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   VK Thüringen, 09.04.2002 - 216-4002.20-009/02-EF-S   

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https://dejure.org/2002,29373
VK Thüringen, 09.04.2002 - 216-4002.20-009/02-EF-S (https://dejure.org/2002,29373)
VK Thüringen, Entscheidung vom 09.04.2002 - 216-4002.20-009/02-EF-S (https://dejure.org/2002,29373)
VK Thüringen, Entscheidung vom 09. April 2002 - 216-4002.20-009/02-EF-S (https://dejure.org/2002,29373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Falsche Angabe eines Mehrwertsteuersatzes; Ausschluss des Angebots wegen fehlender Erklärungen; Ausschluss wegen Fehlens geforderter Einzelaufschlüsselung

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Unverzüglichkeit der Rüge: Beginn der Rügefrist des § 107 GWB

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 13.08.2001 - Verg 10/01

    Nachprüfungsverfahren im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Thüringen, 09.04.2002 - 216-4002.20-009/02-EF-S
    aller erforderlicher Anlagen (Arbeitskarten) übergeben worden sei, detailliert nachvollziehbar sei, welche Wartungsarbeiten in welchen Zeitabständen auszuführen wären, die Bewertung möglich sei, aufgrund der Formulierung in Ziffer 3.12.2 der Baubeschreibung nicht erkennbar sei, dass die Angaben der Arbeitskarten in den Wartungsvertrag einzutragen wären, unter Verweisung auf BayObLG, Beschl. v. 13.08.2001 ­ Verg 10/01 die fehlende Eintragung keinen Einfluss auf die Preise oder das Wettbewerbsergebnis habe kein Ausschlussgrund vorliege, eher eine Verletzung des § 9 Nr. 1 VOB/A durch die VST, = ein Verstoß gegen § 10a, 25a VOB/A gerügt werde (Ausschlussentscheidung/ Angebotswertung aufgrund unzulässiger Zuschlagskriterien), da weder in der Bekanntmachung noch in den Verdingungsunterlagen die Zuschlagskriterien transparent gemacht worden seien, die pauschale Verweisung auf den § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A gemäß Ziffer 7 der Aufforderung zur Angebotsabgabe nach Rechtsprechung eine wettbewerbsgerechte Zuschlagserteilung nicht möglich mache, = ein Verstoß gegen § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A gerügt werde, da die angebotenen Leuchten alle gestellten technischen Bedingungen erfüllen würden, die Längsgleichmäßigkeit der Leuchtdichte der Ausschreibung entspreche, der zur Bewertung herangezogene Längsgleichmäßigkeitswert im Angebot der AST nicht vorhanden sei, = nicht zutreffe, dass das Verhältnis von Wandleuchtdichte zur Fahrbahnleuchtdichte 46% betrage, dieses ausschließlich auf die Einsichtsstrecke zutreffe, auf der Durchfahrtsstrecke sowohl für Tag, als auch für Nacht-Durchfahrtsbeleuchtung ein durchgängiges Verhältnis von mehr als 50% erreicht werde, damit kein Ausschlussgrund gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A vorliege, = die weiteren behaupteten Angebotsmängel (ungenaue Werkstoffangaben für Befestigungen) nicht bestünden, die Angaben aus den Unterlagen ersichtlich wären, = hilfsweise ein Verstoß gegen § 25 Nr. 5 S. 1 VOB/A gerügt werde, wonach NA gewertet werden müssten, wenn diese nicht ausgeschlossen wurden, was nicht erfolgt sei, das Angebot der AST war damit in der Wertung als NA zu belassen, an der Gleichwertigkeit und Qualität der angebotenen Ausstattung keine Zweifel bestehen würden,.

    Siehe dazu auch die Entscheidung der Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 13.08.2001 Verg 10/01, wo fehlende Angaben zur Aufgliederung der Einheitspreise in Lohn- und Materialkosten zur nicht sachgerechten Vergleichsmöglichkeit der Angebote durch die VST führte, eine ordnungsgemäße Wertung deshalb nicht möglich war (Nachträge, Ermittlung der Preis für veränderte Leistungen) und deshalb nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Lit. b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A auszuschließen war.

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