Rechtsprechung
   VK Thüringen, 14.07.2017 - 250-4002-5969/2017-N-007-EIC   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28755
VK Thüringen, 14.07.2017 - 250-4002-5969/2017-N-007-EIC (https://dejure.org/2017,28755)
VK Thüringen, Entscheidung vom 14.07.2017 - 250-4002-5969/2017-N-007-EIC (https://dejure.org/2017,28755)
VK Thüringen, Entscheidung vom 14. Juli 2017 - 250-4002-5969/2017-N-007-EIC (https://dejure.org/2017,28755)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • VK Thüringen PDF

    VOB/A 12a Abs. 4, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 2, § 13 Abs. 1 Nr. 5
    Fehlender Nachweis des Zugangs einer Information über die Leistungsbeschreibung bei den Bewerbern, Leistungsbeschreibung, Unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderungsinformation per E-Mail: Ausdruck ist kein Zugangsnachweis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Änderungsinformation per E-Mail: Ausdruck kein Zugangsnachweis! (VPR 2017, 222)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Änderungsinformation per E-Mail: Ausdruck kein Zugangsnachweis! (IBR 2017, 580)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2012 - 15 Ta 2066/12

    Prozesskostenhilfe - Bewerber - Diskriminierung - Erfolgsaussicht - Zugang einer

    Auszug aus VK Thüringen, 14.07.2017 - 250-4002-5969/2017-N-007-EIC
    Ein Beweis des ersten Anscheins für den Eingang in die Mailbox des Empfängers ergibt sich auch nicht bereits dann, wenn der Erklärende die Absendung der E-Mail beweisen kann (OLG Köln, 05.12.2006 - 3 U 167/05 - juris Rn. 5)." (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2012 - 15 Ta 2066/12).
  • OLG Köln, 05.12.2006 - 3 U 167/05

    Elektronischer Geschäftsverkehr - Nachweis für den Zugang einer E-Mail

    Auszug aus VK Thüringen, 14.07.2017 - 250-4002-5969/2017-N-007-EIC
    Ein Beweis des ersten Anscheins für den Eingang in die Mailbox des Empfängers ergibt sich auch nicht bereits dann, wenn der Erklärende die Absendung der E-Mail beweisen kann (OLG Köln, 05.12.2006 - 3 U 167/05 - juris Rn. 5)." (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2012 - 15 Ta 2066/12).
  • VK Sachsen-Anhalt, 21.12.2017 - 3 VK LSA 93/17

    Vergabeverfahren: Ausschluss eines Angebots wegen Änderung an den

    Ein Ausschluss eines Angebots wegen einer unzulässigen Änderung an den Vergabeunterlagen im Falle einer Nichtberücksichtigung der Ergänzungen, Korrekturen oder Auskünfte kann jedoch durch einen Auftraggeber nur dann vorgenommen werden, wenn er den Nachweis führen kann, dass allen Bewerbern die entsprechenden Mitteilungen auch tatsächlich zugegangen sind und damit allen Bewerbern die Möglichkeit eröffnet war, diese bei der Erarbeitung ihres Angebots entsprechend zu berücksichtigen (VK Thüringen, Beschluss vom 14.07.2017 - 250-4002-5969/2017-N-007-EIC).
  • VK Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 3 VK LSA 54/20

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen nicht fristgerechter

    Eine unzulässige Änderung liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber Ergänzungen oder Korrekturen der Leistungsbeschreibung nach der Versendung der Angebotsaufforderung durchführt und der Bieter dies in seinem Angebot nicht beachtet hat (VK Thüringen, Beschluss vom 14.07.2017, Az.: 250-4002-5969/2017-N-007-EIC).
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