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   VK Westfalen, 17.12.2021 - VK 2-47/21   

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VK Westfalen, 17.12.2021 - VK 2-47/21 (https://dejure.org/2021,58312)
VK Westfalen, Entscheidung vom 17.12.2021 - VK 2-47/21 (https://dejure.org/2021,58312)
VK Westfalen, Entscheidung vom 17. Dezember 2021 - VK 2-47/21 (https://dejure.org/2021,58312)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabeunterlagen unklar: Kein Ausschluss widersprüchlicher Angebote!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabeunterlagen unklar: Kein Ausschluss widersprüchlicher Angebote! (VPR 2022, 63)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabeunterlagen unklar: Kein Ausschluss widersprüchlicher Angebote! (IBR 2022, 313)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 52/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Auszug aus VK Westfalen, 17.12.2021 - VK 2-47/21
    Es kommt dagegen nicht darauf an, wie das einzelne Unternehmen, also z. B. die Antragstellerin oder die Beigeladenen, die Unterlagen verstanden haben, sondern wie der durchschnittliche Bewerber des angesprochenen Bewerberkreises sie verstehen musste oder konnte (vgl. OLG Düsseldorf, 28.03.2018, Verg 52/17).

    Dass die Beigeladenen die Vergabeunterlagen aus Sicht der Antragsgegnerin individuell "richtig" und die Antragstellerin "fachlich falsch" verstanden haben, entfaltet keine Indizwirkung (vgl. OLG Düsseldorf, 28.03.2018, Verg 52/17).

  • OLG Naumburg, 18.08.2011 - 2 Verg 3/11

    Altpapierverwertungsanlage - Vergabenachprüfungsverfahren: Verhandlungsverfahren

    Auszug aus VK Westfalen, 17.12.2021 - VK 2-47/21
    Die Beigeladenen werden mangels aktiver Beteiligung am Verfahren nicht mit Kosten belegt (vgl. OLG Naumburg, 18.8.2011, 2 Verg 3/11).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Angaben in Vergabeunterlagen

    Auszug aus VK Westfalen, 17.12.2021 - VK 2-47/21
    In vergaberechtswidriger Weise nicht mehr eindeutig sind Vergabeunterlagen erst dann, wenn fachkundigen Unternehmen auch nach Auslegungsbemühungen mehrere Auslegungsmöglichkeiten verbleiben oder das zutreffende Verständnis der Vergabeunterlagen eine besondere Gesamtschau erfordert, die von den Bietern oder Bewerbern im Vergabewettbewerb erfahrungsgemäß nicht geleistet wird oder nicht geleistet werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, 13.12.2017, Verg 19/17).
  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 86/17

    Straßenbauarbeiten - Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes auch ohne

    Auszug aus VK Westfalen, 17.12.2021 - VK 2-47/21
    Insbesondere dürften ausweislich der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17) nur solche Änderungen zum Ausschluss von Angeboten führen, die manipulativ seien und deswegen kein annahmefähiges Angebot darstellten.
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2016 - Verg 2/16

    Anforderungen an die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens bei der Ausschreibung

    Auszug aus VK Westfalen, 17.12.2021 - VK 2-47/21
    Mit Abgabe des Angebots hat Sie ihr Interesse am Auftrag hinreichend belegt (vgl. OLG Düsseldorf, 11.05.2016, Verg 2/16).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2016 - Verg 44/13

    Festsetzung der Gebühren für ein Vergabenachprüfungsverfahren durch die

    Auszug aus VK Westfalen, 17.12.2021 - VK 2-47/21
    Maßgebend für die Verfahrensgebühr ist der Bruttoauftragswert der Antragstellerin, da dieser ihrem Rechtschutzziel entspricht (vgl. OLG Düsseldorf, 06.07.2016, Verg 44/13).
  • VK Rheinland, 06.01.2023 - VK 23/22

    Keine Änderung der Vergabeunterlagen bei unklarer Ausschreibung!

    Unklarheiten in den Vergabeunterlagen gehen dabei immer zu Lasten des Auftraggebers, so dass eine Änderung der Vergabeunterlagen nur vorliegt, wenn die Angaben in den Vergabeunterlagen, von denen das Angebot eines Bieters vermeintlich abweicht, eindeutig sind (VK Sachsen a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.7.05 - Verg 19/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.1.14 - 1 Verg 43/13; VK Westfalen, Beschluss vom 17.12.21 - VK 2 - 47/21).
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