Rechtsprechung
   VK Thüringen, 10.03.2016 - 250-4002-2350/2016-N-003-SOK   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25419
VK Thüringen, 10.03.2016 - 250-4002-2350/2016-N-003-SOK (https://dejure.org/2016,25419)
VK Thüringen, Entscheidung vom 10.03.2016 - 250-4002-2350/2016-N-003-SOK (https://dejure.org/2016,25419)
VK Thüringen, Entscheidung vom 10. März 2016 - 250-4002-2350/2016-N-003-SOK (https://dejure.org/2016,25419)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,25419) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • VK Thüringen PDF

    VOB/A § 14 Abs. 3 Nr. 2
    Verstoß gegen Kennzeichnungspflicht

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebote sind im Eröffnungstermin zu kennzeichnen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angebote sind im Eröffnungstermin zu kennzeichnen (VPR 2016, 206)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Angebote sind im Eröffnungstermin zu kennzeichnen! (IBR 2016, 600)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Sachsen, 24.05.2007 - 1/SVK/029-07

    Unterlassene Kennzeichnung: Gravierender Vergaberechtsverstoß

    Auszug aus VK Thüringen, 10.03.2016 - 250-4002-2350/2016-N-003-SOK
    Die unterlassene Kennzeichnung der Angebote stellt einen gravierenden Vergaberechtsverstoß dar, siehe hierzu u. a. Beschluss der Vergabekammer Sachsen vom 24.05.2007, Az. 1/SVK/029-07.
  • VK Thüringen, 10.07.2020 - 250-4002-3505/2020-N-005-GTH
    Die unterlassene Kennzeichnung von Angeboten oder einzelnen Bestandteilen stellt einen gravierenden Vergaberechtsverstoß dar, siehe hierzu u. a. Beschluss der Vergabekammer Sachsen vom 24.05.2007, Az. 1/SVK/029-07 sowie Beschlüsse der Vergabekammer Thüringen vom 10.03.2016, Az. 250-4002-2350/2016-N-003-SOK und 09.06.2016, Az. 250- 4002-4702/2016-N-005-KYF.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht