Rechtsprechung
VK Schleswig-Holstein, 01.04.2015 - VK-SH 3/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- schleswig-holstein.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Antragsteller muss Kosten und Auslagen tragen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Schleswig, 15.07.2003 - 6 Verg 6/03
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 01.04.2015 - VK-SH 3/15
Von daher ist es sachgerecht, auf Seiten des Antragsgegners die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im Regelfall anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. (OLG Schleswig, Beschluss vom 05.09.2014 - 1 Verg 2/14; Beschluss vom 15.07.2003 - 6 Verg 6/03; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.09.2004 - 1 Verg 5/04). - VK Schleswig-Holstein, 14.01.2010 - VK-SH 25/09
"Zahlung von Tariflöhnen": Zulässiges Zuschlagskriterium?
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 01.04.2015 - VK-SH 3/15
Sodann war nur noch über die Kosten zu entscheiden (vgl. u. a. erkennende Kammer, Beschluss vom 14.01.2010 - VK-SH 25/09). - OLG Schleswig, 05.09.2014 - 1 Verg 2/14
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 01.04.2015 - VK-SH 3/15
Von daher ist es sachgerecht, auf Seiten des Antragsgegners die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im Regelfall anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. (OLG Schleswig, Beschluss vom 05.09.2014 - 1 Verg 2/14; Beschluss vom 15.07.2003 - 6 Verg 6/03; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.09.2004 - 1 Verg 5/04). - OLG Saarbrücken, 29.09.2004 - 1 Verg 5/04
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auf Auftraggeberseite
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 01.04.2015 - VK-SH 3/15
Von daher ist es sachgerecht, auf Seiten des Antragsgegners die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im Regelfall anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. (OLG Schleswig, Beschluss vom 05.09.2014 - 1 Verg 2/14; Beschluss vom 15.07.2003 - 6 Verg 6/03; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.09.2004 - 1 Verg 5/04).