflicht zur Rüge (OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - Az. Verg 6/11 zum § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB (alt); VK Südbayern, Beschluss vom 22.12.2014 - Az. Z3-3-3194-1-51-11/14).

  • OLG Rostock, 04.07.2012 - 17 Verg 3/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zuständigkeit der Vergabekammern bei

    Auszug aus VK Saarland, 18.07.2017 - 3 VK 03/17
    Auch das OLG Rostock hat sich dieser Meinung angeschlossen (OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12).

    Mit § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG (neu - 2016) vollzieht der Gesetzgeber nach, was verschiedene Gerichte bis dato (so OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011 - Verg 48/10, Tz 31-46; OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - Verg 6/11) bereits auf diversen Grundlagen anerkannt hatten.

    Dies ist dann der Fall, wenn der Antragsteller darlegen kann, dass er bei ordnungsgemäßen Vergabeverfahren eine Chance auf den öffentlichen Dienstleistungsauftrag gehabt hätte (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12, Rn 57 ff. und Fehling, § 8a PBefG, Kommentar Heinze/Fehling/Fiedler, 2. Auflage 2014 zum PBefG, Rn. 76 ff, Rn. 87).

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus VK Saarland, 18.07.2017 - 3 VK 03/17
    Der Antrag ist unbegründet, weil die von der Antragstellerin isoliert angefochtene Vertragsänderung der "Alt-Betrauung" zum 01.01.2017 eine unwesentliche Änderung des "Alt-Vertrags" im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 19.06.2008 - RS: C-454/06, Urteil vom 13.04.2010- C-91/08) und des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 28.11 2011 (VIIVerg 20/11) darstellt: "Vertragsänderungen sind danach vergaberechtlich als "Neuvergabe" anzusehen, wenn sie wesentliche andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag und damit den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen dieses "Vertrags" erkennen lassen.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 19.06.2008 - RS: C-454/06) sind wesentliche Änderungen eines Altvertrages nur dann anzunehmen, wenn der ursprüngliche Auftrag in großem Umfang erweitert wird und damit der Wettbewerb tangiert wird, wenn die Vertragsänderung wesentliche andere Merkmale aufweist als der ursprüngliche Auftrag, aber auch wenn sich das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrages in einer im ursprünglichen Auftrag nicht vorgesehenen Weise zugunsten des Auftragnehmers ändert.

  • VK Brandenburg, 03.08.2016 - VK 10/16

    Vorgaben zur Personenbeförderung: Keine Prüfung im Vergabeverfahren!

    Auszug aus VK Saarland, 18.07.2017 - 3 VK 03/17
    So vertritt beispielsweise die Vergabekammer Brandenburg (VK Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2016 - Az. VK 10/16) die Auffassung, ein Verstoß gegen die Vorgaben der §§ 101 a und 101 b GWB (die den neuen §§ 134 und 135 GWB entsprechen) sei nicht geeignet, einen Schaden im dargelegten Sinne zu begründen oder die Zuschlagschancen oder sonstige Erfolgsaussichten des Bieters zu verbessern, weil diese Vorschriften keinen eigenständigen vergaberechtlichen Selbstzweck hätten.
  • VK Südbayern, 22.12.2014 - Z3-3-3194-1-51-11/14

    Ab wann läuft die 30-Tages-Frist des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB?

    Auszug aus VK Saarland, 18.07.2017 - 3 VK 03/17
    Da die Antragstellerin wegen der durchgeführten Direktvergabe keine Möglichkeit hatte, sich an einem Vergabeverfahren zu beteiligen, um den streitgegenständlichen Auftrag zu erhalten, trifft sie demnach grundsätzlich nicht die Pflicht zur Rüge (OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - Az. Verg 6/11 zum § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB (alt); VK Südbayern, Beschluss vom 22.12.2014 - Az. Z3-3-3194-1-51-11/14).
  • OLG Celle, 01.07.2014 - 13 Verg 4/14

    Festsetzung der Gebühr für die Kosten des Nachprüfungsverfahrens i.R.d.

    Auszug aus VK Saarland, 18.07.2017 - 3 VK 03/17
    Nach Auffassung des OLG Celle (Beschluss vom 01.07.2014 - 13 Verg 4/14) ist eine Korrektur der nach dem Angebotswert ermittelten Gebühr aufgrund des § 3 VwKostG zugrunde liegenden Kostendeckungsprinzips geboten, wenn der personelle und sachliche Aufwand im einzelnen Fall außer Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstandes steht (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen

    Auszug aus VK Saarland, 18.07.2017 - 3 VK 03/17
    Das OLG Frankfurt sieht dies grundsätzlich ebenso, hat allerdings im Rahmen der gegen die Entscheidung der VK Hessen eingelegten sofortigen Beschwerde (Beschluss vom 30.01.2014, 11 Verg 15/13) der weitergehenden Auffassung der Vergabekammer Hessen, der zufolge die VO 1370/07 als Sondervergaberecht für Personenverkehrsdienste den Rückgriff auf das allgemeine Vergaberecht ausschließe, eine deutliche Absage erteilt.
  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus VK Saarland, 18.07.2017 - 3 VK 03/17
    Nach Auffassung des OLG Celle (Beschluss vom 01.07.2014 - 13 Verg 4/14) ist eine Korrektur der nach dem Angebotswert ermittelten Gebühr aufgrund des § 3 VwKostG zugrunde liegenden Kostendeckungsprinzips geboten, wenn der personelle und sachliche Aufwand im einzelnen Fall außer Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstandes steht (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 60/10

    Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer

  • OLG Celle, 09.02.2011 - 13 Verg 17/10

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2010 - 15 Verg 4/10

    Hinzuziehung eines Beraters und Veröffentlichung von Beschlussvorlage in

  • OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 10/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags des

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

  • OLG Frankfurt, 30.07.2013 - 11 Verg 7/13

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die

  • OLG Saarbrücken, 15.06.2016 - 1 U 151/15

    Schadensersatzanspruch des übergangenen Bieters im Vergabeverfahren für

  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts

  • OLG Hamburg, 03.11.2008 - 1 Verg 3/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung der Verfahrensgebühr der Vergabekammer

  • OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10

    Vergabeverfahren: Entscheidung über die Kosten des Bieters im

  • OLG Dresden, 14.11.2012 - Verg 8/11

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten i.R.e.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht