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   VK Sachsen-Anhalt, 19.03.2020 - 3 VK LSA 06/20   

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https://dejure.org/2020,33319
VK Sachsen-Anhalt, 19.03.2020 - 3 VK LSA 06/20 (https://dejure.org/2020,33319)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.03.2020 - 3 VK LSA 06/20 (https://dejure.org/2020,33319)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. März 2020 - 3 VK LSA 06/20 (https://dejure.org/2020,33319)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 19 Abs 2 S 4 VergabeG ST 2012, § 4 Abs 1 VOB/A, § 14a Abs 1 S 1 VOB/A, § 14a Abs 3 Nr 2 S 1 VOB/A
    Vergabeverfahren: Kennzeichnung von Nebenangeboten im Eröffnungstermin; Voraussetzungen für den Abschluss eines Pauschalvertrages bei Bauleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch Nebenangebote sind zu kennzeichnen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baugrubenaushub ist nach Einheitspreisen zu vergeben! (VPR 2020, 211)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Baugrubenaushub ist nach Einheitspreisen zu vergeben! (IBR 2020, 653)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 20.12.2012 - 2 U 92/12

    Pauschalpreisnebenangebot - Vergabenachprüfungsverfahren: Anspruch des Bieters

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 19.03.2020 - 3 VK LSA 6/20
    Die Antragstellerin verweist hier auf das Urteil des OLG Naumburg vom 20.12.2012, Az. 2 U 92/12.

    Gerade bei diesen muss mit unerwarteten Baugrundverhältnissen, die Auswirkungen auf die Ausführungsart oder den Leistungsumfang haben, gerechnet werden (vgl. Urteil des OLG Naumburg vom 20.12.2012, Az. 2 U 92/12).

  • VK Thüringen, 04.04.2017 - 250-4002-2196/2017-N-007-EF
    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 19.03.2020 - 3 VK LSA 6/20
    Als weitgehend sichere Kennzeichnungsmethode gegenüber späteren Manipulationen empfiehlt sich die Lochung mittels Datums- oder Kreuz-Lochstempel, zusätzlich dazu bietet das Verplomben der Angebote eine weitergehende Sicherheit (vgl. VK Thüringen, Beschluss v. 04.04.2017, Az. 250-4002-2196/2017-N-007-EF).
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