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   VK Sachsen, 05.08.2022 - 1/SVK/012-22   

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VK Sachsen, 05.08.2022 - 1/SVK/012-22 (https://dejure.org/2022,35246)
VK Sachsen, Entscheidung vom 05.08.2022 - 1/SVK/012-22 (https://dejure.org/2022,35246)
VK Sachsen, Entscheidung vom 05. August 2022 - 1/SVK/012-22 (https://dejure.org/2022,35246)
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    Wie ist die Preisprüfung durchzuführen?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus VK Sachsen, 05.08.2022 - 1/SVK/012-22
    Die Einhaltung dieser Bestimmungen über das Vergabeverfahren kann jeder Bieter nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 -).

    Für die Art und Weise der vorzunehmenden Prüfung gibt es in den Vergabeund Vertragsordnungen keine hinreichend konkreten Vorgaben (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 -).

    Die Aufklärung betrifft neben rechnerischen Unklarheiten auch alle preisrelevanten inhaltlichen Aspekte des Angebots (VK Bund, Beschluss vom 15. November 2021 - VK 1-112/21 -, mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017, X ZB 10/16; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. September 2019 - Verg 10/19 und 29. Mai 2020 - Verg 26/19).

  • VK Bund, 15.11.2021 - VK 1-112/21

    Umbau

    Auszug aus VK Sachsen, 05.08.2022 - 1/SVK/012-22
    Der Auftraggeber hat sich konkret mit diesen Angaben des Bieters im Sinne einer Überprüfung auseinanderzusetzen (VK Bund, Beschluss vom 15. November 2021 VK 1-112/21 -).

    Die Aufklärung betrifft neben rechnerischen Unklarheiten auch alle preisrelevanten inhaltlichen Aspekte des Angebots (VK Bund, Beschluss vom 15. November 2021 - VK 1-112/21 -, mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017, X ZB 10/16; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. September 2019 - Verg 10/19 und 29. Mai 2020 - Verg 26/19).

  • VK Berlin, 13.08.2021 - VK-B1-62/20

    No risk, no fun!

    Auszug aus VK Sachsen, 05.08.2022 - 1/SVK/012-22
    Die neuere vergaberechtliche Rechtsprechung geht davon aus, dass eine zunächst ungenügende Prüfung gemäß § 60 VgV im Nachprüfungsverfahren nachgeholt werden kann (vgl. VK Berlin, Beschluss vom 13. August 2021, Az. VK B 1-62/20) oder schließt zumindest nicht aus, dass eine unterbliebene Aufklärung noch während des Nachprüfungsverfahrens nachgeholt wird: Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 08.02.2011 Az. X ZB 4/10) kann der Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren nicht kategorisch mit allen Aspekten und Argumenten präkludiert werden, die nicht im Vergabevermerk zeitnah niedergelegt worden sind.
  • VK Bund, 12.07.2019 - VK 1-35/19

    Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung

    Auszug aus VK Sachsen, 05.08.2022 - 1/SVK/012-22
    Eine Aufklärung ist nicht zufriedenstellend, wenn sie trotz pflichtgemäßer Anstrengung des öffentlichen Auftraggebers keine gesicherte Tatsachengrundlage für die Feststellung bietet, das Angebot sei entweder angemessen oder der Bieter sei im Falle eines Unterkostenangebots wettbewerbskonform in der Lage, den Vertrag ordnungsgemäß durchzuführen (vgl. grundsätzlich VK Bund, Beschluss vom 12. Juli 2019, VK 1-35/19).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus VK Sachsen, 05.08.2022 - 1/SVK/012-22
    Im Übrigen wurden die Informationsmängel durch Schreiben des Auftraggebers vom 3. Mai 2022 geheilt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019 - Verg 6/19; OLG Celle, Beschluss vom 12. Mai 2016, 13 Verg 10/15).
  • OLG Celle, 12.05.2016 - 13 Verg 10/15

    Umfang der Dokumentationspflichten gem. § 32 Abs. 1 SektVO

    Auszug aus VK Sachsen, 05.08.2022 - 1/SVK/012-22
    Im Übrigen wurden die Informationsmängel durch Schreiben des Auftraggebers vom 3. Mai 2022 geheilt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019 - Verg 6/19; OLG Celle, Beschluss vom 12. Mai 2016, 13 Verg 10/15).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - Verg 10/19

    Ausschließung eines Angebots betreffend die Erbringung von

    Auszug aus VK Sachsen, 05.08.2022 - 1/SVK/012-22
    Die Aufklärung betrifft neben rechnerischen Unklarheiten auch alle preisrelevanten inhaltlichen Aspekte des Angebots (VK Bund, Beschluss vom 15. November 2021 - VK 1-112/21 -, mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017, X ZB 10/16; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. September 2019 - Verg 10/19 und 29. Mai 2020 - Verg 26/19).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - Verg 63/10

    Vergaberechtswidrigkeit der unterbliebenen Bildung von Fachlosen

    Auszug aus VK Sachsen, 05.08.2022 - 1/SVK/012-22
    In Anlehnung an § 114 Satz 2 VwGO - wonach die Verwaltungsbehörde ihre Ermessenserwägungen auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann - sollen unter Umständen die für eine bestimmte Entscheidung maßgeblichen Erwägungen bzw. deren Dokumentation auch noch im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens bis zur letzten mündlichen Verhandlung nachgeholt werden können (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 10. Februar 2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13 - OLG Düsseldorf Beschluss vom 08.09.2011 - Verg 48/11, OLG Düsseldorf B. v. 23.03.2011 - Verg 63/10).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - Verg 54/06

    Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen erheblicher Überschreitung der

    Auszug aus VK Sachsen, 05.08.2022 - 1/SVK/012-22
    Die Angemessenheit des Angebotspreises (oder der Kosten) ist anhand feststehender, gesicherter Tatsachengrundlagen durch Betrachtung des Preis-LeistungsVerhältnisses innerhalb des vom Ausschluss bedrohten Angebots zu ermitteln (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2006 - Verg 54/06).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - Verg 48/11

    Zulässigkeit des Absehens von der Fachlosvergabe

    Auszug aus VK Sachsen, 05.08.2022 - 1/SVK/012-22
    In Anlehnung an § 114 Satz 2 VwGO - wonach die Verwaltungsbehörde ihre Ermessenserwägungen auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann - sollen unter Umständen die für eine bestimmte Entscheidung maßgeblichen Erwägungen bzw. deren Dokumentation auch noch im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens bis zur letzten mündlichen Verhandlung nachgeholt werden können (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 10. Februar 2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13 - OLG Düsseldorf Beschluss vom 08.09.2011 - Verg 48/11, OLG Düsseldorf B. v. 23.03.2011 - Verg 63/10).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2020 - Verg 26/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Erbringung von

  • OLG Dresden, 22.02.2010 - WVerg 1/10

    Wann ist Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich?

  • VK Sachsen, 29.08.2018 - 1/SVK/027-18

    Konzeptionelle oder innovative Leistungen dürfen funktional beschrieben werden!

  • VK Sachsen, 07.12.2020 - 1/SVK/030-20

    Auftraggeber darf auf Bieterangaben vertrauen!

  • VK Südbayern, 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13

    Ausschluss wegen Unauskömmlichkeit nur nach Anhörung!

  • OLG München, 09.08.2012 - Verg 10/12

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag: Auslegung einer Klausel zum Eignungsnachweis

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • VK Sachsen, 10.02.2023 - 1/SVK/031-22
  • OLG München, 25.09.2014 - Verg 10/14

    Vergabeverfahren: Aufgreifschwelle bei 20% Preisabstand; Berücksichtigung nur des

  • EuGH, 27.11.2001 - C-285/99

    Impresa Lombardini

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2009 - 15 Verg 3/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auffälliges Missverhältnis von Preis und Leistung;

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 61/11

    Ablehnung des Ausschlusses eines Angebots von der Wertung, da die Angebotspreise

  • VK Sachsen, 14.06.2022 - 1/SVK/006-22

    Preis angemessen: Aufklärungsverlangen rechtswidrig!

  • VK Sachsen, 25.05.2022 - 1/SVK/005-22

    20% Preisabstand löst Aufklärungspflicht aus!

  • OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde eines Beigeladenen gegen die

  • VK Sachsen, 10.02.2023 - 1/SVK/031-22

    Referenzgewinnung rechtfertigt niedrige Preise!

    Mit Beschluss vom 5. August 2022 - 1/SVK/012-22 - wurde der Auftraggeber verpflichtet, das Vergabeverfahren in den Stand vor Durchführung der Wertung der Angebote zurückzuversetzen und die Prüfung der Angemessenheit des Preises des Angebotes der Beigeladenen unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen.

    Preisprüfung Vorliegend war der Auftraggeber mit Beschluss der Vergabekammer vom 21. Juli 2022 - 1/SVK/012-22 - verpflichtet worden, das Vergabeverfahren in den Stand vor Durchführung der Wertung der Angebote zurückzuversetzen und die Prüfung der Angemessenheit des Preises des Angebots der Beigeladenen unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen.

    Diese Prognoseentscheidung, bei der der Auftraggeber über einen Beurteilungsspielraum verfügt, unterliegt nur einer eingeschränkten Nachprüfbarkeit durch die Nachprüfungsbehörden und Gerichte (Opitz in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, VOB/A EU, § 16d Rn. 36 m. w. N.; VK Sachsen, Beschluss vom 25. Mai 2022 - 1/SVK/005-22 -. Beschluss vom 14. Juni 2022 - 1/SVK/006-22 -, juris und Beschluss vom 21. Juli 2022 - 1/SVK/012-22 - juris).

    Hierzu wird insoweit auch auf den ersten Beschluss der Vergabekammer vom 21. Juli 2022 - 1/SVK/012-22 - verwiesen.

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