Rechtsprechung
   VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,48924
VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19 (https://dejure.org/2019,48924)
VK Sachsen, Entscheidung vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19 (https://dejure.org/2019,48924)
VK Sachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2019 - 1/SVK/017-19 (https://dejure.org/2019,48924)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,48924) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bereitstellung von Breitbandnetz ist Dienstleistungskonzession!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG München, 25.03.2011 - Verg 4/11

    Öffentliche Auftragsvergabe: Breitbandkabelversorgung von Endkunden in einem

    Auszug aus VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19
    Entweder benötigt er die Leistung direkt, damit er die ihm obliegenden Aufgaben erfüllen kann, oder aber er überträgt die ihm eigentlich zufallenden Aufgaben auf einen Dritten (OLG München, Beschluss vom 25. März 2011 - Verg 4/11).

    Es können daher auch Leistungen zur Daseinsvorsorge zählen, welche ursprünglich nicht darunter gezogen worden sind (OLG München, Beschluss vom 25. März 2011 - Verg 4/11).

    Diese zahlen die Vergütung für die Nutzung des Netzes nicht an die jeweilige Gemeinde, sondern an den Auftragnehmer und Netzbetreiber (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. März 2011 - Verg 4/11 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. November 2014 - 15 Verg 10/14; VK Südbayern, Beschluss vom 27. Mai 2015 - Z3-3-3194-1-15-03/15).

    Es ist deshalb keinesfalls von einer wirtschaftlich risikolosen Auftragsdurchführung auszugehen (vgl. hierzu vgl. OLG München, Beschluss vom 25. März 2011 - Verg 4/11).

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2018 - 3 VK 9/18

    Konzession trotz Zuschuss vom Staat?

    Auszug aus VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19
    Nach Auffassung der Vergabekammer ist die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB weit auszulegen (vgl. zum Ganzen: Braun/Zwetkow in Müller-Wrede/Braun, KonzVgV, AGVO/NGA-RR - Breitbandkonzessionen, Rn. 34 f., m. w. M.; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 3 VK 9/18 - ibr-online) und für Breitbandausschreibungen nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell einschlägig.

    Der Wortlaut des § 149 Nr. 8 GWB setzt daher eine Bereitstellung oder einen Betrieb durch einen anderen als den öffentlichen Auftraggeber voraus (VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 3 VK 9/18 - ibr-online).

    Diese bewusste Entscheidung des Gesetzgebers zur Bereichsausnahme bei Konzessionen wird nicht berücksichtigt, wenn allgemein auf einen Aufsatz aus dem Jahr 2014 zur Reichweite des damaligen 104a Abs. 4 GWB a. F., welcher Aufträge und nicht Konzessionen behandelt, zurückgegriffen wird (vgl. auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 3 VK 9/18 - ibr-online).

  • OLG Karlsruhe, 14.11.2014 - 15 Verg 10/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unzulässigkeit des Verfahrens bei Überprüfung der

    Auszug aus VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19
    Denn leistungsfähige Breitbandanschlüsse sind heute unerlässlich, da beispielsweise Unternehmer ohne leistungsfähige und schnelle Datenübertragung für die Kommunikationsmöglichkeiten wirtschaftliche Nachteile erleiden können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. November 2014 - 15 Verg 10/14, m. w. N.).

    Diese zahlen die Vergütung für die Nutzung des Netzes nicht an die jeweilige Gemeinde, sondern an den Auftragnehmer und Netzbetreiber (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. März 2011 - Verg 4/11 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. November 2014 - 15 Verg 10/14; VK Südbayern, Beschluss vom 27. Mai 2015 - Z3-3-3194-1-15-03/15).

    Der Konzessionsgeber kann nicht mehr Risiken übertragen, als denen er selbst ausgesetzt wäre (EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C-206/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. November 2014 - 15 Verg 10/14, Braun/Zwetkow in: Müller-Wrede/Braun, KonzVgV, AGVO/NGA-RR - Breitbandkonzessionen, Rn. 15, m. w. N.).

  • VK Bund, 02.09.2011 - VK 1-108/11

    Einrichtung, Anpassung und Betrieb einer Netzplattform und zusätzliche

    Auszug aus VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19
    Hierzu wird in der Literatur (Germelmann in Burgi/Dreher, Vergaberecht, GWB, § 149 Rn. 73) teilweise - meist unter Bezug auf die Entscheidung der VK Bund vom 2. September 2011 (VK Bund, Beschluss vom 2. September 2011 - VK 1-108/11) und den Aufsatz von Bary (Bary, Geschäftsmodelle beim kommunalen Ausbau von Breitbandnetzen und deren vergaberechtliche Qualifizierung, NZBau 2014, 208 (212)) - eine enge Auslegung der Norm vertreten.

    Soweit zur Begründung der Auffassung der Auftraggeberin und in der Literatur auf die Entscheidung der VK Bund vom 2. September 2011 (VK Bund, Beschluss vom 2. September 2011 - VK 1-108/11) abgestellt wird, ist auszuführen, dass diese Entscheidung mit dem hier streitigen Sachverhalt nicht vergleichbar ist.

  • OLG Jena, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08

    Vergabeverfahren: Streitwertfestsetzung bei der Vergabe von

    Auszug aus VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19
    Für die Ermittlung des Auftragswerts von Dienstleistungskonzessionen, bei denen der Konzessionsnehmer - wie hier - als Gegenleistung primär das Recht zur Verwertung seiner Leistung erhält, ist auf diejenigen Erlöse abzustellen, die der Konzessionsnehmer nach dem Inhalt seines Angebots aus der Verwertung seiner Leistung während der Vertragsdauer voraussichtlich erzielen wird (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 5. März 2010 - 9 Verg 2/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Juli 2008 - Verg 27/08, zur Baukonzession).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2008 - Verg 27/08

    Streitwert im Vergabeverfahren betreffend eine Baukonzession

    Auszug aus VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19
    Für die Ermittlung des Auftragswerts von Dienstleistungskonzessionen, bei denen der Konzessionsnehmer - wie hier - als Gegenleistung primär das Recht zur Verwertung seiner Leistung erhält, ist auf diejenigen Erlöse abzustellen, die der Konzessionsnehmer nach dem Inhalt seines Angebots aus der Verwertung seiner Leistung während der Vertragsdauer voraussichtlich erzielen wird (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 5. März 2010 - 9 Verg 2/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Juli 2008 - Verg 27/08, zur Baukonzession).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2014 - Verg 24/14

    Ermittlung des Auftragswerts eines Vergabeverfahrens betreffend die Verwertung

    Auszug aus VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19
    Denn eine - aus welchen Gründen auch immer - fälschlicherweise nach den Vorschriften des 4. Teils des GWB erfolgte Vergabe hat keinen präjudiziellen Wert und begründet keinen Zugang zu einem Nachprüfungsverfahren (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2015 - Verg 1/15 - , OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - Verg 24/14).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19
    Dieses Risiko kann zwar von Beginn an erheblich eingeschränkt sein, für die Einordnung als Dienstleistungskonzession ist es allerdings erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber das volle, von ihm getragene Risiko oder zumindest einen wesentlichen Teil davon auf den Konzessionär überträgt (EuGH, Urteil vom 10. März 2011 - C - 274/09).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

    Auszug aus VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19
    Der Konzessionsgeber kann nicht mehr Risiken übertragen, als denen er selbst ausgesetzt wäre (EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C-206/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. November 2014 - 15 Verg 10/14, Braun/Zwetkow in: Müller-Wrede/Braun, KonzVgV, AGVO/NGA-RR - Breitbandkonzessionen, Rn. 15, m. w. N.).
  • VK Südbayern, 27.05.2015 - Z3-3-3194-1-15-03/15

    Vertrag über Errichtung und Betrieb eines Breitbandnetzes ist

    Auszug aus VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19
    Diese zahlen die Vergütung für die Nutzung des Netzes nicht an die jeweilige Gemeinde, sondern an den Auftragnehmer und Netzbetreiber (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. März 2011 - Verg 4/11 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. November 2014 - 15 Verg 10/14; VK Südbayern, Beschluss vom 27. Mai 2015 - Z3-3-3194-1-15-03/15).
  • OLG Koblenz, 24.03.2015 - Verg 1/15

    Interimsauftrag - Nachprüfungsverfahren bei Interimsvergabe: Wertes eines

  • OLG Dresden, 21.08.2019 - Verg 5/19

    Betrieb eines Breitbandnetzes ist (vergaberechtsfreie) Dienstleistungskonzession!

    Vergabesenat Aktenzeichen: Verg 5/19 1/SVK/017-19.

    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 17.07.2019 (1/SVK/017-19) gemäß § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB über den 23.08.2019 hinaus bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.

  • VK Sachsen, 02.09.2022 - 1/SVK/015-22

    Breitbandversorgung = Dienstleistungskonzession?

    Aus diesem Grunde überzeuge die von der Vergabekammer im Beschluss vom 17. Juli 2019, 1/SVK/017-19 vertretene Auffassung, dass die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB greife, schlicht nicht.

    Auch die Vergabekammer betrachtet die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge (VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019, Az. 1/SVK/017-19).

    Eine enge Auslegung der Bereichsausnahme würde diesem Ziel widersprechen (vgl. schon VK Sachsen, B.v. 17.7.2019, 1/SVK/017-19) Nach Auffassung der erkennenden Vergabekammer ist die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB weit auszulegen (vgl. VK Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 13.12.2018 - 3 VK 9/18; Braun/Zwetkow in Müller-Wrede/Braun, KonzVgV, AGVO/NGA-RR - Breitbandkonzessionen, Rn. 34 f., m. w. M.).

  • VG Trier, 10.09.2020 - 2 K 4848/19

    Schnelles Internet für die Eifel - Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung

    [...] (vgl. hierzu ausführlich: Vergabekammer Leipzig, 1. Vergabekammer, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 1/SVK/017-19 -, juris; bestätigt von OLG Dresden Vergabesenat, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht