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   VK Thüringen, 20.09.2017 - 250-4004-6659/2017-E-034-WE   

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https://dejure.org/2017,42796
VK Thüringen, 20.09.2017 - 250-4004-6659/2017-E-034-WE (https://dejure.org/2017,42796)
VK Thüringen, Entscheidung vom 20.09.2017 - 250-4004-6659/2017-E-034-WE (https://dejure.org/2017,42796)
VK Thüringen, Entscheidung vom 20. September 2017 - 250-4004-6659/2017-E-034-WE (https://dejure.org/2017,42796)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VK Thüringen PDF

    GWB § 122; VgV § 56 Abs. 2, Satz 1
    Fehlende Eignung, Ersetzen von Referenzen und Projektleiter

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Können bessere Eignungsnachweise nachgereicht werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Auch nach neuem Vergaberecht ist das Nachbessern von Eignungsnachweisen unzulässig!

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Nachbesserung von Eignungsnachweisen im Vergabeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Können bessere Eignungsnachweise nachgereicht werden? (VPR 2018, 25)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Können bessere Eignungsnachweise nachgereicht werden? (IBR 2018, 220)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.04.2016 - C-324/14

    PARTNER Apelski Dariusz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus VK Thüringen, 20.09.2017 - 250-4004-6659/2017-E-034-WE
    ohne Weiteres durch einen Ausschluss des Antrages/Angebots zu sanktionieren (vgl. zu alledem auch Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, a.a.O., Rdn. 32 und 46; Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14.12.2011, Az.: VK1-153/11; EuGH, Urteil vom 07.04.2016, Az.: C-324/14).
  • VK Bund, 14.12.2011 - VK 1-153/11

    Briefdienstleistungen

    Auszug aus VK Thüringen, 20.09.2017 - 250-4004-6659/2017-E-034-WE
    ohne Weiteres durch einen Ausschluss des Antrages/Angebots zu sanktionieren (vgl. zu alledem auch Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, a.a.O., Rdn. 32 und 46; Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14.12.2011, Az.: VK1-153/11; EuGH, Urteil vom 07.04.2016, Az.: C-324/14).
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