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   VK Sachsen, 22.03.2021 - 1/SVK/046-20   

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VK Sachsen, 22.03.2021 - 1/SVK/046-20 (https://dejure.org/2021,21187)
VK Sachsen, Entscheidung vom 22.03.2021 - 1/SVK/046-20 (https://dejure.org/2021,21187)
VK Sachsen, Entscheidung vom 22. März 2021 - 1/SVK/046-20 (https://dejure.org/2021,21187)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kehrseite eines weiten Beurteilungsspielraums ist die Dokumentation!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kehrseite eines weiten Beurteilungsspielraums ist die Dokumentation! (VPR 2021, 126)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kehrseite eines weiten Beurteilungsspielraums ist die Dokumentation! (IBR 2021, 483)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Sachsen, 22.03.2021 - 1/SVK/046-20
    Sie dient dazu, dem Bieter den Weg zur Vergabeentscheidung nachvollziehbar und (auch gerichtlich) kontrollierbar zu machen (BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17 -).

    Es muss insbesondere auch erkennbar sein, ob die Bewertung der Antragstellerin im Vergleich zu anderen Angeboten plausibel ist (BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17 -, "Schulnotenentscheidung").

    Somit ist eine Kontrolle, ob die Bewertung der einen Präsentation im Vergleich zu der anderen plausibel ist, nicht möglich (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 28. März 2019 - 1/SVK/044-18 - und BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17 -).

  • OLG München, 09.03.2018 - Verg 10/17

    Umfang der Ermessensausübung bei der Vergabe von Abfallentsorgungsleistungen

    Auszug aus VK Sachsen, 22.03.2021 - 1/SVK/046-20
    Da die Nachholung nicht dokumentierter oder nicht vorab angestellter Erwägungen einer Wertung die Gefahr birgt, dass der öffentliche Auftraggeber nur eine am Ausgang des Nachprüfungsverfahren orientierte Bewertung der Tatsachen vornimmt, ist eine ergebnisoffene Bewertung der Tatsachen durch den öffentlichen Auftraggeber sicherzustellen (OLG München, Beschluss vom 9. März 2018 - Verg 10/17 -).

    Vor allem aber hat sich hier die abstrakte Gefahr, dass die nachgeholte Dokumentation allein vom Gedanken der Rechtfertigung der ursprünglichen Bewertung getragen wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. März 2018 - Verg 10/17 -), realisiert, da die Jury offenkundig (siehe oben) davon ausging, dass die ursprüngliche Bewertung nicht verändert werden durfte und es nur um eine weitreichendere Ausformulierung der ursprünglichen Begründung geht, für die wenig konkrete Anknüpfungspunkte in der ursprünglichen Bewertung vorhanden waren.

  • VK Sachsen, 28.03.2019 - 1/SVK/044-18

    Ausgangspunkt für die Bewertung sind null Punkte!

    Auszug aus VK Sachsen, 22.03.2021 - 1/SVK/046-20
    Die Prüfung bezieht sich darauf, ob der öffentliche Auftraggeber den ihm eingeräumten Beurteilungsspielraum überschritten hat, indem er von unzutreffenden oder unvollständigen Tatsachen ausgegangen ist, er sachfremde Erwägungen anstellt oder sich nicht an den von ihm aufgestellten Beurteilungsmaßstab hält bzw. willkürlich handelte (VK Sachen, Beschluss vom 28. März 2019 - 1/SVK/044-18 -; VK Bund, Beschluss vom 1. September 2011 - VK 3-110/11 -).

    Somit ist eine Kontrolle, ob die Bewertung der einen Präsentation im Vergleich zu der anderen plausibel ist, nicht möglich (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 28. März 2019 - 1/SVK/044-18 - und BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17 -).

  • OLG Dresden, 22.02.2010 - WVerg 1/10

    Wann ist Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich?

    Auszug aus VK Sachsen, 22.03.2021 - 1/SVK/046-20
    Ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstandenen Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin i. S. d. § 80 Abs. 1 Satz 3 VwVfG gehören, ist nach dem individuellen Streitstoff des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen (OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2010 - WVerg 1/10 -).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Sachsen, 22.03.2021 - 1/SVK/046-20
    Eine Heilung ist aber wiederum ausgeschlossen, wenn zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentation lediglich im Nachprüfungsverfahren nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10 ).
  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

    Auszug aus VK Sachsen, 22.03.2021 - 1/SVK/046-20
    Es müssen Erwägungen dokumentiert sein, die einen Subsumtionsvorgang darlegen und hieraus die Bewertung des konkreten Angebots nachvollziehbar erscheinen lassen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. August 1999 - 6 Verg 1/99 -).
  • VK Südbayern, 08.10.2013 - Z3-3-3194-1-26-08/13

    Höchstzahl der Teilnehmer ist verbindlich!

    Auszug aus VK Sachsen, 22.03.2021 - 1/SVK/046-20
    Die Vergabestelle muss also die Angebotswertung dergestalt dokumentieren, dass die "Bepunktung" der Konzepte, einschließlich genauer Ausführungen zu den Erwägungen einer jeden Wertungskategorie, für die Nachprüfungsinstanzen nachvollziehbar gemacht wird (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. September 2020 - 11 Verg 7/20 -; siehe auch VK Südbayern, Beschluss vom 29. Januar 2018 - Z3-3-3194-1-26-08/13 -).
  • OLG München, 17.01.2008 - Verg 15/07

    Vergabeverfahren: Verpflichtung zur Bekanntgabe von Unterkriterien

    Auszug aus VK Sachsen, 22.03.2021 - 1/SVK/046-20
    Da die Präsentation einen Vorgang darstellt, welcher einer Situation in einer mündlichen Prüfung ähnelt und welcher wegen seiner Einmaligkeit nicht wiederholt werden kann, ist schon von daher eine nur eingeschränkte Überprüfungsmöglichkeit dieser Situation gegeben (OLG München, Beschluss vom 17. Januar 2008 - Verg 15/07 -).
  • VK Brandenburg, 22.06.2018 - VK 5/18

    Angebotswertung muss umfassend dokumentiert werden!

    Auszug aus VK Sachsen, 22.03.2021 - 1/SVK/046-20
    Ebenso wie die bloße Ergebniswiedergabe sind auch pauschale Aussagen oder formelhafte Formulierungen unzureichend (VK Brandenburg Beschluss vom 22. Juni 2018 - VK 5/18 -).
  • OLG Celle, 12.01.2012 - 13 Verg 8/11

    Überprüfung einer vergaberechtlichen Entscheidung im Zusammenhang mit der Vergabe

    Auszug aus VK Sachsen, 22.03.2021 - 1/SVK/046-20
    Die Vergabestelle kann den Wertungsfehler durch eine ordnungsgemäße Neubewertung grundsätzlich heilen, und zwar auch im laufenden Nachprüfungsverfahren (OLG Celle, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 13 Verg 8/11 -).
  • VK Südbayern, 21.01.2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18

    Anforderung an Zuschlagskriterium

  • VK Bund, 24.06.2014 - VK 2-39/14

    Nachprüfungsverfahren: Rahmenvertrag über Dienstleistungen

  • OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15

    S-Bahn Nürnberg: Noch ist nicht entschieden, wer den Zuschlag bei der Vergabe von

  • VK Bund, 12.04.2019 - VK 1-11/19

    Neubau eines Bundes-, Kompetenz-, Schulungs- und Dokumentationszentrums

  • OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 11 Verg 7/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage nach Ausschreibung von Coaching-Dienstleistungen

  • VK Sachsen, 10.04.2017 - 1/SVK/004-17

    Mittelwertmethode ist vergaberechtlich problematische Methode!

  • VK Bund, 01.09.2011 - VK 3-110/11

    Durchführung von Schulungsveranstaltungen für Audit-Teamleiter und IS-Revisoren

  • VK Südbayern, 25.03.2013 - Z3-3-3194-1-06-03/13

    VOF: Projektbezogene Präsentation eines Angebots wird nicht vergütet!

  • VK Baden-Württemberg, 05.08.2021 - 1 VK 37/21

    Hinweis auf Bindung an Recht und Gesetz darf nicht zu schlechter Bewertung

    Einer vollständigen Dokumentation kommt dabei erhebliche Bedeutung zu, denn nur dann ist die konkrete Wertung für die Nachprüfungsinstanzen nachvollziehbar (zum Vorstehenden: VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2020, 1 VK 46/20; VK Sachsen, Beschluss vom 22.03.2021, 1/SVK/046-20).
  • VK Sachsen, 06.10.2021 - 1/SVK/030-21

    Im Verhandlungsverfahren muss verhandelt werden!

    Die Prüfung bezieht sich darauf, ob der öffentliche Auftraggeber den ihm eingeräumten Beurteilungsspielraum überschritten hat, indem er von unzutreffenden oder unvollständigen Tatsachen ausgegangen ist, er sachfremde Erwägungen anstellt oder sich nicht an den von ihm aufgestellten Beurteilungsmaßstab hält bzw. willkürlich handelte (VK Sachsen, Beschluss vom 22. März 2021 - 1/SVK/046-20, m. w. N.).
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