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   VK Sachsen, 17.01.2006 - 1/SVK/151-05   

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VK Sachsen, 17.01.2006 - 1/SVK/151-05 (https://dejure.org/2006,27400)
VK Sachsen, Entscheidung vom 17.01.2006 - 1/SVK/151-05 (https://dejure.org/2006,27400)
VK Sachsen, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 1/SVK/151-05 (https://dejure.org/2006,27400)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Aufhebung einer Ausschreibung: kein Kontrahierungszwang auch bei VOF-Verfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    VOF-Verfahren: Aufhebung überprüfbar?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    VOF: Verzicht auf die Auftragsvergabe möglich, aber nachprüfbar! (IBR 2006, 353)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • VK Sachsen, 02.12.2005 - 1/SVK/138-05
    Auszug aus VK Sachsen, 17.01.2006 - 1/SVK/151-05
    Ein daraufhin durchgeführtes Vergabenachprüfungsverfahren war unter der Verfahrensnummer 1/SVK/138-05 registriert und endete mit Beschluss vom 02.12.2005.

    Dafür spräche auch, dass die Vergabekammer in ihrem ersten Beschluss 1/SVK/138-05 festgestellt habe, dass ein ordnungsgemäßer Wahlvorgang im Sinne des § 318 HGB rechtlich, zeitlich und auch tatsächlich noch durchführbar sei.

    Der Auftraggeber trug vor, dass im Rahmen des vorangegangen Nachprüfungsverfahrens 1/SVK/138-05 die damalige Beigeladene handelsrechtliche Bedenken gegen die ursprünglich geplante Vergabe der Wirtschaftsprüferaufträge geäußert habe.

    Die Verfahrensakte der Vergabekammer zum Vergabenachprüfungsverfahren 1/SVK/138-05 wurde zum Verfahren hinzugezogen und war ebenfalls Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Im Übrigen wiederholte sie erneut, dass sie selbst zu Gunsten der Beigeladenen des Vergabenachprüfungsverfahren 1/SVK/138-05 zielgerichtet diskriminiert worden sei und dass das streitgegenständliche Vergabenachprüfungsverfahren ebenfalls von der seinerzeitigen Beigeladenen beeinflusst wurde.

    In der Vergabeakte sind die entscheidungserheblichen Schritte nach Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer im Verfahren 1/SVK/138-05 ausreichend dokumentiert.

    Über den Anwalt, Herrn XXX, habe er dann den Hinweis erhalten, dass ein Anwalt in dem Verfahren 1/SVK/138-05 rechtliche Bedenken gegen die weitere Durchführung des Verfahrens geäußert hätte, weil sich hier handelsrechtliche Probleme ergeben könnten.

    Im zu entscheidenden Fall ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Vergabekammer in ihrer Entscheidung 1/SVK/138-05 bewusst offen gelassen hatte, ob das Angebot der seinerzeitigen Beigeladenen in einem VOF-Verfahren überhaupt auszuschließen war.

  • BGH, 30.04.1992 - III ZR 151/91

    Nichtigkeit des Prüfungsauftrages bei früherer Mitwirkung des Abschlußprüfers

    Auszug aus VK Sachsen, 17.01.2006 - 1/SVK/151-05
    Der BGH hat in mehreren Leitentscheidungen (Urt. v. 30.04.1992, Az: III ZR 151/91; Urt. v. 21.04.1997, Az: II ZR 317/95; Urt. v. 25. November 2002, Az: II ZR 49/01 sowie, Urt. v. 03.06.2004 - X ZR 104/03) zur verbotswidrigen Mitwirkung an der Aufstellung des zu prüfenden Jahresabschlusses Stellung genommen und hat hierfür sukzessive Abgrenzungskriterien herausgebildet.

    Durch § 319 HGB soll sichergestellt werden, dass die Prüfung nur von solchen Personen durchgeführt wird, die weder bei der Erstellung der zu prüfenden Unterlagen mitgewirkt haben noch wegen sonstiger Beziehungen oder Verbindungen zu dem zu prüfenden Unternehmen in ihrer Unabhängigkeit beeinträchtigt sein können (vgl. BGH, Urt. v. 30.04.1992 a.a.O. m. Verw. auf Begr. z. Reg. Entw., BT-Drucks. 10/317 S. 95 zu § 277 HGBE, jetzt § 319 HGB).

    Es erscheint also mit den Grundsätzen einer zuverlässigen Prüfung nicht vereinbar, dass Personen prüfen, die bei der Erstellung der zu prüfenden Unterlagen mitgewirkt haben, weil dann zu befürchten sei, dass die Prüfung nicht mit der gebotenen Sorgfalt und Unbefangenheit durchgeführt werde, insbesondere wenn die zu prüfenden Unterlagen von der Prüfungsgesellschaft erstellt worden seien (vgl. BGH, Urt. v. 30.04.1992 a.a.O. S. 98).

  • VK Brandenburg, 16.06.2003 - VK 20/03

    Verzicht auf VOF-Verhandlungsverfahren

    Auszug aus VK Sachsen, 17.01.2006 - 1/SVK/151-05
    In diesem Sinn sind die Vorschriften der §§ 102 ff. GWB über das Nachprüfungsverfahren auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02; VK Sachsen, Beschluss v. 21.08.2002, Az: 1/SVK/077-02; HanseatischesOLG Hamburg, Beschluss vom 04.11.2002, Az: 1 Verg 3/02; VK Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2003, Az: VK 20/03).

    Ein öffentlicher Auftraggeber hat danach beim Verzicht auf die Auftragsvergabe vielmehr die allgemeinen vergabeverfahrensrechtlichen Prinzipien des Transparenzgebots (2.1.1.), des Willkürverbots (2.1.2.), des Gleichbehandlungsgrundsatzes (2.1.3.) sowie des Vertrauensgrundsatzes (2.1.4.) zu beachten, § 97 Abs. 1, 2 GWB (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02, VK Brandenburg, Beschluss v. 16.06.2003, Az: VK 20/03).

    Gleichwohl kann sich für jedes Vergabeverfahren das Erfordernis der Aufhebung ergeben, sofern der Auftraggeber sich auf sachliche Gründe stützt, also nicht willkürlich handelt (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 16.6.2003 - Az.: VK 20/03).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Sachsen, 17.01.2006 - 1/SVK/151-05
    In diesem Sinn sind die Vorschriften der §§ 102 ff. GWB über das Nachprüfungsverfahren auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02; VK Sachsen, Beschluss v. 21.08.2002, Az: 1/SVK/077-02; HanseatischesOLG Hamburg, Beschluss vom 04.11.2002, Az: 1 Verg 3/02; VK Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2003, Az: VK 20/03).

    Dies haben auch der EuGH und BGH in ihren Grundsatzentscheidungen zur Frage des Primärrechtsschutzes gegen Entscheidungen über die Aufhebung von Vergabeverfahren bzw. den Verzicht auf die Auftragsvergabe zum wiederholten Mal bestätigt (EuGH, Urteil vom 18.06.2002, Rs. C-92/00, Rn. 40 f.; BGH, Beschluss vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02).

    Ein öffentlicher Auftraggeber hat danach beim Verzicht auf die Auftragsvergabe vielmehr die allgemeinen vergabeverfahrensrechtlichen Prinzipien des Transparenzgebots (2.1.1.), des Willkürverbots (2.1.2.), des Gleichbehandlungsgrundsatzes (2.1.3.) sowie des Vertrauensgrundsatzes (2.1.4.) zu beachten, § 97 Abs. 1, 2 GWB (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02, VK Brandenburg, Beschluss v. 16.06.2003, Az: VK 20/03).

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 104/03

    Zulässigkeit der Tätigkeit eines verbundenen Unternehmens als Abschlußprüfer

    Auszug aus VK Sachsen, 17.01.2006 - 1/SVK/151-05
    Der BGH hat in mehreren Leitentscheidungen (Urt. v. 30.04.1992, Az: III ZR 151/91; Urt. v. 21.04.1997, Az: II ZR 317/95; Urt. v. 25. November 2002, Az: II ZR 49/01 sowie, Urt. v. 03.06.2004 - X ZR 104/03) zur verbotswidrigen Mitwirkung an der Aufstellung des zu prüfenden Jahresabschlusses Stellung genommen und hat hierfür sukzessive Abgrenzungskriterien herausgebildet.

    Mit seinem Urteil vom 03.06.2004 - X ZR 104/03 hat der BGH dann konzidiert, dass es Umstände geben mag, die aus der Sicht eines vernünftig und objektiv denkenden Dritten die mit Händen zu greifende Besorgnis begründen können, dass ein Berater nicht in der Lage sein kann, seine Aufgabe als Abschlussprüfer unbefangen, unparteiisch und unbeeinflusst von jeder Rücksichtnahme auf eigene Interessen wahrzunehmen, weshalb er allein aus diesem Grunde einen Hauptversammlungsbeschluss zur Wahl eines Abschlussprüfers für anfechtbar gehalten hat.

  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 317/95

    Unzulässige Mitwirkung eines Wirtschaftsprüfers

    Auszug aus VK Sachsen, 17.01.2006 - 1/SVK/151-05
    Der BGH hat in mehreren Leitentscheidungen (Urt. v. 30.04.1992, Az: III ZR 151/91; Urt. v. 21.04.1997, Az: II ZR 317/95; Urt. v. 25. November 2002, Az: II ZR 49/01 sowie, Urt. v. 03.06.2004 - X ZR 104/03) zur verbotswidrigen Mitwirkung an der Aufstellung des zu prüfenden Jahresabschlusses Stellung genommen und hat hierfür sukzessive Abgrenzungskriterien herausgebildet.

    Mit einer weiteren Entscheidung wurde dann zunächst durch den BGH (Urt. v. 21.04.1997, Az: II ZR 317/95) klargestellt, dass eine hinreichend verallgemeinerungsfähige Abgrenzung zwischen erlaubter Beratung und untersagter Mitwirkung sich an Begriff und Funktion der Beratung sowie der Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung ausrichten muss.

  • BayObLG, 20.01.2003 - Verg 28/02

    Reisemehrkosten des auswärtigen Anwalts im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Sachsen, 17.01.2006 - 1/SVK/151-05
    Da sich aber im übrigen aus der Akte die wesentlichen Verfahrensschritte und Entscheidungen mitsamt ihrer Begründungen ableiten lassen, ist insoweit die Antragstellerin nicht in ihrem subjektiven Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt und könnte alleine aus diesem Grunde das hier zu entscheidende Vergabenachprüfungsverfahren nicht erfolgreich betreiben (vgl. BayObLG, B.v. 20.1.03, Verg 28/02; OLG Düsseldorf, B. v. 26.7.02, Verg 28/02).
  • OLG Dresden, 29.06.2001 - WVerg 9/00

    Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheids der Vergabekammer

    Auszug aus VK Sachsen, 17.01.2006 - 1/SVK/151-05
    Es handelt sich um eine immer noch nicht zum (weder juristischen noch unternehmerischen) Allgemeingut zählende, auch aufgrund vielfältiger europarechtlicher Überlagerung wenig übersichtliche und zudem steten Veränderungen unterworfene Rechtsmaterie, die wegen des gerichtsähnlich ausgestalteten Verfahrens bei der Vergabekammer bereits dort prozessrechtliche Kenntnisse verlangt (OLG Dresden, Beschl. WVerg 009/00 v. 29.06.01).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04

    Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

    Auszug aus VK Sachsen, 17.01.2006 - 1/SVK/151-05
    Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (19.06.2003 in der Rechtssache C - 249 / 01- "Hackermüller") sowie bspw. auch der Entscheidung des OLG Düsseldorf B.v.15.12.2004 - Verg 47/04 mit welchen tendenziell entschieden wurde, dass einem effizienten vergaberechtlichen Primärrechtsschutz nicht bereits der formale Zugang zu einem Nachprüfungsverfahren mit der Begründung verwehrt werden könne, dass das Angebot eines Antragstellers schon aus den von der Vergabestelle angenommenen Mängeln auszuscheiden sei, weshalb dem Antragsteller wegen der behaupteten Rechtswidrigkeit kein Schaden erwachsen sei oder drohe.
  • VK Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 VK 66/04

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Sachsen, 17.01.2006 - 1/SVK/151-05
    Im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen verwies sie zuletzt auch auf eine Entscheidung der VK Stuttgart, B. v. 27.09.2004 1 VK 66/04, mit welcher entschieden wurde, dass eine Aufhebung missbräuchlich und unzulässig sei, wenn sie nur zu dem Zwecke erfolge, den Auftrag nicht an den zweitgünstigsten Bieter sondern freihändig vergeben zu wollen.
  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 49/01

    Zur Ordnungsmäßigkeit der Einberufung einer Hauptversammlung und zur Anfechtung

  • OLG Hamburg, 04.11.2002 - 1 Verg 3/02

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen Mitwirkung eines Bieters an der Ausarbeitung

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

  • VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02

    Rechtsschutz bei bereits erfolgter Aufhebung

  • VK Sachsen, 05.12.2011 - 1/SVK/043-11

    Ausschluss der VOL/B: Vergabeverstoß?

    So kann bspw. ein Bieter seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können (OLG Düsseldorf, B. vom 17.03.2004 - Verg 1/04 ;vgl. Senat, Beschl. v. 13.9.2001 - Verg 4/01, BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68; VK Sachsen, B. vom 17.01.2006 - 1/SVK/151-05; vgl auch VK Sachsen, B. vom 25.01.2008 - 1/SVK/088-07 VK Nordbayern, B. vom 28.01.2009 - 21.VK-3194-55/08).
  • VK Sachsen, 08.04.2011 - 1/SVK/002-11

    Informationspflicht nach § 101a GWB

    So kann bspw. ein Bieter seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004 - Verg 1/04 ;vgl. Senat, Beschl. v. 13.9.2001 - Verg 4/01, BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68; VK Sachsen, Beschluss vom 17.01.2006 - 1/SVK/151-05; vgl auch VK Sachsen, Beschluss vom 25.01.2008 - 1/SVK/088-07 VK Nordbayern, Beschluss vom 28.01.2009 - 21.VK-3194-55/08).
  • VK Sachsen, 02.04.2014 - 1/SVK/005-14

    Zuschlag kann auch auf ein Unterkostenangebot erteilt werden!

    Ein Bieter kann jedenfalls seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004 - Verg 1/04 ;vgl. Senat, Beschl. v. 13.9.2001 - Verg 4/01, VK Sachsen, Beschluss vom 17.01.2006 - 1/SVK/151-05; vgl auch VK Sachsen, Beschluss vom 25.01.2008 - 1/SVK/088-07 VK Nordbayern, Beschluss vom 28.01.2009 - 21.VK-3194-55/08).
  • VK Sachsen, 05.03.2012 - 1/SVK/003-12

    SektVO: Wann muss die Auskömmlichkeit eines Angebots geprüft werden?

    So kann bspw. ein Bieter seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004 - Verg 1/04 ;vgl. Senat, Beschl. v. 13.9.2001 - Verg 4/01, BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68; VK Sachsen, Beschluss vom 17.01.2006 - 1/SVK/151-05; vgl auch VK Sachsen, Beschluss vom 25.01.2008 - 1/SVK/088-07 VK Nordbayern, Beschluss vom 28.01.2009 - 21.VK-3194-55/08).
  • VK Sachsen, 08.07.2014 - 1/SVK/020-14

    Vertragsunterlagen geändert oder ergänzt: Angebot ist auszuschließen!

    Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004 - Verg 1/04; VK Sachsen, B. v. 25.01.2008 - 1/SVK/088-07, VK Sachsen, B. v. 17.01.2006 - 1/SVK/151-05; VK Nordbayern, Beschluss vom 28.01.2009 - 21.VK-3194-55/08).
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