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   VK Sachsen, 25.06.2003 - 1/SVK/051-03   

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VK Sachsen, 25.06.2003 - 1/SVK/051-03 (https://dejure.org/2003,20297)
VK Sachsen, Entscheidung vom 25.06.2003 - 1/SVK/051-03 (https://dejure.org/2003,20297)
VK Sachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 1/SVK/051-03 (https://dejure.org/2003,20297)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Bewerbers vom Vergabeverfahren bei schweren Verfehlungen gemäß § 7 Nr. 5c Verdingungsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A); Vorliegen einer schweren Verfehlung gemäß § 7 Nr. 5c VOL/A; Anforderungen an den Nachweis einer schweren Verfehlung gemäß § 7 Nr. 5c ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Entscheidung der Vergabekammer: Verpflichtung zur Aufhebung der Ausschreibung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schwere Verfehlung: Welche Konsequenzen?

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • VK Sachsen, 06.06.2003 - 1/SVK/045-03
    Auszug aus VK Sachsen, 25.06.2003 - 1/SVK/051-03
    Unter Berücksichtigung der Pfingsttage (so auch schon VK Sachsen im Verfahren 1/SVK/045-03 bei gleicher Sachlage) und der erstmaligen Kenntnisnahme am 22.04.2003 erscheint die Rüge bei Beachtung der Einzelumstände (Einschaltung des Vorstandes, anwaltliche Mandatierung und Beratung) entgegen der Ansicht der Auftraggeberin auch noch am 25.04.2003 als unverzüglich erfolgt.
  • VK Sachsen, 04.03.2002 - 1/SVK/019-02

    Vergabeverfahren - Aufhebung der Ausschreibung

    Auszug aus VK Sachsen, 25.06.2003 - 1/SVK/051-03
    Hätte die Antragstellerin nach der endgültigen Weigerung zur Ausreichung der Verdingungsunterlagen die Vergabekammer, ggf. mit einem ergänzenden Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB, eingeschaltet, hätte diese zumindest eine Verschiebung des Einreichetermins verfügen können (vgl. Beschl. der VK Sachsen v. 04.03.2002, 1/SVK/019-02, IBR 2002, 322, mit dem innerhalb von Stunden einem Auftraggeber die geplante Aufhebung einer Ausschreibung untersagt wurde).
  • VÜA Bund, 26.11.1997 - 1 VÜ 19/97

    Genereller Ausschluß eines Bieters zulässig?

    Auszug aus VK Sachsen, 25.06.2003 - 1/SVK/051-03
    Diese Überlegungen betreffen im hier vorliegenden Offenen Verfahren aber erst die Bewertung der eingegangenen Angebote (so auch VÜA Bund, B. v. 26.11.1997, 1 VÜ 19/97, IBR 1998, 91, der auch darauf hinweist, dass der Auftraggeber die Eignung nur jeweils in Bezug auf das konkrete Vergabeverfahren prüfen und ggf. verneinen darf, nicht schon eine Vorabauswahl anhand unbewiesener Behauptungen vornehmen darf).
  • OLG Frankfurt, 03.12.1996 - 11 U (Kart) 64/95

    Eine koordinierte Vergabesperre verstößt nicht gegen das Kartellrecht

    Auszug aus VK Sachsen, 25.06.2003 - 1/SVK/051-03
    Rechtmäßig können demnach nur Ausschlüsse von der Teilnahme am Wettbewerb eines laufenden Vergabeverfahrens sein, wenn die Voraussetzungen des § 7 Nr. 5 vorliegen (Daub/Eberstein-Zdzieblo, VOL/A, § 7 Rdnr. 70, OLG Frankfurt, Urt. v. 03.12.1996, 11 U (Kart) 64/95, IBR 1997, 179, Müller- Wrede, VOL/A, § 7 Rdnr. 52, der darauf hinweist, dass eine Auftragssperre nicht weitergehen darf, als es für die Wahrnehmung berechtigter Interessen notwendig sei.).
  • VK Bund, 11.10.2002 - VK 1-75/02

    Lieferung, Installation und Konfiguration von Anlagen für die Überwachung der

    Auszug aus VK Sachsen, 25.06.2003 - 1/SVK/051-03
    Ausweislich des zitierten Urteils des OLG Frankfurt aus dem Jahr 1997 muss der betroffene Bewerber zudem immer die Möglichkeit erhalten, darzulegen, dass er durch organisatorische Maßnahmen (Trennung von verantwortlichen Mitarbeitern etc.) nunmehr Zustände wieder hergestellt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen (so auch 1. VK Bund, B. v. 11.10.2002, VK 1 - 75/02).
  • VK Sachsen, 16.05.2003 - 1/SVK/035-03

    Dienstleistungen der Kategorie Eisenbahnen

    Auszug aus VK Sachsen, 25.06.2003 - 1/SVK/051-03
    Etwas anderes kann allenfalls ausnahmsweise für den seltenen Ausnahmefall gelten, dass ein Bewerber unter keinen denkbaren Gesichtspunkten rechtlich wie tatsächlich in der Lage ist, die geforderte Leistung zu erbringen (so VK Sachsen im Beschl. v. 16.05.2003, 1/SVK/035-03 für spezifische Eisenbahnleistungen, bei denen der Bewerber keine der spezialgesetzlichen wie vergaberechtlichen Voraussetzungen für eine derartige Leistungserbringung vorweisen konnte).
  • VK Baden-Württemberg, 26.10.2000 - 1 VK 26/00

    Wertung eines Nebenangebots

    Auszug aus VK Sachsen, 25.06.2003 - 1/SVK/051-03
    So hat auch die VK Baden-Württemberg (B. v. 26.10.2000, 1 VK 26/00; IBR 2001, 217) einen Ausschluss nach § 7 Nr. 5 c VOL/A für ungerechtfertigt gehalten, nur weil der Bieter ein Nebenangebot "zurückgezogen" hatte.
  • VK Sachsen, 03.11.2005 - 1/SVK/125-05

    Kläranlage XXX: Teilprojekt B - E-/MSR-Technik

    Die Vergabekammer Sachsen hat bereits mit Beschluss vom 25.06.2003, Az: 1/SVK/051-03 entschieden, dass der - präventive - Ausschluss eines Bieters vom Vergabeverfahren keine Sanktion für Probleme in der Vertragsabwicklung in einem anderen Vergabeverfahren sein darf.

    Schwer ist eine Verfehlung nur dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 25.06.2003, Az: 1/SVK/051-03).

    Für das Vorliegen einer schweren Verfehlung ist die Auftraggeberin beweispflichtig (so auch VK Sachsen, Beschluss vom 25.06.2003, Az: 1/SVK/051-03).

  • VK Südbayern, 08.10.2013 - Z3-3-3194-1-26-08/13

    Höchstzahl der Teilnehmer ist verbindlich!

    (1. VK Sachsen, B. v. 25.6.2003 - Az.: 1/SVK/051-03, OLG München, B. v. 21.05.2010 - Az.: Verg 02/10).
  • VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-79/03

    Ermittlungsverfahren nicht ausreichend für Vergabeausschluss!

    Weder ist erkennbar, dass der Antragstellerin insoweit rechtliches Gehör mit dem Ziel gewährt worden ist, ihr unter Nennung der maßgeblichen Tatsachen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (zu diesem Erfordernis für die Fälle, in denen Grundlage für die Ausschlussentscheidung nicht eine rechtskräftige Entscheidung ist: VK Sachsen ­ Beschluss v. 25.06.2003 ­ Az.: 1/SVK/051-03).
  • VK Sachsen, 07.04.2004 - 1/SVK/023-04

    Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung

    So hat die Vergabekammer auch schon in ihrem Beschluss vom 25.06.2003 (1/SVK/051-03) die Auftraggeberin darauf hingewiesen, dass eventuelle Probleme in der Leistungserbringung mit einem bisherigen Vertragspartner kein grundsätzlich tauglicher Grund ist, diesen nicht am Wettbewerb zu beteiligen.
  • VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-80/03

    Ermittlungsverfahren nicht ausreichend für Vergabeausschluss!

    Weder ist erkennbar, dass der Antragstellerin insoweit rechtliches Gehör mit dem Ziel gewährt worden ist, ihr unter Nennung der maßgeblichen Tatsachen Gelegenheit zur Stellungnahme zu, geben (zu diesem Erfordernis für die Fälle, in denen Grundlage für die Ausschlussentscheidung nicht eine rechtskräftige Entscheidung ist: VK Sachsen - Beschluss v. 25.06.2003 - Az.: 1/SVK/051-03).
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