Rechtsprechung
   VK Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - VK-SH 17/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4193
VK Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - VK-SH 17/08 (https://dejure.org/2009,4193)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.01.2009 - VK-SH 17/08 (https://dejure.org/2009,4193)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - VK-SH 17/08 (https://dejure.org/2009,4193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergaberechtsverstoß durch Unterlassen der Bekanntgabe von Kriterien sowie der unterschiedlichen Gewichtung derselben durch den öffentlichen Auftraggeber vor Angebotsabgabe; Rechtsverletzung bei Einfluss des Verstoßes auf die Erstellung eines Angebots; Festlegung des ...

  • schleswig-holstein.de PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (46)

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 1/04

    Anforderungen an die Dokumentation der Aufteilung eines öffentlichen Auftrages in

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - VK-SH 17/08
    Dabei jedoch muss ein festgestellter Dokumentationsmangel sich gerade auch auf die Rechtsstellung des Antragstellers in einem Nachprüfungsverfahren nachteilig auswirken (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 08.11.2007 ­ VK-SH 22/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004 - Verg 1/04).

    Ein Bewerber kann seinen Nachprüfungsantrag demnach nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig auswirken und die Bewerberreihenfolge zu seinen Ungunsten beeinflussen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004 - Verg 1/04, erkennende Kammer, Beschluss vom 30.08.2006-VK-SH 20/06 und Beschluss vom 12.07.2005 - VK-SH 14/05).

  • VK Schleswig-Holstein, 30.08.2006 - VK-SH 20/06

    Umstellung der Abwasserentsorgung auf eine zentrale Entwässerung

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - VK-SH 17/08
    Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der den Nachprüfungsantrag stellende Bewerber schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Auftrags hätte, so dass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 30.08.2006 - VK-SH 20/06).Diese Voraussetzungen liegen hier jedenfalls im Hinblick auf einen behaupteten Verstoß des Angebots der Bg gegen die Mindestsätze der HOAI vor.

    Ein Bewerber kann seinen Nachprüfungsantrag demnach nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig auswirken und die Bewerberreihenfolge zu seinen Ungunsten beeinflussen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004 - Verg 1/04, erkennende Kammer, Beschluss vom 30.08.2006-VK-SH 20/06 und Beschluss vom 12.07.2005 - VK-SH 14/05).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - VK-SH 17/08
    Für diese Annahme bedarf es einer laienhaften und durch vernünftige Beurteilung hervorgebrachten rechtlichen Wertung, dass das Handeln vergaberechtlich zu bestanden ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06; OLG Celle, Beschluss vom 13.12.2007 - 13 Verg 10/07).

    Es besteht deshalb in der Rechtsprechung grundsätzlich Einvernehmen, dass die Rügeobliegenheit für solche Vergaberechtsfehler entfällt, die dem Antragsteller erst während des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens bekannt werden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06; OLG München, Beschluss vom 02.08.2007 - Verg 7/07; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.03.2007 - Verg W 12/06; OLG Celle, Beschluss vom 10.01.2008 - 13 Verg 11/07; Beschluss vom 08.03.2007 - 13 Verg 2/07; Beschluss vom 12.05.2005 - 13 Verg 5/05; Schleswig- Holsteinisches OLG, Beschluss vom 05.04.2005 - 6 Verg 1/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2008 ­ Verg 1/08).

  • VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 2/10

    Keine Rügepräklusion nach GWB: EuGH-Rechtsprechung dagegen!

    Zwar gilt grundsätzlich, dass die Auslegung und Anwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen einer vollständigen Nachprüfung unterliegt Sofern aber im Einzelfall bei der Wertung von Angeboten ein Beurteilungsspielraum bzw. eine Bewertungsprärogative besteht, kann die Vergabekammer nicht ihre Wertung an die Stelle der Wertung der Vergabestelle setzen (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss, vom 20.01.2009, Az, VK-SH 17/08; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom. 26.01.2007, Az. 1 VK 78/06).

    Es sind vielmehr unterschiedliche Beurteilungen denkbar und vertretbar (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 05.08.2005, Az. VK 1 - 83/05; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.01.2009, Az. VK-SH 17/08).

    Die Vergabeentscheidung des Auftraggebers muss insoweit zumindest vertretbar sein (vgl. VK Münster, Beschluss vom 30.05.2007, Az. VK 08/07; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.01.2009, Az. VK-SH 17/08).

  • VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 3/10

    Keine Rügepräklusion nach GWB: EuGH-Rechtsprechung dagegen!

    Zwar gilt grundsätzlich, dass die Auslegung und Anwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen einer vollständigen Nachprüfung unterliegt Sofern aber im Einzelfall bei der Wertung von Angeboten ein Beurteilungsspielraum bzw. eine Bewertungsprärogative besteht, kann die Vergabekammer nicht ihre Wertung an die Stelle der Wertung der Vergabestelle setzen (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss, vom 20.01.2009, Az, VK-SH 17/08; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom. 26.01.2007, Az. 1 VK 78/06).

    Es sind vielmehr unterschiedliche Beurteilungen denkbar und vertretbar (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 05.08.2005, Az. VK 1 - 83/05; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.01.2009, Az. VK-SH 17/08).

    Die Vergabeentscheidung des Auftraggebers muss insoweit zumindest vertretbar sein (vgl. VK Münster, Beschluss vom 30.05.2007, Az. VK 08/07; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.01.2009, Az. VK-SH 17/08).

  • VK Sachsen, 05.12.2011 - 1/SVK/043-11

    Ausschluss der VOL/B: Vergabeverstoß?

    Vielmehr muss er für jeden einzelnen gerügten Vergaberechtsverstoß darlegen, dass ihm gerade durch den Dokumentationsmangel ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (VK Schleswig-Holstein, B. vom 13.01.2009 - VK-SH 17/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht