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   VK Schleswig-Holstein, 12.02.2010 - VK-SH 27/09   

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VK Schleswig-Holstein, 12.02.2010 - VK-SH 27/09 (https://dejure.org/2010,31121)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.02.2010 - VK-SH 27/09 (https://dejure.org/2010,31121)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - VK-SH 27/09 (https://dejure.org/2010,31121)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2005 - Verg 91/04

    Leistungsfähigkeit des Bieters bei bestehenden Schutzrechten Dritter

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.02.2010 - VK-SH 27/09
    Zwar hat sich die Eignungsprüfung des öffentlichen Auftragsgebers darauf zu erstrecken, ob ein Bieter auch rechtlich in der Lage ist, die ausgeschriebene Leistung zu erbringen - dies jedenfalls in solchen Fällen, in denen für den öffentlichen Auftraggeber zureichende Anhaltspunkte hervortreten, die Leistungsfähigkeit eines Bieters in dieser Hinsicht anzuzweifeln, und dies ihn veranlassen kann, solchen Zweifel nachzugehen (OLG Düsseldorf Beschluss vom 21.02.2005 - Verg. 91/04).

    Nur für den Fall, dass die Schutzrechte der Fa. xxx verletzt wären und mit der erforderlichen Gewissheit anzunehmen wäre, dass die Beigeladene deswegen von der Fa. xxx mit Erfolg auf Unterlassung der Herstellung und Belieferung des Auftraggebers in Anspruch genommen werden könnte (vgl. § 139 Abs. 1, § 9 Abs. 2 Nr. 1 PatG), müsste die Beigeladene für die Erfüllung der mit einem Zuschlag einzugehenden Verpflichtungen als nicht leistungsfähig angesehen werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2005 - Verg. 91/04).

    Unabhängig davon, dass durchaus zweifelhaft ist, ob Patentrechtsverletzungen überhaupt Gegenstand des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens sein können, (vgl. VK-SH 20/06, Beschluss vom 30.08.2006; dafür aber: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2005, Verg 91/04, IBR 2005, 1113; a.A.: VK Südbayern, Beschluss vom 19.10.2004, 120.3-3194.1-60-08/04, IBR 2005, 1172), ist hier entscheidend, dass außer der Behauptung der Antragstellerin keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die am Vergabeverfahren unbeteiligte Fa. xxx Unterlassungsansprüche oder Patenrechtsansprüche geltend machen wird.

  • OLG Schleswig, 02.08.2004 - 6 Verg 15/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abänderbarkeit einer Kostenentscheidung durch die

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.02.2010 - VK-SH 27/09
    Die Beigeladene hat im Nachprüfungsverfahren eigene Anträge gestellt, das Verfahren durch eigene Schriftsätze gefördert und so am Kostenrisiko teilgenommen, so dass sie die Erstattung ihrer notwendigen Kosten im Nachprüfungsverfahren beanspruchen kann (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2004, 6 Verg 15/03, m.w.N.).
  • VK Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - VK-SH 22/05

    Überprüfung der Eignungsprüfung durch Vergabestelle

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.02.2010 - VK-SH 27/09
    Anders als beispielsweise für den Fall, dass der Fa. xxx bereits eine (erstinstanzliche) vorläufig vollstreckbare Entscheidung zur Seite stünde (vgl. erkennende Kammer, Beschl. v. 16.09.2005, VK-SH 22/05), ist vorliegend von den zuständigen Gerichten noch keinerlei Entscheidung getroffen worden, aus denen zumindest eine Tendenz hinsichtlich des möglichen Ausgangs der von der Antragstellerin für möglich gehaltenen Streitigkeiten zu entnehmen wäre.
  • VK Südbayern, 19.10.2004 - 60-08/04

    Vorgabe von Leitfabrikaten durch Beschreibung technischer Merkmale

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.02.2010 - VK-SH 27/09
    Unabhängig davon, dass durchaus zweifelhaft ist, ob Patentrechtsverletzungen überhaupt Gegenstand des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens sein können, (vgl. VK-SH 20/06, Beschluss vom 30.08.2006; dafür aber: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2005, Verg 91/04, IBR 2005, 1113; a.A.: VK Südbayern, Beschluss vom 19.10.2004, 120.3-3194.1-60-08/04, IBR 2005, 1172), ist hier entscheidend, dass außer der Behauptung der Antragstellerin keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die am Vergabeverfahren unbeteiligte Fa. xxx Unterlassungsansprüche oder Patenrechtsansprüche geltend machen wird.
  • VK Schleswig-Holstein, 30.08.2006 - VK-SH 20/06

    Umstellung der Abwasserentsorgung auf eine zentrale Entwässerung

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.02.2010 - VK-SH 27/09
    Unabhängig davon, dass durchaus zweifelhaft ist, ob Patentrechtsverletzungen überhaupt Gegenstand des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens sein können, (vgl. VK-SH 20/06, Beschluss vom 30.08.2006; dafür aber: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2005, Verg 91/04, IBR 2005, 1113; a.A.: VK Südbayern, Beschluss vom 19.10.2004, 120.3-3194.1-60-08/04, IBR 2005, 1172), ist hier entscheidend, dass außer der Behauptung der Antragstellerin keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die am Vergabeverfahren unbeteiligte Fa. xxx Unterlassungsansprüche oder Patenrechtsansprüche geltend machen wird.
  • OLG Naumburg, 17.09.2002 - 1 Verg 8/02

    Kosten eines Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.02.2010 - VK-SH 27/09
    Denn das Vergabenachprüfungsverfahren ist seinem Charakter nach letztlich ein Verwaltungsverfahren (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 17.09.2002 - 1 Verg 8/02).
  • VK Schleswig-Holstein, 23.03.2004 - VK-SH 11/04

    Wie weit können Gebühren ermäßigt werden?

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.02.2010 - VK-SH 27/09
    Entscheidend ist letztlich, dass die subjektive Bewertung des Auftraggebers vertretbar und nicht völlig haltlos ist (vgl. (VK- SH 11/04, Beschl. v. 23.03.2004;.).
  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 10/01

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.02.2010 - VK-SH 27/09
    Bei der Auslegung der Leistungsbeschreibung und der Anforderungskriterien im Vergabeverfahren ist maßgebend der objektive Empfängerhorizont, also die Sicht der potentiellen Bieter (statt aller: BGH, Urteil vom 23.01.2003 - VII ZR 10/01).
  • VK Niedersachsen, 07.07.2005 - VgK-27/05

    Vergabeverfahren über die Einrichtung eines digitalen Bildarchivierungssystems

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.02.2010 - VK-SH 27/09
    Die Frage der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Beteiligten ist regelmäßig zu bejahen (vgl. nur Glahs in: Reidt / Stickler / Glahs, Vergaberecht, 2003, Rn. 23 zu § 128; VK RV Lüneburg, Beschluss vom07.07.2005, VgK-27/2005; VK Südbayern, Beschluss vom 22.02.2002, 42-11/01).
  • BayObLG, 12.03.2002 - Verg 3/02

    Gegenstandswert des Verfahrens vor Vergabekammer - Besprechungsgebühr bei

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.02.2010 - VK-SH 27/09
    Eine Streitwertfestsetzung durch die Vergabekammer hat zu unterbleiben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2004, VII - Verg 12 und 14/02; BayObLG, Beschluss vom 12.03.2002, Verg 3/02).
  • VK Südbayern, 22.02.2002 - 42-11/01

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Kostenentscheidung nach Rücknahme

  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 26/04

    Aussetzung wegen Parallelverfahren

  • VK Nordbayern, 04.10.2007 - 21.VK-3194-41/07

    Urheberrechtsverstoß nicht im Nachprüfungsverfahren überprüfbar

  • VK Niedersachsen, 11.01.2007 - VgK-36/06

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages; Anforderungen an die

  • VK Sachsen, 20.04.2010 - 1/SVK/008-10

    Definition zwingender "Soll"-Vorgaben und Hinweise zur Zertifizierung

    Entscheidend ist letztlich, dass die subjektive Bewertung des Auftraggebers (OLG Frankfurt am Main, B. v. 30.03.2004 - Az.: 11 Verg 4/04, 5/04) vertretbar und nicht völlig haltlos ist (VK Baden-Württemberg, B. v. 31.10.2003 - Az.: 1 VK 63/03, B. v. 13.8.2003 - Az.: 1 VK 39/03; VK Brandenburg, B. v. 24.02.2005 - VK 01/05; VK Hannover, B. v. 30.10.2002 - Az.: 26045 - VgK - 12/2002; VK Sachsen, B. v. 03.11.2005 - Az.: 1/SVK/125-05; VK Schleswig-Holstein, B. v. 12.02.2010 - Az.: VK-SH 27/09; B. v. 28.03.2007 - Az.: VK-SH 04/07).

    Ein Beurteilungsfehler liegt in Form eines Ermessensausfalls in Anlehnung an die im Verwaltungsrecht zu unbestimmten Rechtsbegriffen mit Beurteilungsspielräumen entwickelten Grundsätze unter anderem auch dann vor, wenn der Auftraggeber von dem ihm eingeräumten Beurteilungsspielraum gar keinen Gebrauch macht, weil er diesen nicht mit einer eigenen Abwägungsentscheidung ausfüllt (VK Brandenburg, B. v. 25.8.2002 - Az.: VK 45/02; VK Lüneburg, B. v. 18.10.2005 - Az.: VgK-47/2005; VK Niedersachsen, B. v. 04.09.2009 - Az.: VgK-37/2009; B. v. 11.02.2009 - Az.: VgK-56/2008; VK Schleswig-Holstein, B. v. 12.02.2010 - Az.: VK-SH 27/09; B. v. 28.11.2006 - Az.: VK-SH 25/06).

  • VK Schleswig-Holstein, 09.12.2011 - VK-SH 22/11

    Weiter Beurteilungsspielraum der Vergabestelle bei Prüfung der Eignung

    Die subjektive Einschätzung des öffentlichen Auftraggebers muss dabei lediglich vertretbar und darf nicht völlig haltlos sein (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 12.02.2010 - VK-SH 27/09).
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