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   VK Thüringen, 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM   

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https://dejure.org/2017,37223
VK Thüringen, 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM (https://dejure.org/2017,37223)
VK Thüringen, Entscheidung vom 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM (https://dejure.org/2017,37223)
VK Thüringen, Entscheidung vom 08. August 2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM (https://dejure.org/2017,37223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Vergabeverfahren "Erweiterung und Ausbau des Alpin-Skigebietes, Modernisierung Fallbachlift", Leistung: Los 1-Seilbahnanlage einschließlich Erd- und Betonarbeiten"Schätzung des Auftragswertes, Unvorhergesehenes, Kalkulation

  • VK Thüringen PDF

    GWB § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; VgV, § 3 Abs. 1 Satz 1
    Unzulässigkeit, Schwellenwertberechnung, Kostenberechnung, Kostenpuffer, Marktrahmenbedingungen, Dokumentation, Rügepraklusion, Verwirkung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Besprechungen u.ä. (3)

  • bblaw.com (Entscheidungsbesprechung)

    Bestimmung des Auftragswerts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragswert ist ohne Kostenpuffer zu schätzen (VPR 2018, 20)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragswert ist ohne Kostenpuffer zu schätzen! (IBR 2017, 694)

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus VK Thüringen, 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM
    Die Schätzung ist hinzunehmen, wenn sie aufgrund der bei ihrer Aufstellung objektiv vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar erscheint (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2008, Az.: 15 Verg 4/08; BGH, NJW 1998, 3640,.

    Die Auftragswertschätzung und die damit verbundene Kostenprognose müssen anerkanntermaßen die vorhersehbare Kostenentwicklung berücksichtigen (BGH, NJW 1998, 3640, 3642).

    Es liegen dann aber gewichtige Daten vor, die Anlass für eine Kontrolle liefern, ob der Schätzwert zutreffend prognostiziert worden war (BGH, NJW 1998, 3640, 3642; Urteil vom 27.11.2007, Az.: X ZR 18/07; Urteil vom 20.11.2012, Az.: X ZR 108/10; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 27.05.2014, Az.: VK 2 - 31/14).

    d) Nach Auffassung der Vergabekammer ist die Auftragswertschätzung -abgesehen von den oben dargelegten Fehlerngrundsätzlich in einer der Materie angemessenen und methodisch vertretbaren Weise erarbeitet worden (vgl. auch BGH, NJW 1998, 3640, 3642).

    Allerdings ist vom Auftraggeber zu verlangen, dass er eine seriöse Prognose des voraussichtlichen Gesamtauftragswertes anhand objektiver Kriterien vornimmt, dabei Umsicht und Sachkunde walten lässt und die wesentlichen Kostenfaktoren berücksichtigt (BGH, NJW 1998, 3640, 3642.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2008, Az.: 15 Verg 4/08; OLG München, Beschluss vom 11.04.2013, Az.: Verg 3/13).

    bb) Nach Auffassung der Vergabekammer konnte die VST einen Dritten -die QQQ GmbH- grundsätzlich mit der Auftragswertschätzung betrauen (vgl. hierzu BGH, NJW 1998, 3640, 3642; Urteil vom 27.11.2007, Az.: X ZR 18/07; Urteil vom 20.11.2012, Az.: X ZR 108/10; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29.01.2013, Az.: Verg W 8/12).

  • OLG München, 11.04.2013 - Verg 3/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Schätzung des Schwellenwerts durch das Gericht bei

    Auszug aus VK Thüringen, 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM
    Ist dies der Fall, ist im Nachprüfungsverfahren von der vorgenommenen Schätzung des öffentlichen Auftraggebers auszugehen (OLG München, Beschluss vom 11.04.2013, Az.: Verg 3/13, Beschluss vom 31.10.2012, Az.: Verg 19/12; OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2007, Az.: 13 Verg 6/07; OLG Dresden, Beschluss vom 24.07.2012, Az.: Verg 2/12).

    Allerdings ist vom Auftraggeber zu verlangen, dass er eine seriöse Prognose des voraussichtlichen Gesamtauftragswertes anhand objektiver Kriterien vornimmt, dabei Umsicht und Sachkunde walten lässt und die wesentlichen Kostenfaktoren berücksichtigt (BGH, NJW 1998, 3640, 3642.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2008, Az.: 15 Verg 4/08; OLG München, Beschluss vom 11.04.2013, Az.: Verg 3/13).

    Die Anforderungen an die Dokumentation steigen allerdings, je mehr sich der Auftragswert dem Schwellenwert annähert (OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2007, Az.: 13 Verg 6/07; OLG München, Beschluss vom 11.04.2013, Az.: Verg 3/13; vgl. auch § 20 Absatz 1 Nr. 3 VOB/A).

    Die daraus folgende Fehlerhaftigkeit der Schätzung des Gesamtauftragswertes durch die VST hat zur Folge, dass die Vergabekammer den Wert eigenständig zu schätzen hat (OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2007, Az.: 13 Verg 6/07; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2008, Az.: 15 Verg 4/08; OLG München, Beschluss vom 11.04.2013, Az.: Verg 3/13; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29.01.2013, Az.: Verg W 8/12).

    Nach Auffassung der Vergabekammer ist jedoch ungeachtet der von den Verfahrensbevollmächtigten der AST aufgeworfenen Frage der Entbehrlichkeit einer Rüge durch die AST fraglich, ob die AST bereits im Rahmen der aufgehobenen öffentlichen Ausschreibung gehalten war, die (vermeintlich) fehlerhafte Auftragswertschätzung der VST und die vermeintliche Erreichung des für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge geltenden EU-Schwellenwertes zu rügen und diese unterbliebene Rüge dann in einem das nachfolgende Vergabeverfahren betreffenden Nachprüfungsverfahren präkludiert ist (grundsätzlich zweifelnd OLG München, Beschluss vom 11.04.2013, Az.: Verg 3/13).

  • VK Baden-Württemberg, 16.03.2012 - 1 VK 5/12

    Öffentliche Auftragsvergabe: Schätzung des Auftragswertes bei Vergabe eines

    Auszug aus VK Thüringen, 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM
    Der pflichtgemäß geschätzte Auftragswert ist jener Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegmentes und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaffung der vergabegegenständlichen Leistung veranschlagen würde (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2008, Az.: 15 Verg4/08; Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.03.2012, Az.: 1 VK 5/12).

    Der öffentliche Auftraggeber muss aber den Auftragswert in jedem Fall sorgfältig und nach objektiven Kriterien schätzen (Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.03.2012, Az.: 1 VK 5/12).

    Er muss sich auch nicht an einem mittleren Angebot oder an einem Durchschnitt der zu erwartenden Angebotspreise orientieren (Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.03.2012, Az.: 1 VK 5/12).

    Vielmehr führt eine mangelhafte Dokumentation nur dazu, dass die Nachprüfungsinstanz anderweitig ermitteln und sich die Fakten verschaffen muss, um eine eigenständige Auftragswertschätzung und Schwellenwertermittlung vornehmen und erkennen zu können, ob eine Erreichung des Schwellenwertes vorliegt (Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.03.2012, Az.: 1 VK 5/12).

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2008 - 15 Verg 4/08

    Vergaberecht: Ermittlung des Gesamtauftragswerts im Nachprüfungs- bzw.

    Auszug aus VK Thüringen, 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM
    Die Schätzung ist hinzunehmen, wenn sie aufgrund der bei ihrer Aufstellung objektiv vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar erscheint (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2008, Az.: 15 Verg 4/08; BGH, NJW 1998, 3640,.

    Die zu beschaffende Menge muss mit der gleichen Sorgfalt wie die Erkundung der Marktpreise ermittelt werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2008, Az.: 15 Verg 4/08).

    Allerdings ist vom Auftraggeber zu verlangen, dass er eine seriöse Prognose des voraussichtlichen Gesamtauftragswertes anhand objektiver Kriterien vornimmt, dabei Umsicht und Sachkunde walten lässt und die wesentlichen Kostenfaktoren berücksichtigt (BGH, NJW 1998, 3640, 3642.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2008, Az.: 15 Verg 4/08; OLG München, Beschluss vom 11.04.2013, Az.: Verg 3/13).

    Die daraus folgende Fehlerhaftigkeit der Schätzung des Gesamtauftragswertes durch die VST hat zur Folge, dass die Vergabekammer den Wert eigenständig zu schätzen hat (OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2007, Az.: 13 Verg 6/07; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2008, Az.: 15 Verg 4/08; OLG München, Beschluss vom 11.04.2013, Az.: Verg 3/13; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29.01.2013, Az.: Verg W 8/12).

  • OLG Celle, 12.07.2007 - 13 Verg 6/07

    Erforderlichkeit des Festhaltens an der ordnungsgemäßen Ermittlung des

    Auszug aus VK Thüringen, 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM
    Ist dies der Fall, ist im Nachprüfungsverfahren von der vorgenommenen Schätzung des öffentlichen Auftraggebers auszugehen (OLG München, Beschluss vom 11.04.2013, Az.: Verg 3/13, Beschluss vom 31.10.2012, Az.: Verg 19/12; OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2007, Az.: 13 Verg 6/07; OLG Dresden, Beschluss vom 24.07.2012, Az.: Verg 2/12).

    Die Anforderungen an die Dokumentation steigen allerdings, je mehr sich der Auftragswert dem Schwellenwert annähert (OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2007, Az.: 13 Verg 6/07; OLG München, Beschluss vom 11.04.2013, Az.: Verg 3/13; vgl. auch § 20 Absatz 1 Nr. 3 VOB/A).

    Die daraus folgende Fehlerhaftigkeit der Schätzung des Gesamtauftragswertes durch die VST hat zur Folge, dass die Vergabekammer den Wert eigenständig zu schätzen hat (OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2007, Az.: 13 Verg 6/07; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2008, Az.: 15 Verg 4/08; OLG München, Beschluss vom 11.04.2013, Az.: Verg 3/13; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29.01.2013, Az.: Verg W 8/12).

  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus VK Thüringen, 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM
    Das Ergebnis der Schätzung ist verwertbar, soweit sie mit diesem Leistungsverzeichnis übereinstimmt (BGH, Urteil vom 20.11.2012, Az.: X ZR 108/10).

    Es liegen dann aber gewichtige Daten vor, die Anlass für eine Kontrolle liefern, ob der Schätzwert zutreffend prognostiziert worden war (BGH, NJW 1998, 3640, 3642; Urteil vom 27.11.2007, Az.: X ZR 18/07; Urteil vom 20.11.2012, Az.: X ZR 108/10; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 27.05.2014, Az.: VK 2 - 31/14).

    bb) Nach Auffassung der Vergabekammer konnte die VST einen Dritten -die QQQ GmbH- grundsätzlich mit der Auftragswertschätzung betrauen (vgl. hierzu BGH, NJW 1998, 3640, 3642; Urteil vom 27.11.2007, Az.: X ZR 18/07; Urteil vom 20.11.2012, Az.: X ZR 108/10; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29.01.2013, Az.: Verg W 8/12).

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 18/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Vertrauensschadens; Begriff der

    Auszug aus VK Thüringen, 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM
    Aufgrund des Prognosecharakters der Auftragswertschätzung können lediglich die bei ihrer Aufstellung vorliegenden Erkenntnisse berücksichtigt werden, nicht jedoch solche Umstände, die erst im Nachhinein bei einer rückschauenden Betrachtung erkennbar und in ihrer Bedeutung ersichtlich werden (BGH, NJW, 3640, 3642; Urteil vom 27.11.2007, Az.: X ZR 18/07).

    Es liegen dann aber gewichtige Daten vor, die Anlass für eine Kontrolle liefern, ob der Schätzwert zutreffend prognostiziert worden war (BGH, NJW 1998, 3640, 3642; Urteil vom 27.11.2007, Az.: X ZR 18/07; Urteil vom 20.11.2012, Az.: X ZR 108/10; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 27.05.2014, Az.: VK 2 - 31/14).

    bb) Nach Auffassung der Vergabekammer konnte die VST einen Dritten -die QQQ GmbH- grundsätzlich mit der Auftragswertschätzung betrauen (vgl. hierzu BGH, NJW 1998, 3640, 3642; Urteil vom 27.11.2007, Az.: X ZR 18/07; Urteil vom 20.11.2012, Az.: X ZR 108/10; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29.01.2013, Az.: Verg W 8/12).

  • OLG Brandenburg, 29.01.2013 - Verg W 8/12

    Vergaberecht: Anforderungen an das Transparenzgebot bezüglich der

    Auszug aus VK Thüringen, 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM
    bb) Nach Auffassung der Vergabekammer konnte die VST einen Dritten -die QQQ GmbH- grundsätzlich mit der Auftragswertschätzung betrauen (vgl. hierzu BGH, NJW 1998, 3640, 3642; Urteil vom 27.11.2007, Az.: X ZR 18/07; Urteil vom 20.11.2012, Az.: X ZR 108/10; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29.01.2013, Az.: Verg W 8/12).

    Die daraus folgende Fehlerhaftigkeit der Schätzung des Gesamtauftragswertes durch die VST hat zur Folge, dass die Vergabekammer den Wert eigenständig zu schätzen hat (OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2007, Az.: 13 Verg 6/07; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2008, Az.: 15 Verg 4/08; OLG München, Beschluss vom 11.04.2013, Az.: Verg 3/13; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29.01.2013, Az.: Verg W 8/12).

  • OLG Dresden, 24.07.2012 - Verg 2/12

    Gerichtliche Überprüfung des Auftragswerts im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Thüringen, 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM
    Ist dies der Fall, ist im Nachprüfungsverfahren von der vorgenommenen Schätzung des öffentlichen Auftraggebers auszugehen (OLG München, Beschluss vom 11.04.2013, Az.: Verg 3/13, Beschluss vom 31.10.2012, Az.: Verg 19/12; OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2007, Az.: 13 Verg 6/07; OLG Dresden, Beschluss vom 24.07.2012, Az.: Verg 2/12).

    Nach Auffassung des OLG Dresden (Beschluss vom 24.07.2012, Az.: Verg 2/12) kann ein Verwirkungseinwand grundsätzlich vorstellbar sein, wenn ein Bieter ein Ausschreibungsverhalten des Auftraggebers als falsch erkennt und dennoch ausdrücklich akzeptiert, um es dann ohne nachvollziehbaren Grund bei anderer Gelegenheit doch zu beanstanden.

  • VK Bund, 27.05.2014 - VK 2-31/14

    Nachprüfungsverfahren: Unwirksamkeitserklärung eines bereits erteilten Zuschlags

    Auszug aus VK Thüringen, 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM
    Die vor Beginn des eigentlichen Vergabeverfahrens seriös vom Auftraggeber durchgeführte Auftragswertschätzung wird nicht dadurch hinfällig oder im Nachhinein falsch, wenn die in der Folge und zeitlich nach der Schätzung eingereichten Angebote über dem Schätzpreis liegen (Vergabekammer Bund, Beschluss vom 27.05.2014, Az.: VK 2 - 31/14).

    Es liegen dann aber gewichtige Daten vor, die Anlass für eine Kontrolle liefern, ob der Schätzwert zutreffend prognostiziert worden war (BGH, NJW 1998, 3640, 3642; Urteil vom 27.11.2007, Az.: X ZR 18/07; Urteil vom 20.11.2012, Az.: X ZR 108/10; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 27.05.2014, Az.: VK 2 - 31/14).

  • OLG München, 29.09.2009 - Verg 12/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergaberechtsverstoß im Zusammenhang mit einem

  • OLG München, 31.10.2012 - Verg 19/12

    Öffentlicher Auftrag: Vorgehensweise für die Schätzung des Gesamtauftragswertes

  • VK Sachsen, 27.11.2017 - 1/SVK/025-17

    Wie wird der Auftragswert (ordnungsgemäß) geschätzt?

    Festzuhalten bleibt zunächst, dass ein Auftraggeber nicht verpflichtet ist, in seine Kostenschätzung einen Kostenpuffer einzurechnen (vgl. VK Thüringen, B. v. 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM).
  • VK Sachsen, 21.08.2018 - 1/SVK/016-18

    Unwirtschaftliches Einzellos kann aufgehoben werden!

    Damit ist jedoch nach Überzeugung der Vergabekammer nicht bereits erwiesen, dass die Kostenkalkulation des Auftraggebers fehlerhaft und für eine Prognose der zu erwartenden Kosten nicht belastbar wäre, denn ein "Leistungsverzeichnis" gibt nicht zwingend den Aufbau und die Struktur der durch die Vergabestelle zu erstellenden Auftragswertschätzung vor (VK Thüringen, B. v. 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM).
  • VK Sachsen, 14.08.2020 - 1/SVK/022-20

    Wann erscheint ein Angebotspreis ungewöhnlich niedrig?

    Die Kostenschätzung basierte also auf aktuellen Zahlen des Jahres 2019, u.a. aus einem anderen Bauabschnitt desselben Bauvorhabens und wurde zudem noch mit einem beträchtlicher Aufschlag ("Kostensteigerungspuffer") von 5% berechnet, offensichtlich einstellend, dass es sich bei einer Kostenschätzung immer um einen Vorgang mit hohem Prognoseanteil handelt (vgl. VK Rheinland, B. v. 23.04.2019 - VK 6/19; a. A. VK Thüringen, B. v. 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM).
  • VK Sachsen-Anhalt, 27.12.2017 - 3 VK LSA 97-99/17

    Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an die Schätzung des Auftragswerts

    Der öffentliche Auftraggeber muss aber den Auftragswert in jedem Fall sorgfältig und nach objektiven Kriterien schätzen (VK Thüringen, Beschluss vom 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM).
  • VK Rheinland, 26.02.2020 - VK 46/19

    Baukostenschätzung mittels BKI-Kostenkennwerten?

    Grundsätzlich ist gegen eine Heranziehung derartiger allgemeiner Kennwerte vergaberechtlich nichts zu erinnern (s. zu BKI-Kostenkennwerten: VK Thüringen, Beschl.v. 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM ; zu einer anderen gewerblichen Datenbank auf der Basis des Standardleistungsbuchs-Bau: OLG Düsseldorf, Beschl.v. 13.03.2019, a.a.O., Rdnr. 2, 32; zum Standardleistungsbuch-Bau selbst: VK Sachsen, Beschl.v. 10.07.2019 - 1/SVK/018-19).
  • VK Rheinland-Pfalz, 30.04.2021 - VK 2-5/21

    Bieter muss drohende de-facto-Vergabe rügen!

    Erweist sich eine Auftragswertschätzung durch einen Auftraggeber als nicht tragfähig, hat die Vergabekammer eine eigenständige Auftragswertschätzung und Schwellenwertermittlung vorzunehmen um erkennen zu können, ob eine Erreichung des Schwellenwertes vorliegt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2014 - Verg 24/14; VK Thüringen, Beschluss vom 08.08.2017, 250-4002-5960/2017-E-011-SM).
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