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   VK Thüringen, 12.04.2013 - 250-4002-2400/2013-E-008-SOK   

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https://dejure.org/2013,12018
VK Thüringen, 12.04.2013 - 250-4002-2400/2013-E-008-SOK (https://dejure.org/2013,12018)
VK Thüringen, Entscheidung vom 12.04.2013 - 250-4002-2400/2013-E-008-SOK (https://dejure.org/2013,12018)
VK Thüringen, Entscheidung vom 12. April 2013 - 250-4002-2400/2013-E-008-SOK (https://dejure.org/2013,12018)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückversetzung eines Vergabeverfahrens in den Stand vor der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens als Resultat eines Verstoßes gegen die Grundsätze des Vergabeverfahrens

  • VK Thüringen PDF

    VOB/A §§ 12a Abs. 2 Nr. 2, 16 Abs. 2 Nr. 1, 16 Abs. 1 Nr. 3
    Fehlende Eignungsnachweise in der Bekanntmachung, Formblatt 124 des VHB, fehlende Fabrikats- bzw. Typangaben

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Fabrikatsangaben können nicht nachgefordert werden! (VPR 2013, 24)

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2011 - Verg 71/11

    Anforderungen an die Nennung der Eignungsnachweise in den Vergabeunterlagen

    Auszug aus VK Thüringen, 12.04.2013 - 250-4002-2400/2013-E-008-SOK
    Gemäß der Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2011 - Verg 71/11 sind die geforderten Eignungsnachweise von der VST in der Bekanntmachung zu nennen.
  • OLG Dresden, 21.02.2012 - Verg 1/12

    Ausschließung eines inhaltlich unvollständigen Angebots; Abgrenzug nzur Ergänzug

    Auszug aus VK Thüringen, 12.04.2013 - 250-4002-2400/2013-E-008-SOK
    Kratzenberg schreibt zur inhaltlichen Bestimmung und Zuordnung in: Ingenstau/Korbion, 18. Auflage § 16EG VOB/A, Rdn. 66: "Die Begriffe sind bewusst umfassend gewählt und betreffen alle in der Praxis gebräuchlichen Nachweise (wie Nachunternehmer-, Tariftreue- oder Eigenerklärungen, Auszüge aus Gewerbe- und Steuerregistern oder Bescheinigungen der Berufsgenossenschaft etc. ...", und weiter: "Eine Grenze wird erreicht, bei Angaben, die nicht mehr Erklärungen oder Nachweise zum Angebot, sondern notwendige Kernbestandteile des Angebots selbst im engeren Sinn sind." Das OLG Dresden (Beschluss vom 21.02.2012 - Verg 1/12) hatte einen Fall zu entscheiden (Küchentechnische Leistung), in welchem die Bieter neben der Lieferleistung auch den mit den Vergabeunterlagen übergebenen Wartungsvertrag auszufüllen und die geforderten Preis einzutragen hatten.
  • OLG Koblenz, 30.03.2012 - 1 Verg 1/12

    Filter - Vergabenachprüfungsverfahren: Wertung eines Angebots mit fehlerhafter

    Auszug aus VK Thüringen, 12.04.2013 - 250-4002-2400/2013-E-008-SOK
    Das OLG Koblenz bezeichnet in seinem Beschluss vom 30.03.2012 - 1 Verg 1/12 die geforderte Produktbezeichnung als "integraler Bestandteil der Willenserklärung Angebot, weil mit ihr die angebotene (Teil-)Leistung entsprechend dem Wunsch des Auftraggebers konkretisiert wird".
  • VK Niedersachsen, 24.08.2015 - VgK-28/15

    Hersteller- und Typangaben fehlen: Keine Nachforderung!

    Verlangt der Auftraggeber von den Bietern zu den aufgeführten Positionen auch noch, dass vom Bieter für diese Positionen Hersteller und Typ angegeben werden, muss der Bieter diese geforderten Angaben eintragen (vgl. VK Thüringen, Beschluss vom 12.04.2013, 250-4002-2400/2013-E-008-SOK).
  • OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 1 U 60/15

    Haftung einer Gemeinde gegenüber dem übergangenen Bieter im Vergabeverfahren für

    Die Abgrenzung, ob es sich bei dem Fehlen von geforderten Erklärungen um eine § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A unterfallende unzulässige Änderung der Vertragsunterlagen, die nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. b VOB/A zwingend zum Ausschluss führt, oder um das Fehlen geforderter Erklärungen und Nachweise im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A, die nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nachzufordern sind, handelt, richtet sich entscheidend danach, ob die geforderten Angaben die vertragsgegenständlichen Leistungen erst bestimmen und damit wesentlicher Vertragsbestandteil werden sollen - dann greift § 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. b VOB/A ein - oder ob sie den Inhalt des Vertragsangebotes lediglich belegen oder außerhalb des eigentlichen Vertragstextes stehende Umstände - etwa Angaben zu Eignungskriterien - dokumentieren sollen - dann greift § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ein - (OLG Dresden, Beschluss vom 21. Februar 2012 - Verg 1/12 - ZfBR 2012, 504 f., juris Rn. 24; Vergabekammer Freistaat Thüringen, Beschluss vom 12. April 2013 - 250-4002-2400/2013-E-008-SOK -, juris Rn. 245 ff.; Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. August 2014 - 3 VK LSA 75/14 -, juris Rn. 45).
  • VK Südbayern, 07.03.2014 - Z3-3-3194-1-02-01/14

    Berufsgenossenschaften sind öffentliche Auftraggeber!

    Sie stellt nichts anderes als den Wunsch des Auftraggebers dar, das vom Bieter normalerweise abzugebende allgemeine Leistungsversprechen (Leistungsangebot und Leistungsausführung entsprechend des Leistungsbeschriebs der Position) zu konkretisieren (VK Thüringen, Beschluss vom12.04.2013, Az. 250-4002-2400/2013-E-008-SOK).

    Wird mit dem Angebot nicht dem in den Vergabeunterlagen geäußerten Willen des Antragsgegners entsprochen, hier insbesondere der Forderung nach Angabe von Fabrikat oder Typ, liegt wegen der fehlenden Übereinstimmung des Willens des Antragsgegners und dem Inhalt des von der Antragstellerin eingereichten Angebots eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen vor, die gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. b VOB/A i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A zum Ausschluss des Angebots führt (VK Thüringen, Beschluss vom 12.04.2013 - Az. 250-4002-2400/2013-E-008-SOK).

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