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   VK Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 3 VK LSA 55/17   

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https://dejure.org/2017,56178
VK Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 3 VK LSA 55/17 (https://dejure.org/2017,56178)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.08.2017 - 3 VK LSA 55/17 (https://dejure.org/2017,56178)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. August 2017 - 3 VK LSA 55/17 (https://dejure.org/2017,56178)
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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftragswert um 80% überschritten: Kostenneutrale Aufhebung möglich?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VK Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - 1 VK LSA 3/15

    Vergabenachprüfung: Zulässigkeit einer Aufhebung; Anforderungen an die Mitteilung

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 3 VK LSA 55/17
    (1 VK LSA 03/15) Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist eine von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung.
  • OLG Celle, 13.01.2011 - 13 Verg 15/10

    Aufhebung eines im Wege des Verhandlungsverfahrens durchgeführten

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 3 VK LSA 55/17
    Dies erfordert erstens, dass der Auftraggeber die Kosten für die zu vergebenden Leistungen sogfältig ermittelt und zweitens berücksichtigt, dass es sich bei der Kostenermittlung nur um eine Schätzung handelt, von der die Ausschreibungsergebnisse erheblich abweichen können (BGH, Urteil vom 09.09.1998-XZR 99/96; Urteil vom 20.11.2012- XZR 108/10; Senat, Beschluss vom 13.01.2011-13 Verg 15/10).
  • VK Sachsen, 10.07.2019 - 1/SVK/018-19

    Kostenschätzung für individuelle Fassade nicht nach Standardleistungsbuch!

    Wann eine Aufhebung einer Ausschreibung wegen deutlicher Überschreitung des vertretbar geschätzten Auftragswerts rechtmäßig ist und damit sanktionslos bleibt, ist zunächst aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden, bei der insbesondere zu berücksichtigen ist, dass einerseits den öffentlichen Auftraggebern nicht das Risiko einer deutlich überhöhten Preisbildung zugewiesen wird, andererseits die Aufhebung aber auch kein Instrument zur Korrektur der in Ausschreibungen erzielten Submissionsergebnisse sein darf (VK Sachsen-Anhalt, B. v. 14.08.2017, Az.: 3 VK LSA 55/17).
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