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   VK Sachsen, 18.08.2021 - 1/SVK/016-21   

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https://dejure.org/2021,48860
VK Sachsen, 18.08.2021 - 1/SVK/016-21 (https://dejure.org/2021,48860)
VK Sachsen, Entscheidung vom 18.08.2021 - 1/SVK/016-21 (https://dejure.org/2021,48860)
VK Sachsen, Entscheidung vom 18. August 2021 - 1/SVK/016-21 (https://dejure.org/2021,48860)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist die Abgabe mehrerer Hauptangebote unredlich?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist die Abgabe mehrerer Hauptangebote unredlich? (VPR 2022, 15)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist die Abgabe mehrerer Hauptangebote unredlich? (IBR 2022, 142)

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  • BGH, 29.11.2016 - X ZR 122/14

    Vergabeverfahren: Versendung von zwei Hauptangeboten auf elektronischem Weg im

    Auszug aus VK Sachsen, 18.08.2021 - 1/SVK/016-21
    Der BGH habe bereits im Urteil vom 29. November 2016 - X ZR 122/14 - die vergaberechtliche Rechtsprechung zur angeblichen Unzulässigkeit von sich lediglich preislich unterscheidenden Hauptangebote grundsätzlich in Frage gestellt.

    Der BGH (Urteil vom 29. November 2016 - X ZR 122/14, Vorinstanz war das OLG Sachsen-Anhalt mit der genannten Entscheidung) hat entschieden, dass die Einreichung paralleler Hauptangebote "nur in engen Grenzen statthaft ist".

    Die Vergabekammer sieht durch die Entscheidung des BGH (Urteil vom 29. November 2016 - X ZR 122/14) und den neu gefassten § 8 EU Abs. 2 Nr. 4 VOB/A nicht daran gehindert, das konkrete Verhalten der Beigeladenen als unredlich zu betrachten und deshalb deren verbleibendes Hauptangebot auszuschließen.

  • VK Sachsen, 23.07.2019 - 1/SVK/016-19

    Doppelangebote sind auszuschließen!

    Auszug aus VK Sachsen, 18.08.2021 - 1/SVK/016-21
    Der Beschluss der Vergabekammer Sachsen vom 23. Juli 2019 - 1/SVK/016-19 - sei zur alten Rechtslage ergangen und könne nicht mehr herangezogen werden.

    Die VK Sachsen hat zu dieser Thematik vor der Rechtsänderung vertreten, dass soweit zwei, von demselben Bieter im Wettbewerb platzierte Angebote inhaltlich-technisch identisch sind und sich lediglich im Preis unterscheiden dies unzulässige Doppelangebote seien, die vom Wettbewerb auszuschließen sind (VK Sachsen, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 1/SVK/016-19, vgl. auch VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Juni 2018 - 3 VK LSA 33/18 und VK Bund, Beschluss vom 29. Januar 2014 - VK 1-123/13).

  • VK Bund, 29.01.2014 - VK 1-123/13

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe des Projektes Schleusen-Neubau

    Auszug aus VK Sachsen, 18.08.2021 - 1/SVK/016-21
    Die VK Bund (Beschluss vom 29. Januar 2014 - VK 1-123/13 ) habe zum Beispiel deutlich gemacht, dass in der Abgabe mehrerer Hauptangebote auch ein unzulässiges Nachverhandeln liegen könne.

    Die VK Sachsen hat zu dieser Thematik vor der Rechtsänderung vertreten, dass soweit zwei, von demselben Bieter im Wettbewerb platzierte Angebote inhaltlich-technisch identisch sind und sich lediglich im Preis unterscheiden dies unzulässige Doppelangebote seien, die vom Wettbewerb auszuschließen sind (VK Sachsen, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 1/SVK/016-19, vgl. auch VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Juni 2018 - 3 VK LSA 33/18 und VK Bund, Beschluss vom 29. Januar 2014 - VK 1-123/13).

  • OLG Dresden, 22.02.2010 - WVerg 1/10

    Wann ist Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich?

    Auszug aus VK Sachsen, 18.08.2021 - 1/SVK/016-21
    Ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstandenen Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin i. S. d. § 80 Abs. 1 Satz 3 VwVfG gehören, ist nach dem individuellen Streitstoff des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen (OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2010 - WVerg 1/10).
  • OLG Naumburg, 27.11.2014 - 2 U 152/13

    Tischlerarbeiten - Vergabe öffentlicher Bauaufträge: Aufhebung der Ausschreibung

    Auszug aus VK Sachsen, 18.08.2021 - 1/SVK/016-21
    Die Gefahr einer Manipulation durch einen Bieter habe sich im Anwendungsbereich der VOB/A objektiv dadurch erhöht, dass der Auftraggeber bei unvollständigen Angeboten zur Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise verpflichtet sei und es der Bieter durch die Erfüllung der Nachforderung bzw. durch deren Nichterfüllung in der Hand habe, ob er an jedes seiner Angebote gebunden bleibe oder nicht (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. November 2014 - 2 U 152/13).
  • OLG München, 29.10.2013 - Verg 11/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufklärungsbedürfnis bei Einreichung sich eines nur

    Auszug aus VK Sachsen, 18.08.2021 - 1/SVK/016-21
    Eine derartige (zulässige) Differenzierung wurde angenommen, wenn sich die Angebote nicht nur im Preis, sondern auch in technischer Hinsicht unterschieden (vgl. OLG München, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - Verg 11/13).
  • VK Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 3 VK LSA 33/18

    Öffentliche Auftragsvergabe: Zulässigkeit technisch verschiedener Hauptangebote

    Auszug aus VK Sachsen, 18.08.2021 - 1/SVK/016-21
    Die VK Sachsen hat zu dieser Thematik vor der Rechtsänderung vertreten, dass soweit zwei, von demselben Bieter im Wettbewerb platzierte Angebote inhaltlich-technisch identisch sind und sich lediglich im Preis unterscheiden dies unzulässige Doppelangebote seien, die vom Wettbewerb auszuschließen sind (VK Sachsen, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 1/SVK/016-19, vgl. auch VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Juni 2018 - 3 VK LSA 33/18 und VK Bund, Beschluss vom 29. Januar 2014 - VK 1-123/13).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2015 - Verg 2/15

    Zulässigkeit der Abgabe mehrerer Hauptangebote bei der Ausschreibung von

    Auszug aus VK Sachsen, 18.08.2021 - 1/SVK/016-21
    In der Rechtsprechung der Vergabesenate wurde bisher die Abgabe mehrerer Hauptangebote nur unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erachtet, wobei es zunächst darauf ankam, ob der Auftraggeber parallele Angebote ausdrücklich zugelassen hatte und sodann maßgeblich war, ob diese sich voneinander unterschieden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Mai 2015 - Verg 2/15 -, m. w. N.).
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