Rechtsprechung
VK Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - VK 2 LVwA LSA-01/08 |
Zitiervorschläge
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.02.2008 - VK 2 LVwA LSA-01/08 (https://dejure.org/2008,23550)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - VK 2 LVwA LSA-01/08 (https://dejure.org/2008,23550)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- VK Sachsen-Anhalt
§ 1 VOB/A
Gewässer sind als Bauwerke anzusehen, weil es sich um eine unbewegliche, durch die Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden, hergestellte Sache handelt. - Auch sind Tätigkeiten, die keine unmittelbare Berührung zu einem Gewässer aufweisen, als ...
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Geltung der Schwellenwerte bei Arbeiten an Gewässern?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lwbv.de , S. 7 (Auszüge)
§ 1 VOB/A
Unterhaltungsarbeiten an Gewässern sind Bauleistungen
Besprechungen u.ä. (2)
- Werner Baurecht (Entscheidungsbesprechung)
Qualifizierung von Unterhaltungsarbeiten an Gewässern
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Arbeiten an Gewässern zweiter Ordnung: Ausschreibung nach VOB/A, Schwellenwert 5,278 Mio. Euro! (IBR 2008, 289)
Wird zitiert von ...
- VK Brandenburg, 22.06.2016 - VK 5/16
Gewässerunterhaltungsarbeiten sind Dienstleistungen!
Es handelt sich um unbewegliche, durch die Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sachen (vgl. VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Februar 2008 - VK 2 LVwA LSA-01/08).