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   VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11   

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VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11 (https://dejure.org/2012,22271)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.01.2012 - VK-SH 24/11 (https://dejure.org/2012,22271)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - VK-SH 24/11 (https://dejure.org/2012,22271)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Feststellungsinteresses bei Nützlichkeit der Feststellung für die Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses i.R.eines Feststellungsantrags im Vergabenachprüfungsverfahren; Konkrete Wiederholungsgefahr als Feststellungsinteresse bei Verteidigung des ...

  • schleswig-holstein.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feststellungsantrag: Welche Anforderungen an die Wiederholungsgefahr?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2012, 831 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (31)

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 77/04

    Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11
    Ein solches Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition der Antragstellerin in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 77/04).

    Dagegen ist ein Feststellungsantrag lediglich zur Klärung abstrakter Rechtsfragen ausdrücklich nicht zulässig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 77/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2005 - Verg 70/04; VK Bund, Beschluss vom 24.05.2004, VK 2 - 22 / 04).

    Die zum Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO im Hinblick auf das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses entwickelten und anerkannten Grundsätze gelten insoweit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren entsprechend (KG, Beschluss vom 20.12.2000 - KartVerg 14/00; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005 - Verg 77/04; Beschluss vom 2. März 2005 - Verg 70/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 24.05.2004 - VK 2-22/04; VK Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2005 - 1 VK 33/05).

    Im Übrigen würde auch das bloße Interesse, eine nachteilige Kostenentscheidung abzuwenden, nicht zur Annahme eines Feststellungsinteresses ausreichen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 77/04; VK Bund, Beschluss vom 24.05.2004, VK 2 - 22 / 04).

    So kann ein Feststellungsinteresse in der Tat dann gegeben sein, wenn eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr besteht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 77/04; OLG Dresden, Beschluss vom 30.12.2010 - WVerg 7/09; VK Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2005 - 1 VK 33/05).

    Es gibt auch keine - von der Vergabestelle zu widerlegende - Vermutung dahingehend, dass ein öffentlicher Auftraggeber immer wieder dieselben Fehler macht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 77/04, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2005 - VII-Verg 70/04, VK Bund, Beschluss vom 21.05.2008 - VK 2-40/08, VK Nordbayern, Beschluss vom 27.06.2008 - 21.VK-3194-10/08).

  • VK Hessen, 31.07.2002 - 69d-VK-14/02

    LV-Vorgaben sind zwingend: Änderungen führen zum Ausschluss!

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11
    Diese Voraussetzung ergibt sich bereits aus den allgemeinen prozessualen Grundsätzen, nach denen die Inanspruchnahme eines Gerichts bzw. der Vergabekammer nicht zulässig ist, wenn kein berechtigtes Interesse vorliegt (VK Hessen, Beschluss vom 31.7.2002 - 69 d VK - 14/2002).

    Zur Bestimmung eines solchen Feststellungsinteresses kann auf die Grundsätze anderer Verfahrensordnungen, insbesondere zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach der Verwaltungsgerichtsordnung, zurückgegriffen werden (VK Hessen, Beschluss vom 31.7.2002 - 69 d VK - 14/2002).

    Ein Feststellungsinteresse wird aber nur dann anerkannt, wenn ein entsprechender Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint (VK Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2005 - 1 VK 33/05; VK Hessen, Beschluss vom 31.7.2002 - 69 d VK - 14/2002; so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.06.2006 - 3 L 91/00; OVG Sachsen, Urteil vom 09.08.2007 - 1 B 553/02; KG Berlin, Beschluss vom 20.12.2000, KartVerg 14 / 00 m.w.N.).

    Insofern spricht einiges dafür, der Antragstellerin bereits durch diesen Umstand ein Feststellungsinteresse wegen nutzloser Aufwendungen im Rahmen der Angebotserstellung abzuerkennen (vgl. etwa auch VK Hessen, Beschluss vom 31.7.2002 - 69 d VK - 14/2002).

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - Verg 70/04

    Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 GWB

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11
    Zusätzlich bedarf es als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Vorliegens eines Feststellungsinteresses, das vom Antragsteller konkret darzulegen ist (statt vieler: OLG Koblenz, Beschluss vom 04.02.2009 - 1 Verg 4/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2005 - Verg 70/04).

    Dagegen ist ein Feststellungsantrag lediglich zur Klärung abstrakter Rechtsfragen ausdrücklich nicht zulässig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 77/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2005 - Verg 70/04; VK Bund, Beschluss vom 24.05.2004, VK 2 - 22 / 04).

    Die zum Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO im Hinblick auf das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses entwickelten und anerkannten Grundsätze gelten insoweit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren entsprechend (KG, Beschluss vom 20.12.2000 - KartVerg 14/00; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005 - Verg 77/04; Beschluss vom 2. März 2005 - Verg 70/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 24.05.2004 - VK 2-22/04; VK Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2005 - 1 VK 33/05).

    Es gibt auch keine - von der Vergabestelle zu widerlegende - Vermutung dahingehend, dass ein öffentlicher Auftraggeber immer wieder dieselben Fehler macht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 77/04, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2005 - VII-Verg 70/04, VK Bund, Beschluss vom 21.05.2008 - VK 2-40/08, VK Nordbayern, Beschluss vom 27.06.2008 - 21.VK-3194-10/08).

  • VK Brandenburg, 09.09.2005 - 1 VK 33/05

    Aufgehobene Ausschreibung: Klärung von erledigten Rechtsverstößen

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11
    Ein Feststellungsinteresse wird aber nur dann anerkannt, wenn ein entsprechender Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint (VK Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2005 - 1 VK 33/05; VK Hessen, Beschluss vom 31.7.2002 - 69 d VK - 14/2002; so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.06.2006 - 3 L 91/00; OVG Sachsen, Urteil vom 09.08.2007 - 1 B 553/02; KG Berlin, Beschluss vom 20.12.2000, KartVerg 14 / 00 m.w.N.).

    Die zum Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO im Hinblick auf das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses entwickelten und anerkannten Grundsätze gelten insoweit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren entsprechend (KG, Beschluss vom 20.12.2000 - KartVerg 14/00; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005 - Verg 77/04; Beschluss vom 2. März 2005 - Verg 70/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 24.05.2004 - VK 2-22/04; VK Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2005 - 1 VK 33/05).

    So kann ein Feststellungsinteresse in der Tat dann gegeben sein, wenn eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr besteht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 77/04; OLG Dresden, Beschluss vom 30.12.2010 - WVerg 7/09; VK Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2005 - 1 VK 33/05).

  • VK Bund, 24.05.2004 - VK 2-22/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11
    Dagegen ist ein Feststellungsantrag lediglich zur Klärung abstrakter Rechtsfragen ausdrücklich nicht zulässig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 77/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2005 - Verg 70/04; VK Bund, Beschluss vom 24.05.2004, VK 2 - 22 / 04).

    Die zum Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO im Hinblick auf das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses entwickelten und anerkannten Grundsätze gelten insoweit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren entsprechend (KG, Beschluss vom 20.12.2000 - KartVerg 14/00; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005 - Verg 77/04; Beschluss vom 2. März 2005 - Verg 70/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 24.05.2004 - VK 2-22/04; VK Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2005 - 1 VK 33/05).

    Im Übrigen würde auch das bloße Interesse, eine nachteilige Kostenentscheidung abzuwenden, nicht zur Annahme eines Feststellungsinteresses ausreichen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 77/04; VK Bund, Beschluss vom 24.05.2004, VK 2 - 22 / 04).

  • OLG Dresden, 30.12.2010 - WVerg 7/09

    Zur Kostentragung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11
    So kann ein Feststellungsinteresse in der Tat dann gegeben sein, wenn eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr besteht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 77/04; OLG Dresden, Beschluss vom 30.12.2010 - WVerg 7/09; VK Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2005 - 1 VK 33/05).

    Es muss zu erwarten sein, dass sich die Ausschreibung der Leistung unter gleichen Umständen wiederholen wird (1. VK Sachsen, Beschluss vom 26.10.2009 - 1/SVK/016-08; im Ergebnis ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 30.12.2010 - WVerg 7/09).

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 18/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Vertrauensschadens; Begriff der

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11
    Dieser kommt aber grundsätzlich allein für den Bieter in Betracht, der als Sieger aus dem Vergabeverfahren hervorgegangen wäre (BGH, Urteil vom 27. November 2007 - X ZR 18/07).

    Darüber hinaus kann zwar auch einem Bieter, der den Zuschlag nicht erhalten hätte, gleichwohl ein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zustehen, die er ohne Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens nicht getätigt hätte (BGH, Urteil vom 27. November 2007 - X ZR 18/07).

  • VK Schleswig-Holstein, 24.07.2007 - VK-SH 16/07

    Frage des Bestehens einer Pflicht zur Neuausschreibung bei ursprünglicher Vergabe

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11
    Die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Vergabekammer ist gemäß § 104 Abs. 2 Satz 1 GWB auf den sog. Primärrechtsschutz beschränkt (erkennende Kammer, Beschluss vom 24.07.2007 - VK-SH 16/07; 2. VK Bund, Beschluss vom 08.06.2005 - VK 2-48/05).

    Für die Zulässigkeit eines Feststellungsantrages ist dabei zunächst Voraussetzung, dass der ursprüngliche Nachprüfungsantrag überhaupt zulässig war, denn einem Antragsteller soll kein Vorteil daraus erwachsen, dass ein von vornherein unzulässiger Antrag gegenstandslos geworden ist (statt vieler: OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2004 - 11 Verg 16/04; erkennende Kammer, Beschluss vom 24.07.2007 - VK-SH 16/07).

  • VK Bund, 08.06.2005 - VK 2-48/05

    Beauftragung Dritter mit der Vermittlung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 37 SGB

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11
    Die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Vergabekammer ist gemäß § 104 Abs. 2 Satz 1 GWB auf den sog. Primärrechtsschutz beschränkt (erkennende Kammer, Beschluss vom 24.07.2007 - VK-SH 16/07; 2. VK Bund, Beschluss vom 08.06.2005 - VK 2-48/05).

    Sinn und Zweck des § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist es, bereits im Verfahren gewonnene Erkenntnisse zu erhalten und eine der Prozessökonomie widersprechende erneute Prüfung derselben Sach- und Rechtslage zu vermeiden (BayObLG, Beschluss vom 02.08.2001 - Verg 8/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom28.04.2004 - Verg 8/04; erkennende Kammer, Beschluss vom 02.02.2005 - VK-SH 1/05; 2. VK Bund, Beschluss vom 02.09.2005 - VK 2-57/05; Beschluss vom 08.06.2005 - VK 2-48/05; VK Südbayern, Beschluss vom 17.08.2004 - 20-04/04).

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2004 - Verg 8/04

    Unterbliebene Zerlegung in Teillose verletzt Bieterrechte!

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11
    Sinn und Zweck des § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist es, bereits im Verfahren gewonnene Erkenntnisse zu erhalten und eine der Prozessökonomie widersprechende erneute Prüfung derselben Sach- und Rechtslage zu vermeiden (BayObLG, Beschluss vom 02.08.2001 - Verg 8/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom28.04.2004 - Verg 8/04; erkennende Kammer, Beschluss vom 02.02.2005 - VK-SH 1/05; 2. VK Bund, Beschluss vom 02.09.2005 - VK 2-57/05; Beschluss vom 08.06.2005 - VK 2-48/05; VK Südbayern, Beschluss vom 17.08.2004 - 20-04/04).

    Sie soll, wie die Rechtsprechung zur entsprechenden Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO formuliert, gewährleisten, "dass eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat" (BVerwG, Urteil vom 20.01.1989 - 8 C 30/87; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2004 - Verg 8/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 28.02.2006 - VK 2-154/04; VK Südbayern, Beschluss vom 23.11.2004 - 45-06/04; Beschluss vom 17.08.2004 - 20-04/04).

  • VK Südbayern, 17.08.2004 - 20-04/04

    Aufhebung wegen grundlegender Änderungen der Verdingungsunterlagen

  • VK Sachsen, 26.10.2009 - 1/SVK/016-08

    Feststellungsinteresse für Rechtsanwaltsgebühren

  • VK Nordbayern, 27.06.2008 - 21.VK-3194-10/08

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags

  • VK Niedersachsen, 31.05.2011 - VgK-14/11

    Zulässigkeit der Einbeziehung des prozentualen Anteils des spezifischen Umsatzes

  • VK Bund, 21.05.2008 - VK 2-40/08

    Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung betreffend die

  • OLG Naumburg, 17.09.2002 - 1 Verg 8/02

    Kosten eines Vergabenachprüfungsverfahrens

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 2/11

    Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen die Erteilung des Zuschlags in

  • OLG Celle, 04.03.2010 - 13 Verg 1/10

    Hinweispflicht der Vergabestelle auf die Rechtsbehelfsfrist des § 107 Abs. 3 Nr.

  • VK Schleswig-Holstein, 30.08.2006 - VK-SH 20/06

    Umstellung der Abwasserentsorgung auf eine zentrale Entwässerung

  • VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05

    Ausschluss wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung

  • VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

  • VK Bund, 02.09.2005 - VK 2-57/05

    Konzeption und Durchführung von Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen

  • OVG Sachsen, 09.08.2007 - 1 B 553/02

    Windenergieanlage; Regionalplan; Vorbescheid; Bescheidungsfähigkeit;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2006 - 3 L 91/00

    Windkraftanlage, Abstandfläche, Bauvorbescheid

  • OLG Koblenz, 04.02.2009 - 1 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis

  • OLG Frankfurt, 02.11.2004 - 11 Verg 16/04

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?

  • KG, 20.12.2000 - KartVerg 14/00
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 282/02

    Ansprüche des Bieters bei grundloser Aufhebung einer Ausschreibung

  • BayObLG, 02.08.2001 - Verg 8/01

    Feststellungsverfahren nach Vertragsschluss

  • VK Südbayern, 02.01.2018 - Z3-3-3194-1-47-08/17

    Vollständige Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen bei einem zweistufigen

    Zur Bestimmung eines solchen Feststellungsinteresses kann auf die Grundsätze anderer Verfahrensordnungen, insbesondere zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach der Verwaltungsgerichtsordnung zurückgegriffen werden (VK Hessen, Beschluss vom 31.7.2002, 69d-VK-14/2002; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.01.2012, VK-SH 24/11).
  • VK Südbayern, 13.02.2018 - Z3-3-3194-1-53-11/17

    Aufhebung der Ausschreibung

    Zur Bestimmung eines solchen Feststellungsinteresses kann auf die Grundsätze anderer Verfahrensordnungen, insbesondere zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach der Verwaltungsgerichtsordnung zurückgegriffen werden (VK Hessen, B. v. 31.7.2002 - Az.: 69 d VK - 14/2002; VK Schleswig-Holstein, B. v. 25.01.2012 - Az.: VK-SH 24/11).
  • VK Südbayern, 27.02.2024 - 3194.Z3-3_01-23-61

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Nachprüfungsverfahren, Entscheidungen der

    Zur Bestimmung eines solchen Feststellungsinteresses kann auf die Grundsätze anderer Verfahrensordnungen, insbesondere zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach der Verwaltungsgerichtsordnung zurückgegriffen werden (VK Hessen, Beschluss vom 31.07.2002 - 69d-VK-14/2002; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.01.2012 - VK -SH 24/11).
  • VK Südbayern, 20.07.2015 - Z3-3-3194-1-17-03/15

    Auftraggeber muss den Zuschlag nicht erteilen!

    Zur Bestimmung eines solchen Feststellungsinteresses kann auf die Grundsätze anderer Verfahrensordnungen, insbesondere zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach der Verwaltungsgerichtsordnung zurückgegriffen werden (VK Hessen, B. v. 31.7.2002 - Az.: 69d-VK-14/2002; VK Schleswig-Holstein, B. v. 25.01.2012 - Az.: VK-SH 24/11).
  • VK Berlin, 19.03.2018 - VK-B2-26/17

    Keine "Musterfeststellungsklage" im Vergaberecht!

    Denn dies liefe im Ergebnis auf eine vom subjektiven Rechtsschutz losgelöste Klärung abstrakter Rechtsfragen hinaus, die dem deutschen Rechtsschutzsystem von normierten Ausnahmefällen abgesehen fremd ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.3.2005 - Verg 70/04, IBRRS 2005, 1208; VK Bund, Beschluss vom 14.2.2017 - VK 1 - 140/16, VERIS; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.1.2012 - VK-SH 24/11, IBRRS 2012, 3151; Damaske, in: GWB- Kommentar, 2016, § 178, Rn. 43).

    Indem der Antragsgegner das Vergabeverfahren ohne Abforderung von Lösungsvorschlägen bekannt gemacht und zudem die vorstehende Erklärung in der mündlichen Verhandlung abgegeben hat, ist eine etwaige Vermutung vorliegend jedenfalls durch die tatsächlichen Umstände widerlegt (vgl. auch VK Schleswig- Holstein, Beschluss vom 25.1.2012 - VK-SH 24/11, IBRRS 2012, 3151).

  • VK Südbayern, 16.09.2015 - Z3-3-3194-1-27-04/15

    Fehler des Auftraggebers rechtfertigen keine Aufhebung der Ausschreibung!

    Zur Bestimmung eines solchen Feststellungsinteresses kann auf die Grundsätze anderer Verfahrensordnungen, insbesondere zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach der Verwaltungsgerichtsordnung zurückgegriffen werden (VK Hessen, B. v. 31.7.2002 - Az.: 69 d VK - 14/2002; VK Schleswig-Holstein, B. v. 25.01.2012 - Az.: VK-SH 24/11).
  • VK Südbayern, 05.06.2015 - Z3-3-3194-1-20-03/15

    Vergabeverfahren, Antragsgegner

    Zur Bestimmung eines solchen Feststellungsinteresses kann auf die Grundsätze anderer Verfahrensordnungen, insbesondere zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach der Verwaltungsgerichtsordnung zurückgegriffen werden (VK Hessen, B. v. 31.7.2002 - Az.: 69 d VK - 14/2002; VK Schleswig-Holstein, B. v. 25.01.2012 - Az.: VK-SH 24/11).Ein solches Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falls anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition der Antragstellerin in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.
  • VK Südbayern, 28.01.2019 - Z3-3-3194-1-35-10/18

    Bestimmung der Art der Leistungsausführung durch den öffentlichen Auftraggeber

    Zur Bestimmung eines solchen Feststellungsinteresses kann auf die Grundsätze anderer Verfahrensordnungen, insbesondere zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach der Verwaltungsgerichtsordnung zurückgegriffen werden (VK Hessen, Beschluss vom 31.7.2002, 69d-VK-14/2002; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.01.2012, VK-SH 24/11).
  • VK Südbayern, 29.06.2015 - Z3-3-3194-1-22-03/15

    Auftragswert überschritten: Wann ist die (sanktionslose) Aufhebung möglich?

    Zur Bestimmung eines solchen Feststellungsinteresses kann auf die Grundsätze anderer Verfahrensordnungen, insbesondere zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach der Verwaltungsgerichtsordnung zurückgegriffen werden (VK Hessen, B. v. 31.7.2002 - Az.: 69 d VK - 14/2002; VK Schleswig-Holstein, B. v. 25.01.2012 - Az.: VK-SH 24/11).
  • VK Südbayern, 29.01.2018 - Z3-3-3194-1-53-11/17
    Zur Bestimmung eines solchen Feststellungsinteresses kann auf die Grundsätze anderer Verfahrensordnungen, insbesondere zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach der Verwaltungsgerichtsordnung zurückgegriffen werden (VK Hessen, B. v. 31.7.2002 - Az.: 69 d VK - 14/2002 ; VK Schleswig-Holstein, B. v. 25.01.2012 - Az.: VK-SH 24/11 ).
  • VK Südbayern, 22.05.2015 - Z3-3-3194-1-63-12/14

    Geänderte Planung der Konzernmutter ist kein Grund für eine Aufhebung!

  • VK Sachsen, 27.06.2014 - 1/SVK/020-13

    Eignungsprüfung anhand von Konzepten: Mindestanforderungen sind mitzuteilen!

  • VK Südbayern, 28.02.2023 - 3194.Z3-3_01-22-41

    Restleistungen nach Kündigung sind öffentlich auszuschreiben!

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