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   VK Sachsen-Anhalt, 27.10.2003 - VK 16/03   

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https://dejure.org/2003,41448
VK Sachsen-Anhalt, 27.10.2003 - VK 16/03 (https://dejure.org/2003,41448)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.10.2003 - VK 16/03 (https://dejure.org/2003,41448)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Oktober 2003 - VK 16/03 (https://dejure.org/2003,41448)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 17.02.2004 - 1 Verg 15/03

    Betreiber eines Krankenhauses: Auftraggeber i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB?

    1 Verg 15/03 OLG Naumburg VK 16/03 MD Vergabekammer beim verkündet am: 17.02.2004 Regierungspräsidium Magdeburg gez.

    Auf die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg vom 27. Oktober 2003, VK 16/03 MD, im Kostenpunkt (Ziffern 2 und 3) geändert und wie folgt neu gefasst:.

    Im Übrigen werden die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin und die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg vom 27. Oktober 2003, VK 16/03 MD, zurückgewiesen.

  • VK Sachsen-Anhalt, 06.05.2004 - VK 2 LVwA 10/04
    Mit Beschluss vom 27.Oktober 2003 (VK 16/03 MD), bestätigt durch Beschluss des OLG Naumburg vom 17.Februar 2004 (1 Verg 15/03), hat die Vergabekammer festgestellt, dass der erteilte Zuschlag an die Beigeladene nichtig sei.

    Es wird insoweit auf den Beschluss VK 16/03 MD vom 27.Oktober 2003, bestätigt durch das OLG Naumburg 1 Verg 15/03 vom 17.März 2004, verwiesen.

    Hierbei kann offen bleiben, ob zu diesem Zeitpunkt auf Grund der Zustellung des Nachprüfungsantrages in dem Verfahren VK 16/03 MD die Suspensivwirkung des § 115 Abs. 1 GWB bereits eingetreten war oder ob die 14-Tagesfrist nach § 13 Satz 2 in Verbindung mit Satz 6 VgV noch nicht abgelaufen war (so VK 16/03 MD und OLG Naumburg 1 Verg 15/03).

    Im Übrigen wird auf die entsprechenden Ausführungen aus dem Beschluss VK 16/03 MD verwiesen.

  • OLG Naumburg, 17.03.2005 - 1 Verg 3/05

    "Krankenhaus-Catering II"; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

    Hiergegen wandte sich die Antragstellerin im Nachprüfungsverfahren VK 16/03 MD der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg.
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