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   VK Westfalen, 25.10.2016 - VK 1-36/16   

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VK Westfalen, 25.10.2016 - VK 1-36/16 (https://dejure.org/2016,42104)
VK Westfalen, Entscheidung vom 25.10.2016 - VK 1-36/16 (https://dejure.org/2016,42104)
VK Westfalen, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - VK 1-36/16 (https://dejure.org/2016,42104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Fabrikatsabfrageliste" nicht selbsterklärend: Kein Ausschluss! (VPR 2017, 15)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "Fabrikatsabfrageliste" nicht selbsterklärend: Kein Ausschluss! (IBR 2017, 90)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 35/15

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Vorlage nachgeforderter

    Auszug aus VK Westfalen, 25.10.2016 - VK 1-36/16
    Die Antragstellerin meint unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, Verg 35/15, dass der Antragsgegner dann, wenn er die Angaben zu den beiden Positionen in ihrem Angebot nicht für "zivilrechtlich eindeutig" gehalten habe, er diese hätte aufklären müssen.

    Nichts anderes ergebe sich aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf, Verg 35/15, wonach ohne Aufklärung der Ausschluss eines Angebots unzulässig sei.

    Daher ergebe sich auch nichts anderes aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf, Verg 35/15.

    aa) Ausgehend von der Rechtsprechung des EuGH, Urteil vom 29.3.2012, C599/10 und dem OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, Verg 35/15 hat jedenfalls derjenige Bieter, der unmittelbar vom Ausschluss mit seinem Angebot bedroht ist, einen Anspruch auf Aufklärung.

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 1 Verg 3/05

    Vertragsangebot nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A - Auslegungskriterien -

    Auszug aus VK Westfalen, 25.10.2016 - VK 1-36/16
    Denn ist bei einer öffentlichen Ausschreibung Angebotsgrundlage ein Leistungsprogramm und kein detailliertes Leistungsverzeichnis [...}, obliegt die konstruktive Lösung im Einzelnen den Bietern, die insoweit einen gewissen Gestaltungsspielraum haben (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.11.2005, 1 Verg 3/05).

    Auch nach Auffassung des OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.11.2005, 1 Verg 3/05, dürfen geringfügig unvollständige Angebote in die Wertung genommen werden, wenn die Zulassung keiner Manipulation Vorschub leistet.

  • OLG München, 29.10.2013 - Verg 11/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufklärungsbedürfnis bei Einreichung sich eines nur

    Auszug aus VK Westfalen, 25.10.2016 - VK 1-36/16
    Die Grenze der Aufklärung ist gemäß § 15 EG Abs. 3 VOB/A erreicht, wenn diese Aufklärung zu einer Änderung des Angebots führt, vgl. auch OLG München, Beschluss vom 29.10.- - Verg 11/13.

    Bei der erbetenen Aufklärung ging es daher gerade nicht um eine beabsichtigte Änderung des Angebots, sondern um die Ermittlung der eigentlichen Angebotsinhalte selbst (vgl. OLG München, Beschluss vom 29.20.--Verg 11/13).

  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01

    Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines

    Auszug aus VK Westfalen, 25.10.2016 - VK 1-36/16
    Insoweit stützt sich der Antragsgegner auf eine Entscheidung des BGH vom 7.1.2003, VergabeR 2003, 558 ff.

    Demgegenüber ist die Entscheidung des BGH, Urteil vom 7.1.2003, X ZR 50/01 nicht maßgeblich, weil zum Zeitpunkt der Entscheidung grundsätzlich keine Möglichkeit bestand, durch das Nachfordern von Erklärungen, ein zunächst nicht zuschlagsfähiges Angebot, zuschlagsfähig zu machen.

  • OLG München, 23.12.2010 - Verg 21/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis nach Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Westfalen, 25.10.2016 - VK 1-36/16
    anzufügen, so auch das OLG München, Beschluss vom 23.12.2010 - Verg 21/10.

    dd) Bleiben nach der Auslegung noch Zweifel, so gehen diese Zweifel zu Lasten der Vergabestelle, dürfen also dem Bieter insbesondere beim Ausschluss seines Angebots nicht entgegen gehalten werden, OLG München, Beschluss vom 23.12.2010- Verg 21/10; BGH, Urteil vom 12.09.- - VII ZR 227/11.

  • VK Bund, 23.09.2015 - VK 2-89/15

    Nachprüfungsverfahren: Abweichung zu den Vergabeunterlagen; Transparenz der

    Auszug aus VK Westfalen, 25.10.2016 - VK 1-36/16
    Die Beigeladene stützt sich auf Beschlüsse der VK Bund vom 23.9.2015, VK 2-89/15 und der VK Sachsen vom 20.4.2016, 1/SVK/007-16.

    Macht ein Bieter in Leistungspositionen zwei Hersteller- und Fabrikatsangaben, kommt ein Ausschluss wegen Änderung der Vergabeunterlagen nur in Betracht, wenn die Vergabeunterlagen eindeutig und widerspruchsfrei sind (vgl. 2. VK Bund, B. vom 23.9.2015, VK 2-89/15).

  • VK Bund, 13.06.2007 - VK 2-48/07

    Mängelbeseitigungsmaßnahmen - Erweiterungsbau I, Dachabdichtungs- und

    Auszug aus VK Westfalen, 25.10.2016 - VK 1-36/16
    So hat auch die VK Bund (Beschluss vom 13.06.2007-VK 2-48/07), in einem Fall, in dem es um das Angebot mehrerer Produkte ging, entschieden, dass bei einer funktionalen Ausschreibung die Bieter unterschiedliche Produkte anbieten können, um den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung nachzukommen, denn es sei in solchen Fällen möglich, dass mehrere Produkte auf die Leistungsbeschreibung passen.
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - Verg 53/06

    Vergabeverfahren - zur Berücksichtigung nachträglich abgegebener Erläuterungen

    Auszug aus VK Westfalen, 25.10.2016 - VK 1-36/16
    Nachträglich abgegebene Erklärungen des Bieters darüber, wie er sein Angebot im Zeitpunkt seiner Abgabe verstanden wissen wollte und welchen Inhalt er ihm beimaß, dürfen auch in vergaberechtlicher Hinsicht bei der Auslegung des Angebots nach Auffassung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.3.2007 - Verg 53/06 nicht unberücksichtigt bleiben.
  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10

    Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer

    Auszug aus VK Westfalen, 25.10.2016 - VK 1-36/16
    Nach Auffassung des EuGH, Urteil vom 29.3.2012, Rs. C-599/10, verbietet Art. 2 der Richtlinie 2004/18 insbesondere nicht, dass die Angebote ausnahmsweise in einzelnen Punkten berichtigt oder ergänzt werden, insbesondere wegen einer offensichtlich gebotenen bloßen Klarstellung oder zur Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler - vorausgesetzt diese Änderung läuft nicht darauf hinaus, dass in Wirklichkeit ein neues Angebot eingereicht wird.
  • BGH, 12.09.2013 - VII ZR 227/11

    Mehrkostennachforderung des Bauunternehmers nach Vergabe von Brückenbauarbeiten

    Auszug aus VK Westfalen, 25.10.2016 - VK 1-36/16
    dd) Bleiben nach der Auslegung noch Zweifel, so gehen diese Zweifel zu Lasten der Vergabestelle, dürfen also dem Bieter insbesondere beim Ausschluss seines Angebots nicht entgegen gehalten werden, OLG München, Beschluss vom 23.12.2010- Verg 21/10; BGH, Urteil vom 12.09.- - VII ZR 227/11.
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2009 - Verg 20/09

    Kostenfreiheit des Auftraggebers im Rahmen eines Straßenbauvorhabens

  • VK Münster, 02.05.2012 - VK 5/12

    Mengenvorsätze falsch: Vergabestelle kann Leistungsumfang ändern!

  • VK Sachsen, 02.04.2015 - 1/SVK/006-15

    Bieter legt sich nicht fest: Angebot wird ausgeschlossen!

  • OLG Karlsruhe, 10.06.2011 - 15 Verg 7/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen Abweichung von den

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

  • OLG Düsseldorf, 21.11.2007 - Verg 32/07

    Unwirksame AGB in Verdingungsunterlagen

  • VK Bund, 21.01.2011 - VK 2-146/10

    Tischlerarbeiten 1 - Türen nach DIN 18355

  • OLG Frankfurt, 26.05.2009 - 11 Verg 2/09

    Vergabeverfahren: Unklarheit bzw. Unbrauchbarkeit der im Leistungsverzeichnis

  • OLG Düsseldorf, 31.07.2007 - Verg 25/07

    Vergaberechtliche Beurteilung der Eignung bei Bietergemeinschaften

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • VK Sachsen, 20.04.2016 - 1/SVK/007-16
  • VK Westfalen, 02.10.2020 - VK 3-25/20

    Konkretes Produkt abgefragt: Mehrfachnennungen unzulässig!

    Dies sei aber, und insoweit nimmt die Antragstellerin Bezug auf den Beschluss der VK Westfalen vom 25.10.2016 (VK 1-36/16), zwingend notwendig.

    Unter Berücksichtigung der im Beschluss vom 25.10.2016 (VK 1 - 36/16) geäußerten Rechtsauffassung der Vergabekammer Westfalen käme ein Ausschluss nur dann in Betracht, wenn die Vergabeunterlagen eindeutig einen dem Angebotsinhalt entgegenstehenden Ausschreibungswillen erkennen ließen.

    Eine Änderung der Vergabeunterlagen liegt etwa dann vor, wenn ein Bieter mehrere Fabrikats- und Typenangaben benennt, obwohl die Vergabeunterlagen eindeutig keine Mehrfachnennungen vorsehen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 23.09.2015, VK 2 - 89/15; VK Westfalen, Beschluss vom 25.10.2016, VK 1-36/16; VK Sachsen, Beschluss vom 02.04.2015, 1/SVK/006-15).

    b) Einen anderen Schluss lässt auch nicht die von der Antragstellerin zitierte Rechtsprechung der Kammer vom 25.10.2016 (VK 1 - 36/16) zu.

    Insofern hat die Vergabekammer Westfalen auch schon in ihrem Beschluss vom 25.10.2016 (VK 1 - 36/16) ausgeführt:.

    Zwar müssen sich Vergabestellen grundsätzlich die Handlungen von beauftragten Projektbegleitern zurechnen lassen (vgl. VK Westfalen, Beschluss vom 25.10.2016, VK 1 -36/16).

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