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   VK Sachsen, 17.09.2015 - 1/SVK/029-15   

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VK Sachsen, 17.09.2015 - 1/SVK/029-15 (https://dejure.org/2015,33750)
VK Sachsen, Entscheidung vom 17.09.2015 - 1/SVK/029-15 (https://dejure.org/2015,33750)
VK Sachsen, Entscheidung vom 17. September 2015 - 1/SVK/029-15 (https://dejure.org/2015,33750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antrag auf Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 205
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2011 - Verg 17/11

    Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer

    Auszug aus VK Sachsen, 17.09.2015 - 1/SVK/029-15
    Ob die Kammer den Auftraggeber auch verpflichten könnte, bestehende Verträge zu kündigen, bedarf insoweit keiner Entscheidung (ablehnend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. Februar 2011 - Verg 17/11).

    Die Verträge mit der XXXXXX betreffen damit nicht das "Ob" einer Beauftragung, sondern nur das "Wie" der Abwicklung von einzelnen Postdienstleistungen mittels der Frankiermaschine (vgl. zu identischen Fällen OLG Brandenburg, Beschl. v. 6. März 2012 - Verg W 15/11; OLG Schleswig, Beschl. v. 7. Oktober 2011 - 1 Verg 1/11; a. A. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. Februar 2011 - Verg 17/11).

  • OLG Schleswig, 07.10.2011 - 1 Verg 1/11

    Pflicht zur Ausschreibung von Postdienstleistungen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus VK Sachsen, 17.09.2015 - 1/SVK/029-15
    Soweit in § 104 Abs. 2 GWB die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung "in einem Vergabeverfahren" angesprochen wird, ist daraus nicht abzuleiten, dass ein Anspruch aus § 97 Abs. 7 GWB ein - (bereits oder noch) laufendes - Vergabeverfahren voraussetzt (OLG Schleswig, Beschl. v. 7. Oktober 2011 - 1 Verg 1/11).

    Die Verträge mit der XXXXXX betreffen damit nicht das "Ob" einer Beauftragung, sondern nur das "Wie" der Abwicklung von einzelnen Postdienstleistungen mittels der Frankiermaschine (vgl. zu identischen Fällen OLG Brandenburg, Beschl. v. 6. März 2012 - Verg W 15/11; OLG Schleswig, Beschl. v. 7. Oktober 2011 - 1 Verg 1/11; a. A. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. Februar 2011 - Verg 17/11).

  • OLG Brandenburg, 06.03.2012 - Verg W 15/11

    Auftragswert täglich neu vergebener Postdienstleistungen

    Auszug aus VK Sachsen, 17.09.2015 - 1/SVK/029-15
    Die Verträge mit der XXXXXX betreffen damit nicht das "Ob" einer Beauftragung, sondern nur das "Wie" der Abwicklung von einzelnen Postdienstleistungen mittels der Frankiermaschine (vgl. zu identischen Fällen OLG Brandenburg, Beschl. v. 6. März 2012 - Verg W 15/11; OLG Schleswig, Beschl. v. 7. Oktober 2011 - 1 Verg 1/11; a. A. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. Februar 2011 - Verg 17/11).

    Dabei kommt es bei der Bestimmung des Auftragswertes nicht etwa auf die werktäglich beförderte Menge an (so aber u. U. OLG Brandenburg, Beschl. v. 6. März 2012 - Verg W 15/11).

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - Verg 11/14

    Zulässigkeit der Durchsetzung der Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung

    Auszug aus VK Sachsen, 17.09.2015 - 1/SVK/029-15
    Für solche Zwecke gebe das Vergabeprozessrecht keine Handhabe (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10. März 2014 - Verg 11/14).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus VK Sachsen, 17.09.2015 - 1/SVK/029-15
    Nach der Auslegung, die diese Regelung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften erfahren hat, liegt bereits dann eine Entscheidung vor, die der Nachprüfung zugänglich sein muss, wenn ein öffentlicher Auftraggeber beschließt, kein geregeltes Vergabeverfahren einzuleiten, weil der zu erteilende Auftrag seiner Auffassung nach nicht in den Anwendungsbereich der einschlägigen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts bzw. des diese umsetzenden nationalen Rechts fällt (EuGH, Urt. v. 11. Januar 2005 - C-26/03 Rdn. 33; BGH, Beschl. v. 1. Februar 2005 - X ZB 27/04).
  • VK Sachsen, 11.12.2009 - 1/SVK/054-09

    Absendung der Vorinformation ist kein Beginn des Vergabeverfahrens

    Auszug aus VK Sachsen, 17.09.2015 - 1/SVK/029-15
    Dies ist aber erforderlich um eine entsprechende Rechtsfolge auslösen zu können (mit unterschiedlicher Begründung, vgl. OLG Celle, Beschl. v. 4. März 2010 - 3 Verg 1/10; VK Sachsen, Beschl. v. 11. Dezember 2009 - 1/SVK/054-09).
  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus VK Sachsen, 17.09.2015 - 1/SVK/029-15
    Nach der Auslegung, die diese Regelung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften erfahren hat, liegt bereits dann eine Entscheidung vor, die der Nachprüfung zugänglich sein muss, wenn ein öffentlicher Auftraggeber beschließt, kein geregeltes Vergabeverfahren einzuleiten, weil der zu erteilende Auftrag seiner Auffassung nach nicht in den Anwendungsbereich der einschlägigen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts bzw. des diese umsetzenden nationalen Rechts fällt (EuGH, Urt. v. 11. Januar 2005 - C-26/03 Rdn. 33; BGH, Beschl. v. 1. Februar 2005 - X ZB 27/04).
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