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   VK Schleswig-Holstein, 09.07.2010 - VK-SH 11/10   

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https://dejure.org/2010,4887
VK Schleswig-Holstein, 09.07.2010 - VK-SH 11/10 (https://dejure.org/2010,4887)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.07.2010 - VK-SH 11/10 (https://dejure.org/2010,4887)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - VK-SH 11/10 (https://dejure.org/2010,4887)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Merkmal der Unverzüglichkeit i.R.e. Rüge von Vergaberechtsverstößen; Falsche Bezeichnung in der Vergabebekanntmachung; Nachweis der Übereinstimmung eines Angebots mit den in dem Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen; Ausschreibung und Vergabe eines Auftrags für ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • schleswig-holstein.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rüge für Vergaberechtsverstöße bis zum Ablauf der Angebotsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (46)

  • VK Schleswig-Holstein, 26.07.2006 - VK-SH 11/06

    § 26 VOL/A hat bieterschützende Wirkung

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 09.07.2010 - VK-SH 11/10
    Obwohl die Vergabebekanntmachung lediglich die Antragsgegnerin zu 1) als öffentlichen Auftraggeber nennt und die Vergabestelle grundsätzlich an ihre Bekanntmachung gebunden ist und sich daher allenfalls in engen Grenzen durch konkretisierende oder ergänzende Verdingungsunterlagen von diesen Festlegungen befreien kann (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom. 26.07.2006 - VK-SH 11/06), begegnet die rechtliche Würdigung, alle vier Antragsgegner als öffentliche Auftraggeber anzusehen, letztlich keinen durchgreifenden Bedenken, da die Transparenz des Verfahrens hinlänglich gewährleistet war (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 07.05.2008 ­ VK-SH 05/08).

    Insoweit schadet die falsche Bezeichnung in der Vergabebekanntmachung hier (anders als im dem Beschluss VK-SH 11/06 zu Grunde liegenden Fall) nicht.

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 57/05

    Sofortige Beschwerde gemäß §§ 116 Abs. 1 , 117 Abs. 1 GWB - Erstattung der Kosten

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 09.07.2010 - VK-SH 11/10
    An den Kosten der Antragstellerin hat sich die Beigeladene nicht zu beteiligen, da sie sich mangels Antrages nicht ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zur Antragstellerin gestellt und sich damit nicht aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2006, Verg 57/05; OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2004, 6 Verg 15/03, m.w.N.).
  • VK Bund, 24.06.2003 - VK 2-46/03

    Vergabe einer Stromlieferung

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 09.07.2010 - VK-SH 11/10
    Eine darüber hinausgehende Auslegung des § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB wäre mit dem auf den Schutz subjektiver Rechte ausgerichteten Charakter des Nachprüfungsverfahrens im Ergebnis nicht vereinbar (OLG Dresden, Beschluss vom 06.04.2004 - WVerg 1/04; Beschluss vom 29.05.2001 - WVerg 0003/01; 2. VK Bund, Beschluss vom 24.06.2003 - VK 2 - 46/03; VK Hessen, Beschluss vom 25.08.2004 - 69 d - VK - 52/2004; VK Südbayern, Beschluss vom 07.11.2005 - Z3-3-3194-1-40-09/05).
  • VK Schleswig-Holstein, 08.10.2010 - VK-SH 13/10

    Preis einziges Zuschlagskriterium: Nebenangebote

    Für solche Vergaberechtsfehler, die der antragstellenden Partei erst während des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens bekannt werden, besteht die Rügeobliegenheit nicht (statt vieler: OLG Schleswig, Beschluss vom 05.04.2005 - 6 Verg 1/05; erkennende Kammer, Beschluss vom 09.07.2010 ­ VK-SH 11/10).
  • VK Schleswig-Holstein, 08.10.2010 - VK-SH 14/10

    Preis einziges Kriterium: Keine Nebenangebote!

    Für solche Vergaberechtsfehler, die der antragstellenden Partei erst während des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens bekannt werden, besteht die Rügeobliegenheit nicht (statt vieler: OLG Schleswig, Beschluss vom 05.04.2005 - 6 Verg 1/05; erkennende Kammer, Beschluss vom 09.07.2010 ­ VK-SH 11/10).Nach alledem war der Antrag begründet.
  • VK Schleswig-Holstein, 19.10.2012 - VK-SH 28/12

    Wann ist Gesamtvergabe statt Losaufteilung zulässig?

    Nach Auffassung der erkennenden Kammer kann bei Einschaltung eines Verfahrensbevollmächtigten eine Zeitspanne von 5-6 Werktagen bis zum Eingang der Rüge noch als unverzüglich angesehen werden (erkennende Kammer, Beschluss vom 09.07.2010, VK-SH 11/10; erkennende Kammer, Beschluss vom 18.12.2007, VK-SH 25/07).
  • VK Schleswig-Holstein, 14.09.2015 - VK-SH 11/15

    Forderung nach Tariftreue ist unverzüglich rügen!

    Dabei muss so detailliert vorgegangen werden, dass die das gesamte Vergabeverfahren tragenden Aspekte für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (vgl. erkennende Kammer, Beschl. vom 09.07.2010, VK-SH 11/10, m.w.N.).
  • VK Schleswig-Holstein, 20.07.2012 - VK-SH 16/12

    Ungleiches darf nicht gleich behandelt werden!

    Die Manipulationsmöglichkeit läge jedoch geradezu auf der Hand und die Bieter wären der Willkür des Auftraggebers ausgesetzt, wenn dieser nach Angebotsabgabe die zunächst bekannt gegebenen Zuschlagskriterien beliebig ändern oder anders, als bekannt gegeben, gewichten dürfte (vgl. BGH, Beschluss vom 03.06.2004, X ZR 30/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2006 -11 Verg 15/05 und 16/05; erkennende Kammer, Beschluss vom 11.01.2006 - VK-SH 28/05; VK Lüneburg, Beschluss vom 23.02.2009 - VgK-58/2008; VK Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2003 - VK - 8/2003 - B; erkennende Kammer, Beschluss vom 09.07.2010 - VK-SH 11/10).
  • VK Schleswig-Holstein, 28.10.2011 - VK-SH 16/11

    Rügeobliegenheit: Bieter ist darlegungs- und beweispflichtig!

    In einem solchen Fall ist die Vergabekammer zum Zwecke der Bestimmung ihrer Zuständigkeit zur eigenständigen Wertermittlung berechtigt und verpflichtet (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 09.07.2010 - VK-SH 11/10).
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