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   VK Sachsen, 10.09.2015 - 1/SVK/022-15   

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VK Sachsen, 10.09.2015 - 1/SVK/022-15 (https://dejure.org/2015,29040)
VK Sachsen, Entscheidung vom 10.09.2015 - 1/SVK/022-15 (https://dejure.org/2015,29040)
VK Sachsen, Entscheidung vom 10. September 2015 - 1/SVK/022-15 (https://dejure.org/2015,29040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebotsbedingungen nicht eingehalten: Ausschluss auch im VOF-Verfahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Angebotsausschluss in einem VOF-Verfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angebotsbedingungen nicht eingehalten: Ausschluss auch im VOF-Verfahren! (VPR 2016, 36)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Angebotsbedingungen nicht eingehalten: Ausschluss auch im VOF-Verfahren! (IBR 2016, 37)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 104
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (39)

  • OLG Dresden, 21.10.2005 - WVerg 5/05

    Rechtzeitigkeit der Rüge eines Verstoßes im Verhandlungsverfahren

    Auszug aus VK Sachsen, 10.09.2015 - 1/SVK/022-15
    Unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Dresden (B. v. 21. Oktober 2005, WVerg 5/05) wies die Auftraggeberin darauf hin, dass durch den Austausch von Leistungsbeziehungen ein Architektenvertrag klar zustande kommen könne.

    Dem VOF-Verfahren hingegen ist der Begriff des Zuschlags fremd, denn ein solches Vergabeverfahren wird gemäß § 11 Abs. 7 VOF allein durch Vertragsschluss (oder Verzicht) beendet, dessen Zustandekommen nach allgemeinem Zivilrecht zu beurteilen ist (so etwa Voppel/Bubert/ Osenbrück, VOF, 3. Aufl. § 11 Rn 68, 0LG Dresden, B. v. 21.10.2005 - WVerg 0005/05; B. v. 11.04.2005 - WVerg 05/05; 1. VK Saarland, B. v. 20.02.2008 - 1 VK 7/07).

    Schließlich ist nach Überzeugung der Vergabekammer ein das Vergabeverfahren beendendes Vertragsverhältnis zwischen den Verfahrensbeteiligten auch nicht dadurch zustande gekommen, dass diese ohne förmliche Vertragsvereinbarung in ein Stadium des Austauschs von Leistungsbeziehungen eingetreten wären, was ggf. zu einem konkludenten Vertragsschluss hätte führen können (OLG Dresden, B. v. 21.10.2005 - WVerg 5/05, sowie OLG Schleswig, B. v. 01.09.2006 - 1 (6) Verg 8/05 m. w. Nw.).

    Dabei ist für den Tatbestand der fehlenden Willensübereinstimmung im Ergebnis unerheblich, ob und ggf. welchen der Beteiligten eine u.U. überwiegende Verantwortung für das Scheitern der Vertragsbemühungen treffen mag (OLG Dresden Beschl. v. 21.10.2005, WVerg 5/05 (unter 3.d. der Begründung)).

    Eine solche Berücksichtigung nachträglicher Umstände ist der Rechtsprechung (vgl. OLG München, B. v. 06.12.2012 - Verg 29/12 [zur Berücksichtigung v. Erkenntnissen aus einem Verhandlungsverfahren nach Aufhebung eines zu Unrecht aufgehobenen offenen Verfahrens], OLG Schleswig, B. v. 01.09.2006 - 1 (6) Verg 8/05, OLG Dresden, B. v. 11.04.2005 - WVerg 5/05, VK Südbayern, B. v. 18.10.- - Z3-3-3194-1-30-08/13) nicht fremd.

    Auch das OLG Dresden (B.v. 11. April 2005 - WVerg 5/05) hat sich für diesen Möglichkeit des Umganges mit einem erloschenen Angebot entschieden, denn auch in dem dortigen Verfahren wurden alle übrigen Bewerbern mit Schreiben gem. § 13 VgV mitgeteilt, dass der Vertrag dortigen Planungsleistungen mit der später antragstellenden Wettbewerbssiegerin geschlossen werde und kam späterhin zu dem Ergebnis, dass eine Auftragserteilung an die Beigeladene in vergaberechtskonformer Weise (immer noch) in Betracht kommen könne.

    So hat auch das OLG Dresden (B. v. 11.04.2005 - WVerg 5/05) in seiner schon zitierten Entscheidung ausgeführt, dass im dort zu entscheidenden Fall die Auftraggeberin nicht gehindert war, über das Vorhaben unter Zugrundelegung eines veränderten Planungsstands mit der Beigeladenen (erneut) Verhandlungen aufzunehmen.

  • BGH, 27.05.2004 - III ZR 433/02

    Zu Schadenersatzansprüchen des Gewinners eines Architektenwettbewerbs für ein

    Auszug aus VK Sachsen, 10.09.2015 - 1/SVK/022-15
    Es muss sich um einen außerordentlichen, erst nach der Auslobung aufgetretenen oder bekannt gewordenen Umstand handeln, damit der Auslober den durch den Wettbewerb und das Preisgericht begründeten Status der Preisträger nicht umgehen bzw. beseitigen kann (BGH, Urt. v. 27. Mai 2004 - III ZR 433/02, BGH, Urt. v. 03. November 1983 - III ZR 125/82).

    Denn ein wichtiger Grund im Sinne des § 17 Abs. 1 VOF kann nach Auffassung des BGH ebenfalls vorliegen, wenn der öffentlichen Hand einkalkulierte Subventionen nachträglich gestrichen werden oder z.B. Steuereinnahmen "wegbrechen" und somit wirtschaftliche Gründe es erforderlich machen, von der Verwirklichung des preisgekrönten Entwurfs abzusehen und sich für einen alternativen Entwurf zu entscheiden, welcher in der neuen Situation realisierbar erscheint (vgl. VK Niedersachsen m. Verw. a. BGH, Urt. v. 27.05.2004, III ZR 433/02).

  • OLG Frankfurt, 05.03.2014 - 11 Verg 2/14

    Vergaberecht: Ausschluss eines Angebots wegen Abweichung von zwingenden Vorgaben

    Auszug aus VK Sachsen, 10.09.2015 - 1/SVK/022-15
    Die Ausschlussregelungen des § 4 Abs. 6 bis 9 VOF, die allenfalls als Ausschlussgrundlage herangezogen werden könnten, werden gemeinhin als abschließend angesehen (OLG Frankfurt, B. v. 05.03.2014 - 11 Verg 2/14 , B. v. 28.2.2006, 11 Verg 15/05).

    Ein Auftraggeber muss also allen Bietern die gleichen Informationen zukommen lassen und ihnen die Chance geben oder eben Pflicht auferlegen zu gleichen Anforderungen Angebote abzugeben (OLG Celle, B. v. 16.1.2002 - Az.: 13 Verg 1/02; OLG Düsseldorf, B. v. 19.07.2006 - Az.: VII - Verg 27/06; OLG Frankfurt, B. v. 05.03.2014 - Az.: 11 Verg 2/14).

  • VK Niedersachsen, 27.01.2017 - VgK-49/16

    Auftraggeber muss Informationsvorsprung eines Projektanten ausgleichen!

    In der Rechtsprechung wird jedoch die Auffassung vertreten, dass sich auch für ein Verhandlungsverfahren nach der VOF aus den übergeordneten Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Transparenz des Vergabeverfahrens die Verpflichtung ergibt, dass Angebote, die Angebotsbedingungen nicht einhalten, vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 5.03.2014 - 11 Verg 2/14; VK Sachsen, Beschluss vom 10.09.2015 - 1/SVK/022-15, zitiert nach ibr-onljne).
  • VK Sachsen, 15.03.2016 - 1/SVK/045-15

    Wann kann eine Zertifizierung verlangt werden?

    Allerdings führt nach Auffassung der Vergabekammer in Anlehnung an die hierzu ergangene höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung (BGH Urt. v. 28.10.2003 - X ZR 248/02, nachfolgend OLG München, B. v. 23.06.2009 - Verg 8/09, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2009 - Verg 70/08) das Erlöschen eines Angebotes nicht dazu, dass dieses im Vergabeverfahren vergaberechtlich hinfällig ist und keine Beachtung mehr finden könnte und dürfte (so schon VK Sachsen, B. v. 10.09.2015 - 1/SVK/022-15).
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