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   VK Sachsen, 09.07.2010 - 1/SVK/021-10   

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https://dejure.org/2010,10690
VK Sachsen, 09.07.2010 - 1/SVK/021-10 (https://dejure.org/2010,10690)
VK Sachsen, Entscheidung vom 09.07.2010 - 1/SVK/021-10 (https://dejure.org/2010,10690)
VK Sachsen, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 1/SVK/021-10 (https://dejure.org/2010,10690)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (38)

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2008 - Verg 37/07

    Investorenauswahl einer Kommune unterliegt dem Vergaberecht

    Auszug aus VK Sachsen, 09.07.2010 - 1/SVK/021-10
    (OLG Brandenburg, B. v. 22.04.2010 -Verg W 5/10, OLG Düsseldorf, B. v. 06.02.2008, VII -Verg 37/07; VK Münster, B. v. 18.03.2010 -VK 1/10).

    f) Nach überwiegender Rechtsprechung war die Antragstellerin an und für sich nicht verpflichtet, den streitigen Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB (vgl. OLG Brandenburg, B. v. 22.04.2010 -Verg W 5/10; OLG Düsseldorf, B. v. 06.02.2008, VII -Verg 37/07).

    Vergebe der öffentliche Auftraggeber den Auftrag hingegen de facto, d.h. ohne ein geregeltes Vergabeverfahren, verhindere gerade diese Vorgehensweise des Auftraggebers, dass ein vorvertragliches Schuldverhältnis entstünden und der Antragsteller vorvertraglich zur Rücksichtnahme und Loyalität, und damit zur Anbringung einer Rüge, verpflichtet sein könne (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2008, VII - Verg 37/07).

  • EuG, 20.05.2010 - T-258/06

    Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften -

    Auszug aus VK Sachsen, 09.07.2010 - 1/SVK/021-10
    Der EuGH habe mit Beschluss vom 20.05.2010 (T-258/06) klargestellt, dass eine europaweite öffentliche Ausschreibung auch im Fall der nachrangigen Dienstleistung erfolgen müsse, wenn der Auftrag Binnenmarktrelevanz habe.

    Diese Beurteilung ändert sich auch nicht im Lichte der Rechtsprechung des EuG, (Urteil vom 20.05.2010 -Rs. T-258/06).

    (EuG, Urteil vom 20.05.2010 -Rs. T-258/06 ).

  • EuGH, 23.12.2009 - C-305/08

    CoNISMa - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriffe

    Auszug aus VK Sachsen, 09.07.2010 - 1/SVK/021-10
    Dieses Ausgleichsgefüge wird nach Auffassung der Vergabekammer auch nicht durch die Entscheidung des EuGH (U. v. 23.12.2009 -Rs. C-305/08) aus den Angeln gehoben.*).

    Der EuGH habe in seinem Urteil vom 23.12.2009, C 305/08, Randnummer 43, entschieden, dass Universitäten unter den Begriff der Wirtschaftsteilnehmer fielen und somit am Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge teilnehmen könnten.

    Dieses Ausgleichsgefüge wird nach Auffassung der Vergabekammer auch nicht durch die Entscheidung des EuGH (U. v. 23.12.2009 -Rs. C-305/08) aus den Angeln gehoben.

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