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   VK Westfalen, 02.05.2018 - VK 1-6/18   

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VK Westfalen, 02.05.2018 - VK 1-6/18 (https://dejure.org/2018,25238)
VK Westfalen, Entscheidung vom 02.05.2018 - VK 1-6/18 (https://dejure.org/2018,25238)
VK Westfalen, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - VK 1-6/18 (https://dejure.org/2018,25238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergleichbar heißt nicht identisch!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VK Baden-Württemberg, 06.03.2018 - 1 VK 60/17

    Öffentliche Auftragsvergabe: Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei fehlender

    Auszug aus VK Westfalen, 02.05.2018 - VK 1-6/18
    Unter Hinweis auf eine Entscheidung der VK Baden-Württemberg vom 6.3.2018 (1 VK 60/17) müsste bei unklaren oder mehrdeutigen Anforderungen hinsichtlich der Referenzen das Vergabeverfahren in den Stand vor der Bekanntmachung zurückversetzt werden.

    Soweit die Antragstellerin auf eine Entscheidung der VK Baden-Württemberg vom 6.3.2018, 1 VK 60/17, verweist, muss sie sich entgegen halten lassen, dass die Fallkonstellationen nicht vergleichbar sind.

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Verg 54/08

    Anforderungen an die Prüfung der Eignung eines Bewerbers im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Westfalen, 02.05.2018 - VK 1-6/18
    Auf der ersten Stufe ist zu prüfen, ob das Angebot sämtliche geforderten Eignungsnachweise enthält (formale Eignungsprüfung) und auf der zweiten Stufe erfolgt die materielle Eignungsprüfung, vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2008, Verg 54/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.7.2011, 15 Verg 8/11.

    Nach Auffassung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2008, Verg 54/08 ist auch zu beachten, dass bei einer zu engen Auslegung des Begriffes bei bestimmten Märkten die Gefahr besteht, dass nur sehr wenige Unternehmen als geeignet angesehen werden können und Newcomern praktisch keinen Zutritt zum Markt erhalten könnten.

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus VK Westfalen, 02.05.2018 - VK 1-6/18
    Geschätzt wird somit in erster Linie das haushaltsrechtlich begründete Interesse des Auftraggebers und der Öffentlichkeit an der jeweils wirtschaftlichsten Beschaffung, so BGH, Beschluss vom 31.1.2017, X ZB 10/16.
  • KG, 31.07.2017 - Verg 6/17

    Ausschluss eines Bieters vom Vergabeverfahren: Annahme der Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VK Westfalen, 02.05.2018 - VK 1-6/18
    Vielmehr ist allgemein anerkannt, dass solche Dokumentationsmängel heilbar sind, soweit keine Manipulationsgefahr feststellbar ist, vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.8.2017, Verg 6/17; BGH, Beschluss vom 8.2.2011, X ZB 4/10.
  • OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 Verg 1/14

    Vergaberechtswidrige Eignungsprüfung (Wertungsmängel)

    Auszug aus VK Westfalen, 02.05.2018 - VK 1-6/18
    Bei dem Begriff "vergleichbare Leistungen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der anhand des Wortlauts der Vergabeunterlagen und von Sinn und Zweck der geforderten Angaben unter Berücksichtigung des Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes auszulegen ist, so u.a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 8.4.2014, 11 Verg 1/14.Dabei bedeutet die Formulierung "vergleichbar" nicht "gleich" oder gar "identisch", sondern dass die Leistungen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad haben.
  • OLG Karlsruhe, 22.07.2011 - 15 Verg 8/11

    Vergaberecht: Bieterauswahl im Verhandlungsverfahren; Anforderung an die Annahme

    Auszug aus VK Westfalen, 02.05.2018 - VK 1-6/18
    Auf der ersten Stufe ist zu prüfen, ob das Angebot sämtliche geforderten Eignungsnachweise enthält (formale Eignungsprüfung) und auf der zweiten Stufe erfolgt die materielle Eignungsprüfung, vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2008, Verg 54/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.7.2011, 15 Verg 8/11.
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2014 - Verg 46/13

    Zulässigkeit technischer Anforderungen bei der Ausschreibung von

    Auszug aus VK Westfalen, 02.05.2018 - VK 1-6/18
    Das OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7.5.2014, Verg 46/13 hat dazu ausgeführt, dass die Vorschriften der Richtlinie oder § 97 Abs. 4 GWB (jetzt § 128 GWB), mit denen übereinstimmend eine Überprüfung allein stattfinden kann, nicht vorsehen, dass der öffentliche Auftraggeber zum Beleg für die Einhaltung von zusätzlichen Anforderungen (Bedingungen) an die Ausführung im Vergabeverfahren - wie bei Eignungskriterien - von Bietern die Vorlage von Erklärungen oder Nachweisen verlangen darf.
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Westfalen, 02.05.2018 - VK 1-6/18
    Vielmehr ist allgemein anerkannt, dass solche Dokumentationsmängel heilbar sind, soweit keine Manipulationsgefahr feststellbar ist, vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.8.2017, Verg 6/17; BGH, Beschluss vom 8.2.2011, X ZB 4/10.
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