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   VK Thüringen, 17.12.2019 - 250-4002-15631/2019-N-008-HBN   

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https://dejure.org/2019,52073
VK Thüringen, 17.12.2019 - 250-4002-15631/2019-N-008-HBN (https://dejure.org/2019,52073)
VK Thüringen, Entscheidung vom 17.12.2019 - 250-4002-15631/2019-N-008-HBN (https://dejure.org/2019,52073)
VK Thüringen, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - 250-4002-15631/2019-N-008-HBN (https://dejure.org/2019,52073)
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Volltextveröffentlichung

  • VK Thüringen PDF

    VOB/A § 16 d Abs. 1 Nrn. 5 und 6; § 16 d Abs. 4; § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2
    Zuschlagskriterien, Bestimmtheit, Transparenz; Skonti

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16

    Anforderungen an die Ausschreibung der Vergabe von Vertriebsdienstleistungen im

    Auszug aus VK Thüringen, 17.12.2019 - 250-4002-15631/2019-N-008-HBN
    Zur nötigen Transparenz der vergaberechtlichen Zuschlagskriterien hat das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 01.06.2016 - Verg 6/16- (ibronline), ausgeführt: Die Pflicht zur Bekanntgabe der vom Auftraggeber festgelegten Kriterien entspricht in erster Linie dem Transparenzgebot.
  • OLG Jena, 21.09.2009 - 9 Verg 7/09

    Formelle und materielle Eignungsprüfung; bedingter Preisnachlass

    Auszug aus VK Thüringen, 17.12.2019 - 250-4002-15631/2019-N-008-HBN
    Der öffentliche Auftraggeber ist im Übrigen an seine Festlegungen in der Bekanntmachung gebunden und darf in den Verdingungsunterlagen keine Nachforderungen [wie hier: Referenzliste] stellen, sondern die in der Bekanntmachung verlangten Eignungsnachweise nur konkretisieren (OLG Jena, B. v. 21.09.2009 - 9 Verg 7/09).
  • BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05

    Berücksichtigung zulässig angebotener Skontoabzüge bei der Wertung von Angeboten;

    Auszug aus VK Thüringen, 17.12.2019 - 250-4002-15631/2019-N-008-HBN
    Dies verlangt jedoch zur Wahrung der Transparenz und zur Vermeidung von Manipulationen eine Bekanntgabe der Vergabebedingungen, die die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Skontos klar und eindeutig umschreibt (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2008 - X ZR 134/05, aus: ibr-online).
  • OLG Frankfurt, 24.07.2012 - 11 Verg 6/12

    Verstoß gegen das Gebot der Transparenz und Gleichbehandlung bei der Vergabe von

    Auszug aus VK Thüringen, 17.12.2019 - 250-4002-15631/2019-N-008-HBN
    Eine Vergabestelle kann eine rechtmäßige Zuschlagsentscheidung nur dann treffen, wenn die maßgeblichen Anforderungen von allen beteiligten fachkundigen Bietern im gleichen Sinne verstanden und ihren Angeboten zugrunde gelegt werden können (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.07.2012 - 11 Verg 6/12).
  • VK Sachsen-Anhalt, 26.01.2015 - 3 VK LSA 105/14

    Eingangsvermerke müssen Namenszug enthalten!

    Auszug aus VK Thüringen, 17.12.2019 - 250-4002-15631/2019-N-008-HBN
    Er soll unter anderem dokumentieren, dass die Angebote fristgemäß eingegangen sind (vgl. hierzu u. a. VK Sachsen-Anhalt, B. v. 26.01.2015, 3 VK LSA 105/14).
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