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   VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08   

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VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08 (https://dejure.org/2008,7329)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.09.2008 - VK-SH 10/08 (https://dejure.org/2008,7329)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. September 2008 - VK-SH 10/08 (https://dejure.org/2008,7329)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit eines Ausschreibungsverfahrens und Vergabeverfahrens von Multifunktionsrollstühlen in zwei Losen; Wettbewerbsrechtliche Einstufungsvoraussetzungen von Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 Gesetz ...

  • schleswig-holstein.de PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Verdeckte Bietergemeinschaft" ist unzulässige Doppelbewerbung! (IBR 2008, 756)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (41)

  • VK Schleswig-Holstein, 21.12.2005 - VK-SH 29/05

    Antragsbefugnis bei identischen Mängeln?

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08
    Ein Bieter muss sich aus der Leistungsbeschreibung ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebotes klären, notfalls auch durch Hinzuziehung rechtlichen Beistandes (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.12.2005 - 11 Verg 13/05; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 14.11.2007 - 13 O 360/07; VK Südbayern, Beschluss vom 29.05.2006 - 12-04/06; erkennende Kammer, Beschluss vom 21.12.2005 - VK-SH 29/05).

    Diese Verpflichtung zur Kontaktaufnahme zur Vergabestelle bei Ungereimtheiten in den Verdingungsunterlagen ist zwingend geboten, da nur so etwaige Unklarheiten unmittelbar aufgeklärt und korrigiert werden können (erkennende Kammer, Beschluss vom 21.12.2005 - VK-SH 29/05).

    Nicht nur der Umstand, dass sie als Bieter verpflichtet gewesen wäre, dieses Sonderwissen unverzüglich dem öffentlichen Auftraggeber mitzuteilen, damit dieser die anderen Bieter informieren kann (vgl. dazu statt aller: erkennende Kammer, Beschluss vom 21.12.2005 - VK-SH 29/05), führt zur Unbeachtlichkeit dieses Vortrags, sondern auch die Tatsache, dass ein vernünftig kalkulierender Bieter ­ohne konkret von den zwei Verordnungen zu wissendie Möglichkeit einer Verordnung von Sondermodellen ebenfalls in die Kalkulation einbezieht.

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08
    (aa) Das Interesse am Auftrag ist weit auszulegen und liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellen des Nachprüfungsantrages am Vergabeverfahren teilgenommen und einen Vergabeverstoß ordnungsgemäß gerügt hat (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

    Die Darlegung oder gar der substantiierte Nachweis, dass der Antragsteller bei einem rechtmäßigen Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten hätte oder das er eine "echte Chance" auf den Zuschlag gehabt hätte, sind somit nicht erforderlich, um den Zulässigkeitsanforderungen an einen Nachprüfungsantrag zu genügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 18.05.2004 - X ZB 7/04).

  • OLG Brandenburg, 12.02.2008 - Verg W 18/07

    Vergabenachprüfungsverfahren: Gesetzliche Krankenkassen als öffentliche

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08
    Entgegen der Auffassung des OLG München (vgl. Beschluss vom 24.05.2004 - Verg 006/04) wird die Agg nach §§ 3,5, 220 ff. SGB V über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder mittelbar überwiegend durch öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 98 Abs. 1 Nr. 1 GWB finanziert (vgl. VK Bund, Beschluss vom 11.08.08 ­ VK3-107/08, Beschluss vom 9. Mai 2007- VK 1-26/07, Beschluss vom 14. November 2007- VK 3-124/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2008 - VII- Verg 57/07 m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2008 - Verg W 18/07 (vorläufige Rechtsauffassung); vgl. auch EuGH, Urteil vom 13.Dezember 2007 - Rs. C- 337/06).

    Die Zahlung von Beiträgen aufgrund der kraft Gesetzes bestehenden Zwangsmitgliedschaft, mithin die mittelbare oder staatlich abgesicherte Finanzierung, ist als öffentliche Finanzierung im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB anzusehen(a.A. VK Brandenburg Beschluss vom 23.07.2007 - 1 VK 26/07 -nicht bestandskräftig, ausgesetzt durch OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2008 - Verg W 18/07-).

  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08
    Entgegen der Auffassung des OLG München (vgl. Beschluss vom 24.05.2004 - Verg 006/04) wird die Agg nach §§ 3,5, 220 ff. SGB V über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder mittelbar überwiegend durch öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 98 Abs. 1 Nr. 1 GWB finanziert (vgl. VK Bund, Beschluss vom 11.08.08 ­ VK3-107/08, Beschluss vom 9. Mai 2007- VK 1-26/07, Beschluss vom 14. November 2007- VK 3-124/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2008 - VII- Verg 57/07 m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2008 - Verg W 18/07 (vorläufige Rechtsauffassung); vgl. auch EuGH, Urteil vom 13.Dezember 2007 - Rs. C- 337/06).

    Zwar finanziert sich die Agg überwiegend durch Mitgliedsbeiträge der Versicherten (hinzu kommen weitere staatliche Leistungen wie beispielsweise eine Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen nach § 221 SGB V), allerdings reicht nach Auffassung des EuGH ein funktionelles Verständnis einer staatlichen Finanzierung aus, weshalb es keinen Unterschied macht, ob die Finanzmittel den öffentlichen Haushalt durchlaufen, der Staat also die Gebühr zunächst einzieht und die Einnahmen hieraus dann den Krankenkassen zur Verfügung stellt, oder ob der Staat Einrichtungen das Recht einräumt, die Gebühren selbst einzuziehen (vgl. EuGH Urteil vom 13.12.2007 - Rs. C-337/06).

  • BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04

    Status der AOK Bayern im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08
    Sie macht sich ausdrücklich die Auffassung des BayObLG im Beschluss vom 24.05.2004 (Verg 006/04) zu eigen, wonach sie nicht als öffentliche Auftraggeberin gemäß § 98 Nr. 2 GWB zu qualifizieren sei.

    Entgegen der Auffassung des OLG München (vgl. Beschluss vom 24.05.2004 - Verg 006/04) wird die Agg nach §§ 3,5, 220 ff. SGB V über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder mittelbar überwiegend durch öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 98 Abs. 1 Nr. 1 GWB finanziert (vgl. VK Bund, Beschluss vom 11.08.08 ­ VK3-107/08, Beschluss vom 9. Mai 2007- VK 1-26/07, Beschluss vom 14. November 2007- VK 3-124/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2008 - VII- Verg 57/07 m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2008 - Verg W 18/07 (vorläufige Rechtsauffassung); vgl. auch EuGH, Urteil vom 13.Dezember 2007 - Rs. C- 337/06).

  • OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05

    Vergabeverfahren: Zwingende Ausschlussgründe; Anspruch des Bieters auf Ausschluss

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08
    Ein Bieter muss sich aus der Leistungsbeschreibung ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebotes klären, notfalls auch durch Hinzuziehung rechtlichen Beistandes (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.12.2005 - 11 Verg 13/05; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 14.11.2007 - 13 O 360/07; VK Südbayern, Beschluss vom 29.05.2006 - 12-04/06; erkennende Kammer, Beschluss vom 21.12.2005 - VK-SH 29/05).
  • LG Frankfurt/Oder, 14.11.2007 - 13 O 360/07

    Vergaberecht: Zivilrechtlicher Primärrechtsschutz bei Vergabeverfahren für

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08
    Ein Bieter muss sich aus der Leistungsbeschreibung ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebotes klären, notfalls auch durch Hinzuziehung rechtlichen Beistandes (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.12.2005 - 11 Verg 13/05; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 14.11.2007 - 13 O 360/07; VK Südbayern, Beschluss vom 29.05.2006 - 12-04/06; erkennende Kammer, Beschluss vom 21.12.2005 - VK-SH 29/05).
  • VK Südbayern, 29.05.2006 - Z3-3-3194-1-12-04/06

    Ausschluss wegen unklarer Angaben, da Erklärung dann unvollständig

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08
    Ein Bieter muss sich aus der Leistungsbeschreibung ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebotes klären, notfalls auch durch Hinzuziehung rechtlichen Beistandes (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.12.2005 - 11 Verg 13/05; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 14.11.2007 - 13 O 360/07; VK Südbayern, Beschluss vom 29.05.2006 - 12-04/06; erkennende Kammer, Beschluss vom 21.12.2005 - VK-SH 29/05).
  • VK Bund, 20.06.2007 - VK 3-52/07

    Auftrag über eine Lieferung

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08
    Hierfür müssen weitere Tatsachen hinzukommen, die nach Art und Umfang des Nachunternehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2006 - Verg 18/06; Beschluss vom 13.04.2006 - Verg 10/06; 3. VK Bund, Beschluss vom 20.06.2007 - Az.: VK 3-52/07; a.A. 1. VK Sachsen-Anhalt, B. v. 07.03.2006 - Az: 1 VK LVwA 1/06).
  • VK Bund, 06.03.2002 - VK 1-05/02

    Bauleistungen zur Erweiterung eines Gebäudes

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Position der ASt durch die unterstellten Vergaberechtsverstöße der Antragsgegnerin hervorgerufen worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004 - VII Verg 20/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 25.03.2004 - VK2-138/03; Beschluss vom 22.03.2004 - VK2-140/03; 1. VK Bund, Beschluss vom 06.03.2002 - VK1- 05/02), wobei substantiiert dazulegen ist, warum der behauptete Vergabefehler sich nicht nur auf das Angebot der ASt auswirkt, sondern auf alle vor ihr liegenden Angebote (vgl. zum Ausschluss: erkennende Kammer, Beschluss vom 31.01.2006 - VK-SH 33/05).
  • VK Sachsen-Anhalt, 07.03.2006 - 1 VK LVwA 1/06

    Form der Unterschriftsleistung und Verstoß gegen Geheimwettbewerb

  • VK Bund, 22.03.2004 - VK 2-140/03

    Planungsleistungen für Gebäude, Tragwerksplanung, technische Ausrüstung,

  • OLG Brandenburg, 05.10.2004 - Verg W 12/04

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Geltendmachung von

  • OLG Dresden, 06.04.2004 - WVerg 1/04

    Rügefrist; Fehlen geforderter Angaben; Ermessensreduzierung; Wertungskriterien

  • VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05

    Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - Verg 18/06

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignungsnachweise

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 28/04

    Gebührenreduzierung bei gleichgelagerten Nachprüfungsverfahren

  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

  • VK Niedersachsen, 07.09.2005 - VgK-38/05

    Ausschreibung von Schadensversicherungsleistungen; Einleitung eines

  • OLG Celle, 13.12.2007 - 13 Verg 10/07

    Nachprüfungsverfahren in einem Vergabeverfahren für Postdienstleistungen;

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - Verg 10/06

    Vergaberecht: Voraussetzungen für eine Doppelbewerbung

  • OLG Jena, 19.04.2004 - 6 Verg 3/04

    Geheimwettbewerb

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06

    Ausschluss eines Angebots vom Ausschreibungsverfahren wegen wettbewerbswidriger

  • VK Bund, 10.07.2002 - VK 2-34/02

    Beschaffung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von ca. 13.000

  • VK Bund, 25.03.2004 - VK 2-138/03

    Sanierung Fläche nördlich "Neuer Schwelwasserentphenolung" und sonstiges

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 20/04

    Nachprüfungsantrag ohne Zuschlagschance unzulässig!

  • VK Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - VK 16/05

    Zwingender Ausschluss bei Mehrfachbeteiligung

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • OLG Koblenz, 26.10.2005 - Verg 4/05

    "Sondierungsgespräche" unter Bietern sind kein Ausschlussgrund!

  • VK Bund, 14.11.2007 - VK 3-124/07

    Rabattvereinbarungen für die Belieferung der Vertragsarztpraxen gemäß § 130 a

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07

    Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

  • VK Schleswig-Holstein, 05.01.2006 - VK-SH 31/05

    Ausschluss wegen zweifelhafter Änderungen der Eintragungen des Bieters

  • VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08

    Rabattvereinbarung im Sinne des § 130 a Abs. 8 SGB V

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 17/08

    Rabattvereinbarungen

  • VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07

    Vertrag über die Versorgung mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - Verg 57/07

    Zur Geltung des allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge - Allgemeine

  • VK Brandenburg, 23.07.2007 - 1 VK 26/07

    Gesetzliche Krankenkassen sind keine öffentlichen Auftraggeber

  • VK Schleswig-Holstein, 30.08.2006 - VK-SH 20/06

    Umstellung der Abwasserentsorgung auf eine zentrale Entwässerung

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - Verg 43/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Aussetzung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2010 - L 21 SF 41/10

    Darf ein Bieter als Nachunternehmer eines anderen Bieters agieren?

    Unverzichtbare Grundvoraussetzung jeder Auftragsvergabe ist es zwar, einen geheimen Wettbewerb zwischen den beteiligten Bietern sicherzustellen (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 17.09.2008 - VK-SH 10/08, IBR 2008, 756).

    Für eine derartige Annahme müssen weitere Tatsachen hinzutreten, die nach Art und Umfang des Nachunternehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.04.2008 - VII-Verg 2/08, VergabeR 2008, 865; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.04.2006 - VII-Verg 10/06, NZBau 2006, 810; OLG München, Beschluss v. 11.08.2008 - Verg 16/08, VergabeR 2009, 61; VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 17.09.2008, a.a.O.).

  • VK Sachsen-Anhalt, 05.03.2012 - 2 VK LSA 35/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verstoß gegen den Geheimwettbewerb bei

    Hierfür müssen weitere Tatsachen hinzukommen, die nach Art und Umfang des Nachunternehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zur selben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen (vgl. VK Schleswig-Holstein v. 17.09.2008 Az. VK-SH 10/08, mit weiteren Nachweisen, OLG Düsseldorf v. 13.04.2006 Az: VII Verg 10/06).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 02.12.2011 - 1 VK 6/11

    Betrieb einer Unterkunft (VOL/A) für wohnungslose Personen

    Die Pflicht des Auftraggebers, alle kalkulationsrelevanten Parameter zu ermitteln und zusammenzustellen und damit den genauen Leistungsgegenstand und -umfang vor Erstellung der Leistungsbeschreibung aufzuklären, unterliegt der Grenze des Mach- und Zumutbaren (VK Niedersachsen, Beschluss vom 17.03.2011, Az.: VgK-65/2010; Beschluss vom 07.03.2011, Az.: VgK-73/2010; Beschluss vom 29.10.2010, Az.: VgK-52/2010; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.09.2008, Az.: VK-SH 10/08).
  • VK Südbayern, 06.02.2009 - Z3-3-3194-1-36-10/08

    Antragsbefugnis bzgl. eines Nachprüfungsverfahrens bei unterlassener

    Diese Pflicht des Auftraggebers endet jedoch, wo eine in allen Punkten eindeutige Leistungsbeschreibung nur mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand möglich ist (VK Schleswig-Holstein, B. v. 17.09.2008 - Az.: VK-SH 10/08).
  • VK Bund, 26.03.2014 - VK 2-19/14

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe von Instandsetzungsarbeiten

    Bei dieser Konstellation müssen weitere Gesichtspunkte hinzukommen, um einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb annehmen zu müssen - der Ausschluss vom Wettbewerb ist eine scharfe Sanktion und bedarf daher einer abgesicherten Grundlage (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17. September 2008, VK-SH 10/08, unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juni 2006, Verg 18/06).
  • VK Schleswig-Holstein, 07.07.2009 - VK-SH 5/09

    Ausschluss wegen fehlender Nachunternehmerverpflichtungserklärungen

    Zwar liegt das Angebot der Antragstellerin mit Platz 5 in der Bieterreihenfolge auf einem wirtschaftlich aussichtslosen Rang, welches die Antragsbefugnis grundsätzlich entfallen lässt, da auf einem abgeschlagenen Platz in der Bieterreihenfolge liegende Antragsteller (auch bei Wegfall des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters) keine realistische Aussicht auf eine Zuschlagserteilung haben (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 17.09.2008 ­ VK-SH 10/08; Beschluss vom 05.07.2007 - VK-SH 13/07; Beschluss vom 31.01.2006 - VK-SH 33/05).
  • VK Niedersachsen, 08.07.2009 - VgK-29/09

    Rechtmäßigkeit einer Auswahl eines Anbieters für Aufbau eines

    Da die xxxxxx jedoch gem. § 90 Abs. 2 und Abs. 3 SGB V der Aufsicht durch Landesbehörden unterstehen, geht die Rechtssprechung bislang von einer zumindest parallelen Zuständigkeit der Vergabekammer des jeweiligen Landes aus, in dem die ausschreibende xxxxxx ihren Sitz hat (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss v.17.09.2008, Az.: VK-SH 10/08 und Beschluss v.19.12.2008, Az.: VK-SH 21-27/08 und VK-SH 28-34/08; LSG Baden-Württemberg, Beschluss v.28.10.2008, L 11 KR 4810/08 ER-B und Beschluss v.23.01.2009, L 11 WB 5971/08 ).
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