Rechtsprechung
   VK Westfalen, 21.12.2017 - VK 1-40/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51319
VK Westfalen, 21.12.2017 - VK 1-40/17 (https://dejure.org/2017,51319)
VK Westfalen, Entscheidung vom 21.12.2017 - VK 1-40/17 (https://dejure.org/2017,51319)
VK Westfalen, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - VK 1-40/17 (https://dejure.org/2017,51319)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,51319) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • bblaw.com (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Interimsaufträge zur Aufrechterhaltung von Leistungen der Daseinsvorsorge können für unwirksam erklärt werden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Interimsvergaben unterliegen dem GWB! (VPR 2018, 1011)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VK Westfalen, 15.02.2017 - VK 1-51/16

    Keine Bereichsausnahme für qualifizierte Krankentransportfahrten!

    Auszug aus VK Westfalen, 21.12.2017 - VK 1-40/17
    Mit Beschluss vom 15.2.2017 (VK 1 - 51/16) wurde der Antragsgegnerin aufgegeben, diese Leistungen unter Beachtung des § 130 Abs. 2 GWB europaweit auszuschreiben.

    2.1 Die erkennende Kammer hat bereits mit Beschluss vom 15.2.2017 (VK 1 - 51/16) der Antragsgegnerin aufgegeben, die Leistungen im Zusammenhang mit dem qualifizierten Krankentransport europaweit auszuschreiben.

    Damit einhergehend obliegt der Antragsgegnerin die Pflicht, die Leistungen entweder erneut auszuschreiben oder Interimsbeauftragungen unter Einbeziehung aller Bieter durchzuführen, wobei sie bis auf Weiteres die Vorgaben aus dem Beschluss der erkennenden Kammer vom 15.2.2017, VK 1- 51/16, zu beachten hat.

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2017 - Verg 34/16

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Auslegung der

    Auszug aus VK Westfalen, 21.12.2017 - VK 1-40/17
    Genau diese Differenzierung habe auch das OLG Düsseldorf im Vorlagebeschluss (Verg 34/16) herausgestellt und als mögliche Ausnahme bezeichnet.

    Darüber hinaus zielen die Fragen des OLG Düsseldorf im Vorlagebeschluss (Beschluss vom 12.6.2017, Verg 34/16) an den EuGH darauf ab, die streitgegenständlichen Leistungen des qualifizierten Krankentransportes weiter in tatsächlicher Hinsicht zu differenzieren.

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Westfalen, 21.12.2017 - VK 1-40/17
    Beispielsweise sei hier nur die Entscheidung zum Schienenpersonennahverkehr genannt, die dann vom BGH mit Beschluss vom 8.2.2011, X ZB 4/10 bestätigt wurde.
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - Verg 11/14

    Zulässigkeit der Durchsetzung der Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung

    Auszug aus VK Westfalen, 21.12.2017 - VK 1-40/17
    a) Nach Auffassung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.3.2014, Verg 11/14, "können auch Interims-Direktvergaben im Wege eines Nachprüfungsantrages mit der Begründung beanstandet werden, diese seien vom Vergaberecht nicht mehr gedeckt.
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2015 - Verg 39/14

    Zulässigkeit des Beginns des Vergabeverfahrens vor Erfüllung externer

    Auszug aus VK Westfalen, 21.12.2017 - VK 1-40/17
    (vgl. zur Einhaltung von Fristen und Festlegung des Vertragsbeginns: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.6.2015, Verg 39/14.).
  • VK Rheinland-Pfalz, 22.05.2014 - VK 1-7/14

    Interimsvergaben: Bieterkreis kann nicht beliebig eingeschränkt werden!

    Auszug aus VK Westfalen, 21.12.2017 - VK 1-40/17
    Aber in einem solchen Fall - so tragen sie unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (Verg 37/15) und der VK Rheinland-Pfalz (VK 1- 7/14) vor, müsse das Wettbewerbsprinzip stufenweise berücksichtigt werden.
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2015 - Verg 37/15

    Zulässigkeit des Forderns der Vorlage einer Erlaubnis nach § 1 AÜG im Rahmen der

    Auszug aus VK Westfalen, 21.12.2017 - VK 1-40/17
    Aber in einem solchen Fall - so tragen sie unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (Verg 37/15) und der VK Rheinland-Pfalz (VK 1- 7/14) vor, müsse das Wettbewerbsprinzip stufenweise berücksichtigt werden.
  • EuGH, 11.12.2014 - C-113/13

    Dringende Krankentransportdienste dürfen vorrangig und im Wege der Direktvergabe

    Auszug aus VK Westfalen, 21.12.2017 - VK 1-40/17
    Die Transportleistungen, die zwingend eine Betreuung durch medizinisches Fachpersonal während der Fahrt im KTW erfordern (medizinischer Aspekt) und den reinen Beförderungsfahrten (Beförderungsaspekt), die auch ohne Einbeziehung von medizinischem Fachpersonal möglich sind, sind bislang nicht getrennt voneinander betrachtet worden, obwohl bereits der EuGH in seinen Entscheidungen vom 11.12.2014, Rs. C-113/13 (Spezzino) und vom 28.1.2016, C-507/14 (Casta) darauf hingewiesen hatte.
  • EuGH, 16.07.2015 - C-507/14

    P

    Auszug aus VK Westfalen, 21.12.2017 - VK 1-40/17
    Die Transportleistungen, die zwingend eine Betreuung durch medizinisches Fachpersonal während der Fahrt im KTW erfordern (medizinischer Aspekt) und den reinen Beförderungsfahrten (Beförderungsaspekt), die auch ohne Einbeziehung von medizinischem Fachpersonal möglich sind, sind bislang nicht getrennt voneinander betrachtet worden, obwohl bereits der EuGH in seinen Entscheidungen vom 11.12.2014, Rs. C-113/13 (Spezzino) und vom 28.1.2016, C-507/14 (Casta) darauf hingewiesen hatte.
  • OLG München, 09.03.2018 - Verg 10/17

    Umfang der Ermessensausübung bei der Vergabe von Abfallentsorgungsleistungen

    Auszug aus VK Westfalen, 21.12.2017 - VK 1-40/17
    Das OLG Düsseldorf setzte das Verfahren durch Beschluss vom 31.7.2017 (Verg 10/17) aus, um einige Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Bereichsausnahme durch den EuGH klären zu lassen.
  • VK Rheinland, 28.05.2019 - VK 55/17

    Wie sind die Gebühren für das Gestattungsverfahren zu berechnen?

  • VK Rheinland, 28.05.2019 - VK K 55/17

    Wie werden die Gebühren für das Gestattungsverfahrens berechnet?

  • VK Niedersachsen, 06.02.2018 - VgK-42/17

    Wer sich nicht rechtzeitig entscheidet, kann sich nicht auf Eilbedürftigkeit

    Auch Interims-Direktvergaben können im Wege eines Nachprüfungsantrages mit der Begründung beanstandet werden, diese seien vom Vergaberecht nicht mehr gedeckt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2014, Verg 11/14; VK Westfalen, Beschluss vom 21.12.2017, VK 1-40/17).

    Es fällt in ihre Risikosphäre, dass sie nicht rechtzeitig beginnend im Herbst 2016 eine Leistungsbeschreibung oder einen Leistungsplan erstellt hat (vgl. VK Westfalen, Beschluss vom 21.12.2017, VK 1-40/17).

    Die notwendige Dauer der Interimsvergabe ist wie oben dargestellt danach zu bemessen, welche Zeit erforderlich ist, um eine ordnungsgemäßen Vergabe für die geplante Dauer des Vertrages vorzubereiten (vgl. VK Westfalen, Beschluss vom 21.12.2017, VK 1-40/17).

    Daher entschied die Antragsgegnerin im Herbst 2017 richtig, eine Interimsbeauftragung für die Zeit bis zur Entscheidungsreife des förmlichen Vergabeverfahrens anzustreben (vgl. VK Westfalen, Beschluss vom 21.12.2017, VK 1-40/17), überdehnte aber den Zeitraum mit insgesamt 15 Monaten etwas.

    Für einen beschränkten Zeitraum von bis zu 3 Monaten (vgl. VK Westfalen, Beschluss vom 21.12.2017, VK 1-40/17) kann die Antragsgegnerin auch unter dem Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit mit einem Bieter über die Fortsetzung der Trinkwasserversorgung verhandeln.

  • VK Westfalen, 18.06.2018 - VK 1-18/18

    Interimsvereinbarung ist europaweit auszuschreiben!

    Die Kammer hatte bereits mit Beschluss vom 15.02.2017 (VK 1- 51/16) und Beschluss vom 21.12.2017 (VK 1 - 40/17) darauf hingewiesen, dass die streitgegenständlichen Leistungen im Bereich des Rettungsdienstes, und zwar in Bezug auf den qualifizierten Krankentransport, in der BRD in tatsächlicher Hinsicht nicht differenziert angeboten werden.

    b) Die Kammer ist auch in Bezug auf sogenannte Interimsvereinbarungen der Auffassung (vgl. Beschluss vom 21.12.2017, VK 1- 40/17), dass eine Ausschreibung nach dem 4. Teil des GWB erforderlich ist, wenn der Auftragswert überschritten wird.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht