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   VK Sachsen, 29.09.2016 - 1/SVK/021-16   

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VK Sachsen, 29.09.2016 - 1/SVK/021-16 (https://dejure.org/2016,42513)
VK Sachsen, Entscheidung vom 29.09.2016 - 1/SVK/021-16 (https://dejure.org/2016,42513)
VK Sachsen, Entscheidung vom 29. September 2016 - 1/SVK/021-16 (https://dejure.org/2016,42513)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebotspräsentation ist schöpferische Leistung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bewertung einer Angebotspräsentation: Auftraggeber hat weiten Beurteilungsspielraum! (VPR 2017, 17)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bewertung einer Angebotspräsentation: Auftraggeber hat weiten Beurteilungsspielraum! (IBR 2017, 97)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2017, 205
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG München, 02.11.2012 - Verg 26/12

    Vergabeverfahren: Wertung und Dokumentation der Präsentation einer

    Auszug aus VK Sachsen, 29.09.2016 - 1/SVK/021-16
    Im Bereich der Vergabe von Planer- und Projektsteuerungsleistungen sind mündliche Präsentationen üblich, da es sich bei den zu vergebenden Leistungen um solche aus den geistig-schöpferischen Bereich handelt, bei denen es in hohem Maße auch auf den Eindruck des Auftraggebers von individuellen persönlichen Fähigkeiten der Projektbeteiligten ankommt und die geplante konkrete Ausführung vom Auftraggeber mit einem hohen prognostischen Entscheidungsanteil einzuschätzen ist (OLG München, Beschl. v. 2. November 2012, Az.: Verg 26/12).

    (OLG München, Beschl. v. 2. November 2012, Verg 26/12).

    Doch kann sich ein Bieter nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben; die Dokumentation ist kein Selbstzweck (OLG München, Beschluss vom 02.11.2012 - Az. Verg 26/12, VK Südbayern, Beschl. v. 8. Oktober - - Z3-3-3194-126-08/13).

  • OLG München, 25.09.2014 - Verg 9/14

    Vergabeverfahren: Dokumentation der Wertungsentscheidung eines Gremiums im

    Auszug aus VK Sachsen, 29.09.2016 - 1/SVK/021-16
    So bedarf auch der verbale Austausch und die Abstimmung der Mitglieder des Entscheidungsgremiums keiner ausdrücklichen Dokumentation, denn wie die Entscheidung intern zu Stande kommt, unterliegt nicht der Nachprüfung (OLG München, Beschl. v. 25. September 2014 - Verg 9/14).

    Wichtig ist, dass jedenfalls weitere Begründungspflichten bestehen, sollte es Widersprüche zwischen Einzelbewertungen und der Gesamtdokumentation geben oder die Jurymitglieder sich in der Sache nicht einig gewesen sein (OLG München, Beschluss vom 25. September 2014 - Verg 9/14 -, Rn. 57).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 28/15

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen des Abschlusses von Rahmenverträgen über

    Auszug aus VK Sachsen, 29.09.2016 - 1/SVK/021-16
    Schließlich gibt die Vergabekammer zu bedenken, dass etwaige Anforderungen an die Dokumentation eines Präsentationsgesprächs auch den Grundsätzen der Begrenzung der Verpflichtungen der Vergabestelle auf "zumutbaren Aufwand" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. Februar 2016, Verg 28/15) entsprechen müssen.

    Die Grenzen der Zumutbarkeit werden durch den kurzen Zeitraum, in dem die Entscheidung über die Auftragsvergabe zu treffen ist sowie durch die begrenzten Ressourcen und administrativen Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers, weitere Überprüfungen vorzunehmen, bestimmt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. Februar 2016 - Verg 28/15; sowie Beschl. v. 5. Juli 2012 - Verg 13/12, und Beschl. v. 2. Dezember 2009, VII Verg 39/09; VK Sachsen, Beschl. v. 30. August 2016, 1/SVK/016-16).

  • EuGH, 14.07.2016 - C-6/15

    TNS Dimarso - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Auszug aus VK Sachsen, 29.09.2016 - 1/SVK/021-16
    So hat erst kürzlich der EuGH (Urt. v. 14. Juli 2016 - C-6/15 "TNS Dimarso") entschieden, dass der öffentliche Auftraggeber nicht einmal verpflichtet ist, den potenziellen Bietern die Bewertungsmethode, die zur konkreten Bewertung und Einstufung der Angebote anwenden wird, zur Kenntnis zu bringen.

    Er hat ausgeführt, dass der Auftraggeber in der Lage sein muss, die Bewertungsmethode, die er zur Bewertung und Einstufung der Angebote anwendet, an die Umstände des Einzelfalls anzupassen (Urt. v. 14. Juli 2016 - C-6/15 "TNS Dimarso").

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2016 - Verg 49/15

    Anforderungen an die Bewertung der Angebote im Rahmen einer öffentlichen

    Auszug aus VK Sachsen, 29.09.2016 - 1/SVK/021-16
    Dazu ist der Auftraggeber nicht verpflichtet (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15. Juni 2016 - VII-Verg 49/15 -, Rn. 28).

    Das OLG Düsseldorf, das die Bewertung von Konzepten bei der Beschaffung von Rettungsdienstleistungen (Beschl. v. 15. Juni 2016, Verg 49/15) zu beurteilen hatte, hat das Wertungssystem auf der Grundlage von Schulnoten beanstandet, weil dieses auf Grund seiner Intransparenz nach seiner Auffassung zu Manipulationen und Willkür führen würde.

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2009 - Verg 10/09

    Zulässigkeit der nachträglichen Bekanntgabe von Gewichtungs- und Bewertungsregeln

    Auszug aus VK Sachsen, 29.09.2016 - 1/SVK/021-16
    Dieser darf auch nicht dadurch eingeschränkt werden, dass er vergaberechtlich in jedem Fall daran gebunden wird, im Voraus in mehrstufige Unterkriterien und entsprechende Gewichtungen aufgegliederte Bewertungsregeln aufzustellen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30. Juli 2009 - Verg 10/09; VK Nordbayern, Beschl. v. 6. August 2015 - 21.VK-3194-16/15).

    Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist erst dann erreicht, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand deren das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird und sie infolge dessen auch vor einer willkürlichen und/oder diskriminierenden Angebotswertung nicht mehr effektiv zu schützen sind (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 30. Juli 2009 - Verg 10/09 und Beschl. v. 19. Juni - - Verg 8/13; VK Bund, Beschl. v. 14. Oktober - - VK 2-84/13).

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2009 - Verg 39/09

    Prüfung der Vergabe zur "Wiedererrichtung Berliner Stadtschloss/Bau des

    Auszug aus VK Sachsen, 29.09.2016 - 1/SVK/021-16
    Die Grenzen der Zumutbarkeit werden durch den kurzen Zeitraum, in dem die Entscheidung über die Auftragsvergabe zu treffen ist sowie durch die begrenzten Ressourcen und administrativen Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers, weitere Überprüfungen vorzunehmen, bestimmt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. Februar 2016 - Verg 28/15; sowie Beschl. v. 5. Juli 2012 - Verg 13/12, und Beschl. v. 2. Dezember 2009, VII Verg 39/09; VK Sachsen, Beschl. v. 30. August 2016, 1/SVK/016-16).
  • VK Sachsen, 06.12.2013 - 1/SVK/037-13

    Nachweis entspricht nicht den Vorgaben: Kein Nachfordern möglich!

    Auszug aus VK Sachsen, 29.09.2016 - 1/SVK/021-16
    Gründe beschränkte Darstellung muss vielmehr genügen, sofern nicht dadurch wesentliche Elemente einer Präsentation ausgeblendet werden (VK Sachsen, Beschl. v. 6. Dezember - - 1/SVK/037-13).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2009 - 15 Verg 2/09

    Verletzung der Dokumentationspflicht: Wiederholung des Verfahrens

    Auszug aus VK Sachsen, 29.09.2016 - 1/SVK/021-16
    Dies gilt vor allem für Entscheidungen, welche die Ausübung von Ermessen oder die Ausfüllung eines Beurteilungsspielraums enthalten, hier sind die Gründe für die erfolgte Ermessensausübung bzw. Beurteilung darzulegen, weil sich die Entscheidung nicht unmittelbar aus dem Gesetz oder einer sonstigen Vorschrift ergibt (Voppel/Osenbrück/Bubert, Kommentar zur VOF, 3. Aufl. 2012, § 12 Rndr. 7; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20. März 2009 - 15 Verg 2/09).
  • OLG Celle, 12.01.2012 - 13 Verg 8/11

    Überprüfung einer vergaberechtlichen Entscheidung im Zusammenhang mit der Vergabe

    Auszug aus VK Sachsen, 29.09.2016 - 1/SVK/021-16
    Zudem ist nach Auffassung der Vergabekammer bei der Überprüfung einer Bewertung von schöpferischen Leistungen einzustellen, dass ein Bewertungsergebnis ohnedies keine mathematische Genauigkeit in der Weise ausweisen kann, dass die bloße Anzahl positiver oder negativer Gesichtspunkte sich rechnerisch genau in der Punktebewertung niederschlägt (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 12. Januar 2012 -13 Verg 8/11).
  • VK Bund, 05.09.2002 - VK 2-68/02

    Rahmenvertrag zur Lieferung und Errichtung von polizeilichen Einsatz-, Leit- und

  • OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 11 Verg 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis eines Mitglieds einer

  • VK Sachsen, 30.08.2016 - 1/SVK/016-16

    Wann darf produktspezifisch ausgeschrieben werden?

  • OLG Celle, 11.02.2010 - 13 Verg 16/09

    Umfang der Präklusion der Rüge der fehlenden Mindestanforderungen für

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2012 - Verg 13/12

    Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer

  • VK Sachsen, 06.11.2015 - 1/SVK/024-15

    Wertung von Konzepten: Auftraggeber muss kein Musterkonzept aufstellen!

  • VK Bund, 14.10.2013 - VK 2-84/13

    Einsatz von Nachunternehmern ist kein (indirekter) Eignungsmangel!

  • VK Südbayern, 11.08.2014 - Z3-3-3194-1-29-06/14

    Pflicht zur unverzüglichen Rüge verstößt gegen Europarecht!

  • VK Nordbayern, 06.08.2015 - 21.VK-3194-16/15

    Auftraggeber muss Zuschlagskriterien nicht bis ins letzte Detail bekannt geben

  • VK Bund, 23.10.2013 - VK 2-88/13

    Nachprüfungsverfahren: Beratung im IT-Projektmanagement

  • OLG Naumburg, 08.10.2009 - 1 Verg 9/09

    Ersatzneubau Fußballstadion

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 8/13

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Vergabekriterien

  • VK Niedersachsen, 27.01.2017 - VgK-49/16

    Auftraggeber muss Informationsvorsprung eines Projektanten ausgleichen!

    Die Wertung einer Präsentation ist daher objektiv nicht wiederholbar und auf eine nicht vermeidbare Art subjektiv (VK Sachsen, Beschluss vom 29.09.2016 - 1/SVK/021-16).
  • VG Lüneburg, 11.04.2018 - 5 A 330/15

    Widerruf von Zuwendungen wegen Verstoßes gegen das Vergaberecht

    Die konkrete, detaillierte Aufgabenlösung hat hingegen der Auftragnehmer zu erarbeiten (entweder allein oder auch im Benehmen oder Einvernehmen mit dem Auftraggeber, vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.08.2011 - VII-Verg 36/11 -, juris, Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.04.2010 - VII-Verg 55/09, juris, Rn. 42 ff.; Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschl. v. 29.09.2016 - 1/SVK/021-16 -, juris, Rn. 118).

    Verpflichtet ist der Auftraggeber hierzu nicht (vgl. zum Vorstehenden insgesamt m.w.N. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.08.2011 - VII-Verg 36/11 -, juris, Rn. 18; Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschl. v. 29.09.2016 - 1/SVK/021-16 -, juris, Rn. 118).

  • VK Sachsen, 23.11.2016 - 1/SVK/026-16

    Können Schulnoten transparent vergeben werden?

    Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist dann erreicht, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand deren das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird und sie infolge dessen auch vor einer willkürlichen und/oder diskriminierenden Angebotswertung nicht mehr effektiv zu schützen sind (VK Sachsen, Beschluss vom 8. September 2016 - 1/SVK/021-16, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2009 - Verg 10/09 - und Beschluss vom 19. Juni - - Verg 8/13; VK Bund, Beschluss vom 14. Oktober - - VK 2-84/13).
  • VK Rheinland, 19.11.2019 - VK 40/19

    Grundlage der Angebotswertung ist das schriftliche Angebot!

    a) Zwar wurde nach früherem Recht insbesondere in Vergabeverfahren nach der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen eine Beschränkung der Angebotswertung auf mündlich vorgetragene Präsentationsinhalte weithin für zulässig erachtet, s. z.B. VK Sachsen, Beschl.v. 29.09.2016 - 1/SVK/021-16.
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