Rechtsprechung
VK Sachsen, 27.04.2005 - 1/SVK/032-05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- oeffentliche-auftraege.de
Wertung: Kalkulation liegt im Verantwortungsbereich des Bieters
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Überprüfung auffälliger Cent-Positionen
Verfahrensgang
- VK Sachsen, 27.04.2005 - 1/SVK/032-05
- OLG Dresden, 01.07.2005 - WVerg 7/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …
Auszug aus VK Sachsen, 27.04.2005 - 1/SVK/032-05
4. Im Übrigen liegt es nach allgemeiner Rechtsauffassung - so auch im Beschluss des BGH vom 18.05.2004 (X ZB 7/04) - im Verantwortungsbereich des Bieters, wie er seine Preise kalkuliert und zu welchen Preisen er welche Leistungen des Leistungsverzeichnisses anbietet.Mit Angebotsabgabe übersandte die Antragstellerin u. a. folgende Anlage: ,,... bei der Bearbeitung des Angebotes wurde der Beschluss des Bundesgerichtshofes X ZB 7/04 vom 18.05.2004 zum Ausschluss bei Niedrigpreisangeboten berücksichtigt.
Der Auftraggeber sieht sich mit dieser Auffassung in Übereinstimmung mit dem Beschluss des BGH vom 18.05.2004, AZ: X ZB 07/04, wonach Grundlage der Wertung die von den Bietern nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen abgegebenen Angebote seien.
Im Übrigen liegt es nach allgemeiner Rechtsauffassung - so auch im Beschluss des BGH vom 18.05.2004, AZ: X ZB 7/04 - im Verantwortungsbereich des Bieters, wie er seine Preise kalkuliert und zu welchen Preisen er welche Leistungen des Leistungsverzeichnisses anbietet.
- OLG Düsseldorf, 08.02.2005 - Verg 100/04
Position mit 0,00 Euro: Ausschluss?
Auszug aus VK Sachsen, 27.04.2005 - 1/SVK/032-05
5. Die Vergabekammer Sachsen sieht sich dabei in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf (B. v. 08.02.2005, Verg 100/04 (zur VOL/A)) und des Oberlandesgerichts Rostock (B. v. 15.09.2004, 17 Verg 4/04), wonach es ausreicht, dass ein Bieter auf Nachfrage eine plausible Erklärung für seiner Preisangabe abgibt und diese ersichtlich ernst gemeint abgegeben ist.Nach Ansicht der erkennenden Vergabekammer (Beschluss vom 11.03.2005, 1/SVK/009-05 (mit dem Hinweis, dass das ARS weit über die BGH-Entscheidung hinausgehe), mitterweile bestandskräftig), aber auch jüngster Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, B. v. 08.02.2005, Verg 100/04 zur VOL/A) hat auch der BGH den Fall des non liquet bei zweifelhaften LV- Positionen noch nicht entschieden.
- EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
Impresa Lombardini
Auszug aus VK Sachsen, 27.04.2005 - 1/SVK/032-05
Zudem hält es die Vergabekammer Sachsen im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 27.11.2001 in den verbundenen Rechtssachen Rs. C-285/99 und C-286/99) für unerlässlich, dem betroffenen Bieter rechtliches Gehör zu dem geplanten Ausschluss samt Begründung zu gewähren, zumal bei der Überprüfung auffälliger (Einzel- )Preispositionen im Gegensatz zur Sachlage bei einem insgesamt unangemessen erscheinenden Gesamtangebot keine neutrale Kostenschätzung des Auftraggebers vorliegt.In diesen Zusammenhang weist die Vergabekammer erneut darauf hin, dass sie insoweit im Lichte der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 27.11.2001 in den verbundenen Rechtssachen Rs. C-285/99 (Lombardini) und C-286/99 (Mantovani)) rechtliches Gehör zu dem geplanten Ausschluss samt Begründung für unerlässlich hält, zumal hier im Gegensatz zur Rechtslage bei einem insgesamt unangemessen erscheinenden Gesamtangebot keine neutrale Kostenschätzung des Auftraggebers vorliegt.
- OLG Rostock, 15.09.2004 - 17 Verg 4/04
Einheitspreise von € 0,01 nicht unbedingt unzulässig!
Auszug aus VK Sachsen, 27.04.2005 - 1/SVK/032-05
5. Die Vergabekammer Sachsen sieht sich dabei in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf (B. v. 08.02.2005, Verg 100/04 (zur VOL/A)) und des Oberlandesgerichts Rostock (B. v. 15.09.2004, 17 Verg 4/04), wonach es ausreicht, dass ein Bieter auf Nachfrage eine plausible Erklärung für seiner Preisangabe abgibt und diese ersichtlich ernst gemeint abgegeben ist.Dabei hat es das OLG Düsseldorf (in ähnlicher Diktion auch schon OLG Rostock, B. v. 15.09.2004, 17 Verg 4/04, IBR 2004, 638) ausreichen lassen, dass auf Nachfrage eine plausible Erklärung des Bieters abgegegeben wird - wie hier nach Einschätzung zumindest des XXXamtes.
- OLG Brandenburg, 30.11.2004 - Verg W 10/04
Anforderungen an die Vollständigkeit und die Angabe von Preisen in einem Angebot
Auszug aus VK Sachsen, 27.04.2005 - 1/SVK/032-05
Insoweit erscheint es durchaus fraglich, ob die weitergehende Beweislast dafür, dass die ausgewiesenen Preise die vom Bieter für die Leistung tatsächlich geforderten Preise wiedergeben, tatsächlich beim Bieter liegt (in dieser Diktion bei aber im Übrigen sich widersprechenden Rechtfertigungsversuchen einer Mischkalkulation vor Vergabekammer und OLG, Brandenburgisches OLG, B. v. 30.11.2004Verg W 10/04; zu Recht zweifelnd mit Hinweis auf die bisher entgegenstehende Sichtweise, Prof. Franke in Anmerkung zur Entscheidung des Brandenburgischen OLG, IBR 2005, 275). - VK Sachsen, 11.03.2005 - 1/SVK/009-05
Bieter muss vor Ausschluss eines Spekulationsangebots gehört werden!
Auszug aus VK Sachsen, 27.04.2005 - 1/SVK/032-05
Nach Ansicht der erkennenden Vergabekammer (Beschluss vom 11.03.2005, 1/SVK/009-05 (mit dem Hinweis, dass das ARS weit über die BGH-Entscheidung hinausgehe), mitterweile bestandskräftig), aber auch jüngster Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, B. v. 08.02.2005, Verg 100/04 zur VOL/A) hat auch der BGH den Fall des non liquet bei zweifelhaften LV- Positionen noch nicht entschieden. - BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Sachsen, 27.04.2005 - 1/SVK/032-05
Aus der sich mit § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A ergebenden Sollvorschrift, dass die Angebote nur die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten sollen, wurde in Folge des Beschlusses des BGH vom 18.02.2003 (X ZB 43/02) nunmehr allgemein gefolgert und im Umkehrschluss von der ständigen Rechtsprechung untermauert, dass die Angebote u. a. die geforderte Preise enthalten müssen.
- OLG Dresden, 01.07.2005 - WVerg 7/05
Mischkalkulation; Darlegungs- und Beweislast
Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 12.05.2005 gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 27.04.2005 - 1/SVK/32-05 - wird zurückgewiesen. - VK Sachsen, 03.03.2008 - 1/SVK/002-08
Aufklärung einer Mischkalkulation
Entscheidend ist also, ob ein Bieter zu streitigen Positionen des Leistungsverzeichnisses plausible Erklärungen samt abgeforderter Unterlagen beibringt und den Verdacht einer Mischkalkulation etc. durch Vorlage der Urkalkulation zerstreut; dann ist ein Ausschluss unter Hinweis auf ein angeblich höheres Nachweisniveau (z.B. aufgrund eines Allgemeinen Rundschreibens) vergaberechtswidrig (OLG Frankfurt, B. v. 17.10.2005 - Az. 11 Verg 8/05; B. v. 16.08.2005 - Az.: 11 Verg 7/05; OLG Rostock, B. v. 06.07.2005 - Az.: 17 Verg 8/05; OLG Dresden, B. v. 01.07.2005 - Az.: WVerg 7/05; 1. VK Sachsen, B. v. 12.07.2005 - Az.: 1/SVK/073-05; B. v. 27.04.2005 - Az.: 1/SVK/032-05; B. v. 11.03.2005 - Az.: 1/SVK/009- 05).