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   VK Sachsen-Anhalt, 23.11.2001 - VK Hal 18/01   

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https://dejure.org/2001,23996
VK Sachsen-Anhalt, 23.11.2001 - VK Hal 18/01 (https://dejure.org/2001,23996)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.11.2001 - VK Hal 18/01 (https://dejure.org/2001,23996)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. November 2001 - VK Hal 18/01 (https://dejure.org/2001,23996)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Vorlage einer Tariftreueerklärung (Sachsen-Anhalt)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • VK Sachsen-Anhalt PDF

    § 107 Abs. 2 GWB, § 21 VOB/A, § 8 VOB, § 25 VOB/A, § 26 VOB/A, § 4 VergabeG LSA, § 114 Abs. 1 GWB
    Mangelnde Antragsbefugnis - fehlende Nachweise - Anwendung des VergabeG LSA - Nachweise auch für Nachunternehmer

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 01.11.2000 - 1 Verg 7/00

    Zurückverweisung wegen unterlassener Verbindung

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 23.11.2001 - VK Hal 18/01
    Ungeachtet dessen, dass nach Auffassung der Kammer auch aus den Regelungen des § 21 VOB/A und der Ermächtigung aus § 8 VOB das Erfordernis der Vorlage der abgeforderten Nachweise zum Submissionstermin folgt (so wohl auch OLG Naumburg, Beschluss 1 Verg 7/00 vom 01.11.2000), hat hier die Antragsgegnerin durch das explizite Fordern der Vorlage der Nachweise zum Submissionszeitpunkt sowohl in der Bekanntmachung als auch in den Verdingungsunterlagen (Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes Punkt 4, Anlage 3) eine sie selbst und die Bieter bindende Bestimmung begründet.
  • OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 Verg 3/01

    Umfang der Prüfungskompetenz der Vergabekammer im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 23.11.2001 - VK Hal 18/01
    Laut Beschluss des OLG Naumburg 1 Verg 3/01 ist die Vergabekammer bei ihrer Entscheidung an die von der Beteiligten geltend gemachten Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften nicht gebunden.
  • VK Sachsen, 29.10.2004 - 1/SVK/101-04

    Obligatorische Erklärungen fehlen: Zwingender Ausschluss!

    Wenn der Auftraggeber an die Nichtvorlage oder nicht fristgerechte Vorlage namentlich benannter Unterlagen derart gravierende Rechtsfolgen knüpft, findet eine wegen der Gleichbehandlung aller Bieter gemäß § 97 Abs. 2 GWB notwendige Selbstbindung des Auftraggebers statt, der dadurch seine denkbaren Ermessenspielräume (vgl. dazu auch Ziffer 4 der Aufforderung zur Angebotsabgabe) verliert (so auch VK Halle, B. v. 23.112001, VK Hal 18/01 für die Vorlage des Gütezeichens Kanalbau AK 2 und S).
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