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   VK Sachsen-Anhalt, 13.08.2019 - 3 VK LSA 33/19   

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https://dejure.org/2019,42375
VK Sachsen-Anhalt, 13.08.2019 - 3 VK LSA 33/19 (https://dejure.org/2019,42375)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.08.2019 - 3 VK LSA 33/19 (https://dejure.org/2019,42375)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. August 2019 - 3 VK LSA 33/19 (https://dejure.org/2019,42375)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 19 Abs 2 VergabeG ST 2012, § 16d Abs 1 Nr 1 VOB/A, § 17 Abs 1 Nr 1 VOB/A
    Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an die Dokumentation bei Aufhebung eines Vergabeverfahrens

  • VK Sachsen-Anhalt PDF

    § 19 Abs. 2 LVG LSA, § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, § 16 d Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
    Rechtswidrige Aufhebung - unangemessen hoher Preis

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ohne ordnungsgemäße Dokumentation keine kostenneutrale Aufhebung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Bund, 14.08.2017 - VK 1-75/17

    Metallbauarbeiten, Metallfenster

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 13.08.2019 - 3 VK LSA 33/19
    Grundsätzlich hat ein Bieter keinen Anspruch darauf, dass ein Vergabeverfahren durch einen Zuschlag beendet wird (VK Bund, Beschluss vom 14.08.2017, VK 1-75/17).
  • VK Bund, 07.03.2018 - VK 2-12/18

    Auftragswertschätzung; Aufhebung wegen unwirtschaftlicher Angebote

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 13.08.2019 - 3 VK LSA 33/19
    Trotz Rechtswidrigkeit kann eine "Aufhebung der Aufhebung" eines Vergabeverfahrens nur dann erfolgen, wenn ein sachlicher Grund für die Aufhebungsentscheidung fehlt und die Aufhebung zur Diskriminierung einzelner Bieter, zum Schein oder aus Willkür erfolgt (VK Bund, Beschluss vom 07.03.2018, VK 2-12/18).
  • VK Bund, 11.06.2008 - VK 1-63/08

    Beschaffung von Bildschirmarbeitstischen

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 13.08.2019 - 3 VK LSA 33/19
    Das Vorliegen eines sachlichen Grundes wird u. a. dann angenommen, wenn der öffentliche Auftraggeber feststellt, dass er aus haushaltsmäßigen Gründen auf die konkret ausgeschriebene Beschaffung verzichten muss, weil er entweder keine Mittel mehr in der benötigten Höhe zur Verfügung hat oder ihm die Beschaffung schlicht zu teuer ist (VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008, VK 1-63/08; VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017, VgK- 02/2017).
  • VK Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - 1 VK LSA 3/15

    Vergabenachprüfung: Zulässigkeit einer Aufhebung; Anforderungen an die Mitteilung

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 13.08.2019 - 3 VK LSA 33/19
    Eine Aufhebung kann demnach nach § 17 Abs. 1 VOB/A nur unter der Prämisse gerechtfertigt sein, dass den Auftraggeber keine tatbestandliche Verantwortlichkeit hinsichtlich der Aufhebungsgründe trifft (1 VK LSA 03/15, Beschluss vom 20.04.2015).
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