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   VK Westfalen, 15.03.2018 - VK 1-46/17   

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https://dejure.org/2018,6494
VK Westfalen, 15.03.2018 - VK 1-46/17 (https://dejure.org/2018,6494)
VK Westfalen, Entscheidung vom 15.03.2018 - VK 1-46/17 (https://dejure.org/2018,6494)
VK Westfalen, Entscheidung vom 15. März 2018 - VK 1-46/17 (https://dejure.org/2018,6494)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kalkulationshinweise sind keine Änderung der Vergabeunterlagen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenschätzung ist nachvollziehbar zu dokumentieren! (VPR 2018, 1051)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenschätzung ist nachvollziehbar zu dokumentieren! (IBR 2018, 407)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus VK Westfalen, 15.03.2018 - VK 1-46/17
    Die Fortführung des Verfahrens nach einer Aufhebung und damit die Einschränkung der Kontrahierungsfreiheit der öffentlichen Auftraggeber kann nur verfügt werden, wenn die von der Rechtsprechung gebildeten Voraussetzungen für eine "Scheinaufhebung" (BGH, IBR 2014, 292) vorliegen bzw. ein damit vergleichbarer Fall gegeben ist.*).

    Nur für den Fall einer rechtlich zu missbilligenden Aufhebung, die den Zweck habe, den Auftrag außerhalb des Vergabeverfahrens oder in einem anderen Bieterkreis zu vergeben, lasse die Rechtsprechung (Beschluss des BGH vom 20.03.2014 - X ZB 18/13) die Aufhebung der Aufhebung überhaupt zu.

    Zudem ist dabei der für die Antragstellerin drohende Schaden nicht auf das negative Interesse begrenzt, da unter Beachtung der Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13) auf eine sog. "Aufhebung der Aufhebung" und damit die Fortführung des Vergabeverfahrens erkannt werden kann.

    a) Grundsätzlich besteht nach der Rechtsprechung des BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13 für die öffentlichen Auftraggeber keine Verpflichtung, das Vergabeverfahren mit dem Zuschlag zu beenden (kein Kontrahierungszwang).

    a) Ausgehend von der Entscheidung des BGH, Beschluss vom 20.03.2014, X ZB 18/13, kommt es nicht nur darauf an, ob ein öffentlicher Auftraggeber sich auf einen Aufhebungsgrund - hier § 17 Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A- berufen kann.

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - Verg 20/15

    Anforderungen an die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens bei der Ausschreibung

    Auszug aus VK Westfalen, 15.03.2018 - VK 1-46/17
    Diese Möglichkeit wurde von den Antragsgegnerinnen hier nicht genutzt, so dass die jetzige Berücksichtigung - ohne Wiedereintritt in eine mündliche Verhandlung, in der auch der Antragstellerin rechtliches Gehör gewährt wird - nicht in Frage kommt, idS auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.12.2015, Verg 20/15.
  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus VK Westfalen, 15.03.2018 - VK 1-46/17
    Um die Angemessenheit des Angebotspreises zu beurteilen, ist es notwendig, dass eine vertretbare Schätzung der Kosten durch den öffentlichen Auftraggeber vorliegt und die hierzu gewählten Methoden ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis erwarten lassen (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2012, X ZR 108/10).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Westfalen, 15.03.2018 - VK 1-46/17
    bb) Eine solche Dokumentation kann auch nachgeschoben werden, soweit keine Manipulationsgefahr feststellbar ist, vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 8.2.2011, X ZB 4/10.
  • OLG München, 07.03.2013 - Verg 36/12

    Vergabeverfahren: Zuschlagsverbot bei unangemessen hohen Preisen und

    Auszug aus VK Westfalen, 15.03.2018 - VK 1-46/17
    Dabei muss die Kostenschätzung - nach Ansicht der Kammer naturgemäß auch die hier gegenständliche Kostenermittlung - sorgfältig unter Heranziehung aller möglichen Erkenntnisquellen und in Übereinstimmung mit den Positionen des Leistungsverzeichnisses erstellt sein (vgl. OLG München, Beschluss vom 07.03.2013 - Verg 36/12).
  • VK Brandenburg, 19.01.2017 - VK 23/16

    Leistungsposition nicht eindeutig: Kein Ausschluss bei "Abweichung"!

    Auszug aus VK Westfalen, 15.03.2018 - VK 1-46/17
    Gerade wenn es aber um die Feststellung des Vorliegens eines Ausschlussgrundes geht, kann nicht zulasten des Anbietenden stets die strengste Auslegungsvariante zugrunde gelegt werden (so VK Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2017, VK 23/16).
  • OLG Naumburg, 12.09.2016 - 7 Verg 5/16

    Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge: Angebotsausschluss wegen Änderungen

    Auszug aus VK Westfalen, 15.03.2018 - VK 1-46/17
    Ob Änderungen an Vergabeunterlagen im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A EU vorliegen, ist anhand eines objektiven Maßstabes und dem Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters zu ermittelt (so OLG Naumburg, Beschluss vom 12.09.2016, 7 Verg 5/16).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 8/11

    Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener

    Auszug aus VK Westfalen, 15.03.2018 - VK 1-46/17
    Ein für den Hilfsantrag notwendiges Feststellungsinteresse ist gegeben, da die Antragstellerin damit die zivilgerichtliche Durchsetzung von Schadensersatz anstrebt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011 - VII Verg 8/11).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 5/16

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Westfalen, 15.03.2018 - VK 1-46/17
    Da die Antragsgegnerin zu 2. in der Bekanntmachung der Ausschreibung als öffentlicher Auftraggeber aufgeführt wurde, war sie als solche auch in das Nachprüfungsverfahren miteinzubeziehen (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 21.12.2016 VII - Verg 5/16).
  • VK Sachsen, 21.08.2018 - 1/SVK/016-18

    Unwirtschaftliches Einzellos kann aufgehoben werden!

    So habe u.a. die jüngste Rechtsprechung der VK Westfalen (B. v. 15. März 2018, VK 1-46/17) darauf hingewiesen, dass einer Kostenschätzung zu entnehmen sein müsse, dass sie sich auf die verfahrensgegenständliche Leistung beziehe.

    Als erste Voraussetzung aber auch Indiz dafür, dass eine Kostenschätzung auf einer vertretbar ermittelten Grundlage beruhe, wird vom BGH (a.a.O.), aber auch der ihm nun folgenden Rechtsprechung (VK Westfalen, B. v. 15.03.2018 - VK 1-46/17; VK Sachsen-Anhalt, B. v. 15.01.2018 - 3 VK LSA 100/17; VK Bund, B. v. 07.03.2018 - VK 2-12/18; VK Südbayern, B. v. 13.02.2018 - Z3-3-3194-1-53-11/17) verlangt, dass die Gegenstände der Schätzung und der ausgeschriebenen Maßnahme "deckungsgleich" sind.

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