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   VK Thüringen, 24.04.2019 - 250-4003-9926/2019-E-001-J   

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https://dejure.org/2019,14556
VK Thüringen, 24.04.2019 - 250-4003-9926/2019-E-001-J (https://dejure.org/2019,14556)
VK Thüringen, Entscheidung vom 24.04.2019 - 250-4003-9926/2019-E-001-J (https://dejure.org/2019,14556)
VK Thüringen, Entscheidung vom 24. April 2019 - 250-4003-9926/2019-E-001-J (https://dejure.org/2019,14556)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VK Thüringen PDF

    GWB §§ 160 Abs. 3 Nr. 3; VgV §§ 8, 58, 60 Abs. 3
    Rechtzeitige Rüge von Wertungspunkten, Rügepräklusion, Wertung von Optionalpositionen, angemessener Preis, Dokumentation, Akteneinsicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VK Bund, 11.02.2019 - VK 2-02/19

    Preisumrechnungsmethode; Bewertungsformel; Antragsbefugnis

    Auszug aus VK Thüringen, 24.04.2019 - 250-4003-9926/2019-E-001-J
    Übertragen auf die Rechtsprechung zum Rechtsschutz gegen Unterkostenangebote bedeutet dies, dass ein Anspruch auf Prüfung nur dann besteht, wenn der Gesamtpreis des Angebotes ungewöhnlich niedrig ist (siehe BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X RB 10/16; VK Bund, Beschluss vom 11.02.2019 - VK 2-2/19).

    Auch für das nach Aufklärung und Prüfung zu treffende Gesamturteil, ob ein ungewöhnlich niedriges Angebot vorliegt, ist letztlich der Gesamtpreis (Gesamtkosten) maßgebend (siehe auch VK Bund, Beschluss vom 11.02.2019 - VK 2-2/19; Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2017, § 60, Rn 5).

  • VK Thüringen, 10.01.2019 - 250-4003-8071/2018-E-002-J

    Nachprüfungsantrag gegen Vergabestelle gerichtet: Falschbezeichnung unschädlich!

    Auszug aus VK Thüringen, 24.04.2019 - 250-4003-9926/2019-E-001-J
    Das Nachprüfungsverfahren wurde unter dem AZ 250-4003-8071/2018-E-002-J geführt.

    Dies nicht zuletzt auch deswegen, weil gerade die von der VST aufgerufenen wertungsrelevanten Parameter und Optionalparameter Streitgegenstand des ersten Verfahrens vor der Vergabekammer (AZ 250-4003-8071/2018-E-002-J) waren und sich in dem Vergleich vor der Vergabekammer unter Punkt 2. niederschlugen "alle zu wertenden Parameter den potentiellen Bietern zu benennen." Die AST ist seit einem guten Jahr mit diesem laufenden Vergabeverfahren befasst und gerade die Kalkulationshinweise der VST sind entscheidender Maßstab der Bieter zur Preisfindung.

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus VK Thüringen, 24.04.2019 - 250-4003-9926/2019-E-001-J
    Die VST sei nach der Entscheidung des BGH vom 31.01.2017, Az.:X ZB 10/16 auf Verlangen des Mitbewerbers lediglich dann verpflichtet in eine nähere Prüfung der Preisbildung einzutreten, wenn ein Angebotspreis aufgrund des signifikanten Abstandes zum nächstgünstigen Gebot oder ähnliche Anhaltspunkte wie etwa die augenfällige Abweichung von preislichen Erfahrungswerten aus anderen Beschaffungsvorgängen sich als ungewöhnlich niedrig darstelle.
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - Verg 31/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Auszug aus VK Thüringen, 24.04.2019 - 250-4003-9926/2019-E-001-J
    Ein Verstoß ist nach der Rechtsprechung damit grundsätzlich dann erkennbar, wenn dieser auf einer allgemeinen Überzeugung der Vergabepraxis beruht und einem Bieter oder Bewerber ins Auge fallen muss (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013 - Verg 31/12).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Thüringen, 24.04.2019 - 250-4003-9926/2019-E-001-J
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 29 Juni 2004, 2 BvR 2248/03) sind dabei keine überzogenen Anforderungen an die Darlegung eines Schadens im Sinne des § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB zu stellen.
  • VK Bund, 22.12.2009 - VK 2-204/09

    Rahmenvertrag über Sukzessivlieferungen von Arbeitsplatzcomputern und

    Auszug aus VK Thüringen, 24.04.2019 - 250-4003-9926/2019-E-001-J
    Die optionalen Produkte sind ohne größeren Aufwand auszuwählen und zu bepreisen; dass während des Auftragszeitraums dieser Preis festliegt, benachteiligt den Bieter nicht etwa, sondern verschafft ihm die Gelegenheit, bei Ausübung der Option durch den Auftraggeber zu einem [...] mit fortschreitender Zeit für den Bieter zunehmend attraktiver werdenden Preis mit den optionalen Leistungen beauftragt zu werden (2. VK Bund, B. v. 22.12.2009 - Az.: VK 2 - 204/09).
  • VK Südbayern, 22.04.2013 - Z3-3-3194-1-13-04/13

    Verhandlungsverfahren: Auch Erläuterung kann Wertungsgrundlage sein!

    Auszug aus VK Thüringen, 24.04.2019 - 250-4003-9926/2019-E-001-J
    Die in der Angebotswertung vorgenommene Änderung des Maximalwertes auf den richtigen Summenwert, ist auch das mildeste Mittel um den Fehler zu korrigieren (siehe auch Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 22. April 2013 - Z3-3-3194-1-13-04/13 -).
  • VK Bund, 24.09.2014 - VK 2-67/14

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe Rahmenvereinbarung von Mobilfunkleistungen

    Auszug aus VK Thüringen, 24.04.2019 - 250-4003-9926/2019-E-001-J
    Dies ist sehr wohl ein erheblicher Anreiz dafür, trotz Nichtberücksichtigung in der Wertung gute Preise für die Optionsjahre anzubieten (2. VK Bund, B. v. 24.09.2014 - Az.: VK 2 - 67/14).".
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