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   VK Sachsen, 05.08.2003 - 1/SVK/092-03b   

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https://dejure.org/2003,40867
VK Sachsen, 05.08.2003 - 1/SVK/092-03b (https://dejure.org/2003,40867)
VK Sachsen, Entscheidung vom 05.08.2003 - 1/SVK/092-03b (https://dejure.org/2003,40867)
VK Sachsen, Entscheidung vom 05. August 2003 - 1/SVK/092-03b (https://dejure.org/2003,40867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Entscheidung der Vergabekammer: Berichtigung des Rubrums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt eine Unrichtigkeit gemäß § 42 VwVfG vor?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Sachsen, 15.07.2003 - 1/SVK/092-03

    Verstoß gegen Treu und Glauben bei verspäteter Antragstellung?

    Auszug aus VK Sachsen, 05.08.2003 - 1/SVK/092-03b
    Der Antrag auf Berichtigung des Aktivrubrums im Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 15.07.2003 (1/SVK/092-03) wird abgelehnt.

    Mit Bescheid vom 15.07.2003, 1/SVK/092-03, verwarf die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen den Antrag auf Vergabenachprüfung durch die Antragstellerin als unzulässig.

    Mit Schreiben vom 21.07.2003 beantragte die Antragstellerin die Berichtigung des Aktivrubrums im Beschluss vom 15.07.2003, 1/SVK/092-03, dahingehend, als dass die XXXXX GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer XXXXX, XXXXX und XXXXX, Antragstellerin sei.

    Der Beschluss vom 15.07.2003, 1/SVK/092-03, ist nicht zu berichtigen, da weder ein Schreibfehler noch eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit nach § 42 Satz 1 VwVfG vorliegt.

    Bei dem Beschluss vom 15.07.2003, 1/SVK/092-03, handelt es sich zwar um einen Verwaltungsakt.

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