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   VK Sachsen, 16.01.2008 - 1/SVK/084-07   

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VK Sachsen, 16.01.2008 - 1/SVK/084-07 (https://dejure.org/2008,9606)
VK Sachsen, Entscheidung vom 16.01.2008 - 1/SVK/084-07 (https://dejure.org/2008,9606)
VK Sachsen, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 1/SVK/084-07 (https://dejure.org/2008,9606)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Laut Angebotsschreiben vorzulegende Unterlagen: Das Kreuz mit dem fehlenden Kreuz! (IBR 2008, 350)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (54)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Sachsen, 16.01.2008 - 1/SVK/084-07
    Der BGH hat mit Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06 klargestellt, dass der Bieter regelmäßig unabhängig davon im Nachprüfungsverfahren antragsbefugt ist, ob auch sein Angebot an einem Ausschlussgrund leidet, wenn er die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften darlegt und danach als vergaberechtsgemäße Maßnahme die Aufhebung der Ausschreibung in Betracht kommt, weil alle anderen Angebote unvollständig sind.

    Demzufolge war durch die erkennende Vergabekammer im Sinne der Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06) ein Zuschlagsverbot zu Lasten des Angebots der Beigeladenen zu verfügen.

    Gleichwertige Mängel Der BGH (Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06) lässt offen, was unter einem gleichwertigen Mangel zu verstehen ist.

    Die Verletzung der Antragstellerin in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass deren Angebot angesichts weiterer Abweichungen von der Ausschreibung in jedem Fall von der Wertung im eingeleiteten Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, also ein allein auf diese anderen Abweichungen gestützter, von dem Auftraggeber ausgesprochener Ausschluss des Angebots der Antragstellerin rechtmäßig wäre (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

    Demnach kann auch ein Bieter, dessen Angebot zu Recht ausgeschlossen wird, dessen Angebot zu Recht ausgeschlossen werden kann oder dessen Angebot ausgeschlossen werden muss, kann deshalb in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein, wenn ein anderes Angebot trotz Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen wird und den Zuschlag erhalten soll oder wenn sich der beabsichtigte Zuschlag aus einem anderen Grund verbietet (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

    Zudem obliegt der Vergabekammer einerseits ein Amtsermittlungsgrundsatz und zum anderen versteht die Vergabekammer die in Bezug genommene Entscheidung des BGH, Beschluss vom 26.09.2006, Az: X ZB 14/06 so, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter auch die Nachprüfungsinstanzen verpflichtet, die Angebote, die an einem gleichwertigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln.

    Maßnahme der Vergabekammer Die Maßnahme, die nach § 114 Abs. 2 ZPO zu treffen ist, um der Verletzung der Antragstellerin in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB entgegenzuwirken, kann allerdings nicht in der Aufhebung der Ausschreibung durch die Vergabekammer oder in der Anweisung an die Antragsgegnerin bestehen, das eingeleitete Vergabeverfahren auf diese Weise zu beenden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

    Da mithin derzeit abschließend nur festgestellt werden kann, dass der Auftraggeber auf der Grundlage der bisherigen Ausschreibungsbedingungen keinem Bieter den Zuschlag erteilen darf, stellt ein entsprechendes Verbot die zur Erledigung des Streits der Beteiligten gebotene Maßnahme dar, die für die erforderliche Rechtmäßigkeit des eingeleiteten Vergabeverfahrens sorgt und eine Rechtsbeeinträchtigung der Antragstellerin verhindert (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2006 - Verg 43/06

    Zur Kostentragungspflicht bei teilweisem Unterliege im Verfahren vor der

    Auszug aus VK Sachsen, 16.01.2008 - 1/SVK/084-07
    Deshalb ist eine Quotelung der Kosten der Vergabekammer nach dem Maß des beiderseitigen Obsiegens und Unterliegens veranlasst (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2006, Az: Verg 43/06).

    Daher hat sie entsprechend § 128 Abs. 3. Satz 1 GWB die hälftigen Verfahrenskosten vor der Vergabekammer (Gebühren und Auslagen) zu tragen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2006, Az: Verg 43/06).

    In analoger Anwendung hat die Auftraggeberin somit ebenfalls die hälftigen Verfahrenskosten vor der Vergabekammer (Gebühren und Auslagen) zu tragen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2006, Az: Verg 43/06).

    Dies rechtfertigt es, von der Anordnung einer Auslagenerstattung abzusehen und die beiderseitigen Auslagen gegeneinander aufzuheben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2006 - Verg 43/06).

  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04

    Auschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben über von Nachunternehmern zu

    Auszug aus VK Sachsen, 16.01.2008 - 1/SVK/084-07
    So ist dieser der Ansicht, dass wenn in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen zu den Leistungen, die der Bieter durch Nachunternehmer erbringen lassen will, gefordert werden, dass so ein Angebot, das diese Erklärungen nicht enthält, von der Wertung der Angebote nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A auszuschließen ist (BGH, Urteil vom 18.09.2007 - X ZR 89/04).

    Liegt eine solche Erklärung nicht vor, ist das Angebot zwingend auszuschließen (BGH, Urteil vom 18.09.2007 - Az.: X ZR 89/04; 3. VK Saarland, B. v. 23.04.2007 - Az.: 3 VK 2/2007, 3 VK 3/2007).

    So ist der BGH der Ansicht, dass wenn in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen zu den Leistungen, die der Bieter durch Nachunternehmer erbringen lassen will, gefordert werden, so ein Angebot, das diese Erklärungen nicht enthält, von der Wertung der Angebote nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A auszuschließen ist (BGH, Urteil vom 18.09.2007 - X ZR 89/04).

  • VK Sachsen, 10.03.2010 - 1/SVK/001-10

    Bieter muss sich an Erklärungen in Formblatt festhalten lassen

    Liegt eine solche Erklärung nicht vor, ist das Angebot zwingend auszuschließen (BGH, Urteil vom 18.09.2007, X ZR 89/04; OLG Celle, B. v. 02.10.2008, 13 Verg 4/08; VK Arnsberg, B. v. 30.05.2008, VK 10/08; 2. VK Bund, B. v. 30.05.2008, VK 2 - 55/08; VK Nordbayern, B. v. 24.01.2008, 21.VK - 3194 - 52/07; 1. VK Sachsen, B. v. 16.01.2008, 1/SVK/084-07).

    Wegen dieser Preiswirksamkeit kann eine Vergabestelle deshalb durchaus ein Interesse daran haben, dass bereits mit dem Angebot die Art und der Umfang des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes eindeutig zu erklären und Nachunternehmererklärungen vorzulegen sind (3. VK Saarland, B. v. 23.04.2007, 3 VK 02/2007, 3 VK 03/2007; 1. VK Sachsen, B. v. 16.01.2008, 1/SVK/084-07).

  • VK Brandenburg, 11.01.2012 - VK 57/11

    Vergabe von Abfalllogistik- und Entsorgungsdienstleistungen

    Von diesem Rechtssatz lässt die Rechtsprechung (u. a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2006 - Verg 19/06; VK Sachsen, Beschluss vom 16.01.2008 - 1/SVK/084-07) eine Ausnahme nur in dem Fall zu, in dem bei gebührender Beachtung des als verletzt gerügten Gleichbehandlungsgebots nicht nur das Angebot des Antragstellers, sondern sämtliche anderen Angebote wegen mindestens gleichartiger Mängel auszuschließen sind.
  • VK Arnsberg, 08.12.2014 - VK 21/14

    Unvollständige Verpflichtungserklärung: Sind Erklärungsteile nachholbar?

    Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen nach den Formblättern gefordert, dann sind diese Erklärungen als Umstände ausgewiesen, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen, so dass die Nichtabgabe dieser Erklärungen mit dem Angebot die Rechtsfolgen des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A auslöst siehe Urteil v. 18.09.2007 - Az.: X ZR 89/04; Urteil v. 07.06.2005 - Az.: X ZR 19/02; OLG Düsseldorf, B. v. 09.02.2006 - Az.: VII - Verg 4/06; OLG Frankfurt, B. v. 23.12.2005 - Az.: 11 Verg 13/05; OLG München, B. v. 07.04.2006 - Az.: Verg 05/06; OLG Naumburg, B. v. 26.10.2005 - Az.: 1 Verg 12/05; 1, VK Bund, B. v. 14.12.2005 Az.: VK 1 - 143/05; VK Lüneburg, B. v. 26.04.2007 - Az.: VgK-16/2007; VK Nordbayern, B. v. 24.02.2006 - Az.: 21.VK - 3194 - 04/06; 1. VK Sachsen, B. v. 16.01.2008 - Az.: 1/SVK/084-07; 2. VK Sachsen-Anhalt, B. v. 06.03.2006 - Az.: VK 2- LVwA LSA 3/06; VK Schleswig-Holstein, B. v. 07.03.2008 - Az.: VK-SH 02/08; B. v. 31.01.2006 - Az.: VK-SH 33/05; VK Thüringen, B. v. 07.02.2006 - Az.: 360-4002.20- 063/05-EF-S; VK Südbayern, B. v. 19.01.2006 - Az.: Z3-3-3194-1-56-12/05; B. v. 07.11.2005 - Az. Z3-3-3194-1-40-09/05).
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