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   VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05   

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VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05 (https://dejure.org/2006,3780)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.01.2006 - VK-SH 33/05 (https://dejure.org/2006,3780)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - VK-SH 33/05 (https://dejure.org/2006,3780)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverzüglichkeit der Rügepflicht bei Vergaberechtsverstößen als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags; Nachprüfungsantrag bei zwingend auszuschließendem Angebot; Ausschluss vom Vergabeverfahren bei unterbliebener oder nicht rechtzeitiger Vorlage ...

  • schleswig-holstein.de PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wertungsstufen der VOB/A: Korrektur eines Fehlers der Vergabestelle bei der Prüfung der Angebote in einem späteren Verfahrensstadium (zwingender Ausschluss eines Generalunternehmers)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rügepflicht gemäß § 107 Abs. 3 GWB: Unverzüglich! (IBR 2006, 1458)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerbezentralregisterauszug fehlt: Zwingender Angebotsausschluss! (IBR 2006, 219)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (99)

  • VK Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - VK-SH 32/05

    Umfang der Nachunternehmerleistungen unklar - Ausschluss!

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05
    Die AG ist öffentliche Auftraggeberin, was die Kammer bereits in dem mit den gleichen Beteiligten geführten Verfahren zum Los 1 festgestellt hat (vgl. ausführlich erkennende Kammer, Beschluss vom 17.01.2006, VK-SH 32/05).

    Auch die Frage, ob die (bereits im Verfahren VK-SH 32/05 als mangelhaft diagnostizierte) Dokumentation der AG hinsichtlich der Verwendung der Zuschlagskriterien ,,Qualität" und ,,Ausführungsfrist" bei der ASt die Möglichkeit eines Schadenseintritts hervorrufen könnte, bedarf an dieser Stelle keiner abschließenden Entscheidung; dies erscheint jedoch zumindest angesichts des preislichen Abstands zwischen dem Angebot der ASt und dem der BG XXX für das Los 3 von nahezu 600.000 Euro nahezu ausgeschlossen.

    Auch die Frage, ob die (bereits im Verfahren VK-SH 32/05 als mangelhaft diagnostizierte) Dokumentation der AG hinsichtlich der Verwendung der Zuschlagskriterien ,,Qualität" und ,,Ausführungsfrist" bei der ASt die Möglichkeit eines Schadenseintritts hervorrufen könnte, bedarf an dieser Stelle ebenfalls keiner abschließenden Entscheidung; dies erscheint jedoch zumindest angesichts des preislichen Abstands zwischen dem Angebot der ASt und dem Hauptangebot der Firma XXX für das Los 4 von nahezu 50.000 Euro nahezu ausgeschlossen.

    Im vorliegenden Fall ist der sachliche und personelle Verwaltungsaufwand bei der Vergabekammer zwar als unterdurchschnittlich anzusehen, da eine mündliche Verhandlung und Beiladungen entbehrlich waren; die Akteneinsicht der ASt erfolgte bereits im Parallelverfahren VK-SH 32/05 zu Los 1. Jedoch ist ­ insbesondere für diesen Beschluss ­ Verwaltungsaufwand bei der Vergabekammer angefallen, so dass eine Ermäßigung der Gebühr auf vier Fünftel, mithin auf 2.936,82 Euro angemessen erscheint.

  • VK Hessen, 05.10.2004 - 69d-VK-56/04

    Auftreten als Generalunternehmer kein Ausschlussgrund

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05
    Die entsprechenden Darlegungen eines Generalübernehmers müssen daher mit Angebotsabgabe erfolgen (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 05.10.2004, 69d-VK-56/2004; VK Sachsen, Beschluss vom 19.01.2004, 1/SVK/158-03); die hohe Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der Vorgaben des EuGH liegt allein beim Bieter (vgl. Schneevogl, NZBau 2004, 418, 423).

    Die Nachweiserbringung über die Verfügbarkeit gehört zu den Verpflichtungen eines Generalübernehmers, die unabhängig von Forderungen auf Seiten des Auftraggebers zu erfüllen sind, um seine eigene fehlende Leistungsfähigkeit dokumentieren und der Bewertung zugänglich machen zu können (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 05.10.2004, 69d-VK-56/2004).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05
    Ihr steht insoweit kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02, IBR 2003, 430, NVwZ 2003, 1149, NZBau 2003, 293, VergabeR 2003, 313).

    Der zwingende Ausschluss nimmt einem Bieter ohne Rücksicht auf die Wertungsfähigkeit anderer Angebote den Anspruch auf Gleichbehandlung nach § 97 Abs. 2 GWB (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 20.06.2005, 9 Verg 3/05, IBR 2005, 444; OLG Naumburg, Beschluss vom 26.10.2005, 1 Verg 12/05, IBR 2005, 707; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.10.2004, 1 Verg 4/04, BauR 2005, 609 [Ls.], VergabeR 2005, 112, NZBau 2005, 557, 558; IBR 2005, 1093; BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02, NZBau 2003, 293, 296 und Urteil vom 16.04.2002, X ZR 67/00, NJW 2002, 2558, 2559).

  • VK Sachsen, 17.12.2007 - 1/SVK/073-07

    Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens

    Wählt die Vergabestelle die EU-weite Ausschreibung im offenen Verfahren und gibt sie eine Vergabekammer als Nachprüfungsbehörde in der Bekanntmachung an, hat sie kund getan, die streitgegenständliche Leistung dem sog. 80%-Kontingent (§ 1a VOB/A) zuordnen zu wollen, so dass der Anwendungsbereich des vierten Abschnitts des GWB eröffnet ist (VK Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Beschluss vom 31.01.2006 - Az.: VK-SH 33/05; Beschluss vom 21.12.2005 - Az.: VK-SH 29/05; VK der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 21.09.2005 - Az.: VK 10/05).
  • VK Schleswig-Holstein, 30.08.2006 - VK-SH 20/06

    Umstellung der Abwasserentsorgung auf eine zentrale Entwässerung

    Das Schreiben vom 04.07.2006 (Dienstag) auf die abschlägige Vorinformation des Agg vom 29.06.2006 (Donnerstag) erfolgte unverzüglich (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 31.01.2006, VK-SH 33/05, m.w.N.) und entspricht den inhaltlichen Anforderungen an eine Rüge i.S.v. § 107 Abs. 3 GWB.

    Wenn allerdings der Vergabestelle beim Angebotsausschluss ein Beurteilungsspielraum zusteht, ist sie nach Treu und Glauben nach Bejahung der Eignung gehindert, von ihrer ursprünglichen Beurteilung bei unveränderter Sachlage abzurücken (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 31.01.2006, VK-SH 33/05, m.w.N.).

    Dieser Auffassung hat sich die Kammer bereits wiederholt angeschlossen (vgl. zuletzt Beschluss vom 28.03.2006, VK-SH 01/06; Beschluss vom 17.03.2006, VK-SH 02/06; Beschluss vom 31.01.2006, VK-SH 33/05; Beschluss vom 10.01.2006, VK-SH 30/05; Beschluss vom 05.01.2006, VK-SH 31/05); nach nochmaliger Überprüfung wird daran festgehalten.

  • VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08

    "Verdeckte Bietergemeinschaft": Ausschluss!

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Position der ASt durch die unterstellten Vergaberechtsverstöße der Antragsgegnerin hervorgerufen worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004 - VII Verg 20/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 25.03.2004 - VK2-138/03; Beschluss vom 22.03.2004 - VK2-140/03; 1. VK Bund, Beschluss vom 06.03.2002 - VK1- 05/02), wobei substantiiert dazulegen ist, warum der behauptete Vergabefehler sich nicht nur auf das Angebot der ASt auswirkt, sondern auf alle vor ihr liegenden Angebote (vgl. zum Ausschluss: erkennende Kammer, Beschluss vom 31.01.2006 - VK-SH 33/05).
  • VK Schleswig-Holstein, 05.07.2007 - VK-SH 13/07

    Antragsbefugnis und Rügepräklusion

    Anzumerken ist, dass die Auffassung der Kammer, wonach das Wochenende bei der Berechnung der Rügefrist grundsätzlich nicht einzubeziehen ist (vgl. Beschluss vom 31.01.2006, VK- SH 33/05), nicht dahingehend erweiterbar ist, dass auch noch das zweite oder gar dritte auf die positive Kenntnis folgende Wochenende bei der Fristberechnung in Abzug zu bringen wäre, wie die ASt meint.

    Die Antragsbefugnis eines Bieters ist nur dann trotz einer aussichtslosen Position in der Wertungsreihenfolge zu bejahen, wenn diese Position durch die unterstellten Vergaberechtsverstöße der Antragsgegnerin hervorgerufen worden ist (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 31.01.2006, VK-SH 33/05, IBR 2006, 219, m.w.N.).

  • VK Schleswig-Holstein, 12.06.2006 - VK-SH 12/06

    Anforderungen an unverzügliche Rüge

    Selbst unter Berücksichtigung des dazwischen liegenden Wochenendes und des Feiertages am 1. Mai (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 31.01.2006, VK-SH 33/05, m.w.N.) ist die Rüge vom 04.05.2006 (nach 5 Werktagen beziehungsweise 8 Kalendertagen) unter Berücksichtigung der oben geschilderten Sachlage nicht mehr unverzüglich i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB erfolgt, da die Sach- und Rechtslage eine Rüge jedenfalls binnen 3 Tagen erfordert hätte.
  • VK Schleswig-Holstein, 12.07.2007 - VK-SH 11/07

    Antragsbefugnis

    Die Antragsbefugnis eines Bieters ist nur dann trotz einer aussichtslosen Position in der Wertungsreihenfolge zu bejahen, wenn diese Position durch die unterstellten Vergaberechtsverstöße der Antragsgegnerin hervorgerufen worden ist (vgl. nur erkennende Kammer, Beschluss vom 31.01.2006, VK-SH 33/05, IBR 2006, 219, m.w.N.).
  • VK Sachsen, 05.02.2007 - 1/SVK/125-06

    Mindestanforderungen für Nebenangebote bei Unterschwellenvergaben

    Objektiv und lebensnah betrachtet, ist also davon auszugehen, dass die Antragstellerin die monierten Mängel schon anhand der Ausschreibungsunterlagen erkannt hatte, jedenfalls aber sich einer solchen Kenntnis nicht mutwillig hätte verschließen dürfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005 - Verg 74/04, OLG Naumburg, Beschluss vom 14.12.2004 - 1 Verg 17/04, VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.01.2006 - VK-SH 33/05, VK Münster, Beschluss vom 10.02.2005 - VK 35/04, VK Brandenburg, B.v. 24.11.2005 ­ 1 VK 69/05), so dass sie mit diesem Umstand vorliegend nicht mehr gehört werden kann.2.2.5.
  • VK Schleswig-Holstein, 28.03.2007 - VK-SH 4/07

    Feststellung der Eignung

    Zwar fehlt die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag, wenn das Angebot des Antragstellers auf einem wirtschaftlich aussichtslosen Rang liegt, hinsichtlich der übrigen Angebote kein Ausschlussgrund vorliegt und insoweit ausgeschlossen erscheint, dass der preisliche Nachteil des Angebots des Antragstellers im Vergleich zu den anderen Angeboten durch die Bewertung des Angebots nach weiteren Zuschlagskriterien kompensiert werden kann (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 31.01.2006 - VK-SH 33/05, m.w.N.); ob diese Voraussetzungen für die Verneinung eines drohenden Schadens hier vorliegen, kann an dieser Stelle offen bleiben: Dass die ASt und die Bg zu 3. den Zuschlag auf ihre eigenen Angebote nicht beanspruchen können, weil ­ selbst im Falle eines Ausschlusses des Angebotes der Bg zu 1. ­ der ASt die noch verbliebenen Offerten der Bg zu 2. und der Bg zu 3. sowie der Bg zu 3. noch das Angebot der Bg zu 2. vorgehen würden, führt jedenfalls zur Unbegründetheit ihrer Nachprüfungsbegehren.
  • VK Schleswig-Holstein, 12.09.2008 - VK-SH 10/08

    Gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Position der ASt durch die unterstellten Vergaberechtsverstöße der Antragsgegnerin hervorgerufen worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004 - VII Verg 20/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 25.03.2004 - VK2-138/03; Beschluss vom 22.03.2004 - VK2-140/03; 1. VK Bund, Beschluss vom 06.03.2002 - VK1- 05/02), wobei substantiiert dazulegen ist, warum der behauptete Vergabefehler sich nicht nur auf das Angebot der ASt auswirkt, sondern auf alle vor ihr liegenden Angebote (vgl. zum Ausschluss: erkennende Kammer, Beschluss vom 31.01.2006 - VK-SH 33/05).
  • VK Schleswig-Holstein, 07.02.2008 - VK-SH 29/07

    Nachweis der technischen Ausrüstung ist nicht durch Präqualifikation zu ersetzen

    Durch die EU-weite Ausschreibung des Gewerkes "Fassadenarbeiten" im offenen Verfahren und Benennung der Vergabekammer Schleswig-Holstein als Nachprüfungsbehörde hat der AG kund getan, dass er die streitgegenständliche Leistung dem sog. 80 % - Kontingent zuordnen wolle, so dass der Anwendungsbereich des vierten Abschnitts des GWB eröffnet ist (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 31.01.2006 - Az.: VK-SH 33/05; VK Bremen, Beschl. v. 15.11.2006 - Az.: VK 2/06; Beschl. v. 21.09.2005 - Az.: VK 10/05; 1. VK Sachsen, Beschl. v. 09.11.2006 - Az.: 1/SVK/095-06).
  • VK Sachsen, 25.04.2006 - 1/SVK/031-06

    Selbstbindung des Auftraggebers bei Festlegung von Eignungsnachweisen

  • VK Sachsen, 09.11.2006 - 1/SVK/095-06

    Keine Gleichbehandlung im Falle von Angebotsmängeln!

  • VK Arnsberg, 08.12.2014 - VK 21/14

    Unvollständige Verpflichtungserklärung: Sind Erklärungsteile nachholbar?

  • VK Schleswig-Holstein, 27.07.2006 - VK-SH 17/06

    Aktualität der Nachweise

  • VK Schleswig-Holstein, 07.07.2009 - VK-SH 5/09

    Ausschluss wegen fehlender Nachunternehmerverpflichtungserklärungen

  • VK Brandenburg, 28.01.2008 - VK 59/07

    die Umsatzsteuer ist ein typisches Risiko eines Unternehmers

  • VK Bremen, 07.03.2008 - VK 1/08

    Eignungsnachweis durch Eintragung in der Handwerksrolle

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