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   VK Westfalen, 28.10.2016 - VK 1-33/16   

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VK Westfalen, 28.10.2016 - VK 1-33/16 (https://dejure.org/2016,37507)
VK Westfalen, Entscheidung vom 28.10.2016 - VK 1-33/16 (https://dejure.org/2016,37507)
VK Westfalen, Entscheidung vom 28. Oktober 2016 - VK 1-33/16 (https://dejure.org/2016,37507)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - Verg 11/15

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers

    Auszug aus VK Westfalen, 28.10.2016 - VK 1-33/16
    Das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 15.07.2015, VII Verg 11/15) stelle zum Zwecke der Prüfung einer wirtschaftlichen Risikotragung nicht auf einen irgendwie begründeten politischen Erhaltungswillen, sondern auf gesellschaftsvertragliche Fakten ab.

    Vielmehr ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, anhand derer festzustellen ist, ob sich die juristische Person von anderen als rein wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt, so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.7.2015, Verg 11/15.

    Auch in der Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.7.2015, Verg 11/15, stellt das OLG nicht vorrangig auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer.

    Denn dann würde man aus einer solchen Aussage Rückschlüsse auf die Geltung des Vergaberechts ziehen und das ist nicht zulässig, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.7.2015, Verg 11/15.

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine

    Auszug aus VK Westfalen, 28.10.2016 - VK 1-33/16
    Ausgehend von der Rechtsprechung, sowohl des EuGH, u. a. Urteil vom 10.5.2001, Rs. C-223/99C-260/99 ("Ente Fiera"), Urteil vom 22.5.2003, Rs. C18/01 (Korhonen), Urteil vom 16.10.2003, Rs. C-283/00 (SIEPSA), als auch des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.4.2003, Verg 67/02, Beschluss vom 13.8.2007, Verg 16/07, des KG Berlin, Beschluss vom 27.7.2006, 2 Verg 5/06, sowie des OLG Hamburg, Beschluss vom 25.1.2007, 1 Verg 5/06 und anderer Vergabenachprüfungsentscheidungen, kommt es auf die Würdigung von Gesamtumständen im Einzelfall an.

    Das OLG Düsseldorf hat bereits mit Beschluss vom 30.4.2003, Verg 67/02, ausgeführt, dass sich das Merkmal der "nicht gewerblichen Art" auf die Aufgabe, aber nicht auf die juristische Person bezieht, die die Aufgabe erfüllen soll.

  • VK Brandenburg, 27.07.2015 - VK 12/15

    Versorgung mit TV- und Radioprogrammen: Dienstleistungsauftrag oder -konzession?

    Auszug aus VK Westfalen, 28.10.2016 - VK 1-33/16
    Wichtig ist offensichtlich, dass die Einrichtung "unter normalen Marktbedingungen tätig wird", sich also - so auch die VK Brandenburg, Beschluss vom 27.7.2015, VK 12/15- strategisch und operativ wie ein normaler Marktteilnehmer verhält.
  • BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 44.09
    Auszug aus VK Westfalen, 28.10.2016 - VK 1-33/16
    Das ist dann der Fall, wenn die Zahlung ein Ausgleich für die Übernahme einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung (Öffentliche Pflichtaufgabe) ist, vgl. dazu BVerwG, 16.12.2010, 3 C 44.09.
  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus VK Westfalen, 28.10.2016 - VK 1-33/16
    Bereits mit Beschluss vom 10.11.2009 (Az.: X ZB 8/09) hat der BGH entschieden, dass auch die Wahl einer falschen Verfahrensart einen Schaden beim Bieter verursachen kann und ihn damit in seinen Rechten verletzt.
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2007 - Verg 2/07

    Vergaberechtliche Anforderungen an Investorenauswahl und Umwandlung eines

    Auszug aus VK Westfalen, 28.10.2016 - VK 1-33/16
    Denn nach Auffassung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.7.2006, Verg 26/06, und Beschluss vom 13.6.2007, Verg 2/07, sowie der VK Münster, Beschluss vom 19.9.2006, VK 12/06, soll die unverzügliche Rüge es dem öffentlichen Auftraggeber ermöglichen, einen Fehler im Vergabeverfahren zu korrigieren.
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2007 - Verg 16/07

    DBE ist öffentlicher Auftraggeber!

    Auszug aus VK Westfalen, 28.10.2016 - VK 1-33/16
    Ausgehend von der Rechtsprechung, sowohl des EuGH, u. a. Urteil vom 10.5.2001, Rs. C-223/99C-260/99 ("Ente Fiera"), Urteil vom 22.5.2003, Rs. C18/01 (Korhonen), Urteil vom 16.10.2003, Rs. C-283/00 (SIEPSA), als auch des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.4.2003, Verg 67/02, Beschluss vom 13.8.2007, Verg 16/07, des KG Berlin, Beschluss vom 27.7.2006, 2 Verg 5/06, sowie des OLG Hamburg, Beschluss vom 25.1.2007, 1 Verg 5/06 und anderer Vergabenachprüfungsentscheidungen, kommt es auf die Würdigung von Gesamtumständen im Einzelfall an.
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2006 - Verg 26/06

    Vergaberecht: Unzulässige De-facto-Vergabe eines öffentlichen

    Auszug aus VK Westfalen, 28.10.2016 - VK 1-33/16
    Denn nach Auffassung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.7.2006, Verg 26/06, und Beschluss vom 13.6.2007, Verg 2/07, sowie der VK Münster, Beschluss vom 19.9.2006, VK 12/06, soll die unverzügliche Rüge es dem öffentlichen Auftraggeber ermöglichen, einen Fehler im Vergabeverfahren zu korrigieren.
  • KG, 27.07.2006 - 2 Verg 5/06

    Vergabeverfahren: Pflicht zur Einhaltung der Vergabebestimmungen, wenn ein

    Auszug aus VK Westfalen, 28.10.2016 - VK 1-33/16
    Ausgehend von der Rechtsprechung, sowohl des EuGH, u. a. Urteil vom 10.5.2001, Rs. C-223/99C-260/99 ("Ente Fiera"), Urteil vom 22.5.2003, Rs. C18/01 (Korhonen), Urteil vom 16.10.2003, Rs. C-283/00 (SIEPSA), als auch des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.4.2003, Verg 67/02, Beschluss vom 13.8.2007, Verg 16/07, des KG Berlin, Beschluss vom 27.7.2006, 2 Verg 5/06, sowie des OLG Hamburg, Beschluss vom 25.1.2007, 1 Verg 5/06 und anderer Vergabenachprüfungsentscheidungen, kommt es auf die Würdigung von Gesamtumständen im Einzelfall an.
  • EuGH, 16.10.2003 - C-283/00

    Kommission / Spanien

    Auszug aus VK Westfalen, 28.10.2016 - VK 1-33/16
    Ausgehend von der Rechtsprechung, sowohl des EuGH, u. a. Urteil vom 10.5.2001, Rs. C-223/99C-260/99 ("Ente Fiera"), Urteil vom 22.5.2003, Rs. C18/01 (Korhonen), Urteil vom 16.10.2003, Rs. C-283/00 (SIEPSA), als auch des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.4.2003, Verg 67/02, Beschluss vom 13.8.2007, Verg 16/07, des KG Berlin, Beschluss vom 27.7.2006, 2 Verg 5/06, sowie des OLG Hamburg, Beschluss vom 25.1.2007, 1 Verg 5/06 und anderer Vergabenachprüfungsentscheidungen, kommt es auf die Würdigung von Gesamtumständen im Einzelfall an.
  • VK Düsseldorf, 21.03.2013 - VK-33/12

    Nicht alle Messegesellschaften sind öffentliche Auftraggeber!

  • VK Münster, 19.09.2006 - VK 12/06

    Geforderte Erklärungen fehlen: Ausschluss auch im VOL/A-Verfahren

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2003 - Verg 16/03

    Wirtschaftlichkeitsprüfung: Auschluss wegen fehlender Eignung möglich?

  • OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06

    Vergabe von Dienstleistungsaufträgen: Stellung einer von einer Kommune getragenen

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - Verg 50/16

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung; Zweckverbandsumlage; Umlage; tierische

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - Verg 50/16

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers im Sinne des Vergaberechts

    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 28. Oktober 2016 (VK 1 - 33/16) wird zurückgewiesen.

    Sie beantragt, auf die sofortige Beschwerde den Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 28.10.2016 - Az. VK1-33/16 - aufzuheben und den Nachprüfungsantrag zu verwerfen, Die Antragstellerin beantragt,               die sofortige Beschwerde zurückzuweisen.

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2018 - Verg 28/17

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers

    Dementsprechend hat die deutsche Vergaberechtsprechung Messegesellschaften durchweg als öffentliche Auftraggeber im Sinne des 4. Teils des GWB behandelt, wenn ein Insolvenzrisiko faktisch nicht gegeben war (vgl. KG, Beschluss v. 27.07.2006, 2 Verg 5/06, juris Rn. 26, 30, 37; OLG Hamburg, Beschluss v. 25.01.2007, 1 Verg 5/06, juris Rn. 26 f.; VK Westfalen, Beschluss v. 28.10.2016, VK 1-33/16, juris Rn. 91 f., 123).
  • VK Westfalen, 26.03.2018 - VK 1-1/18

    Nicht offenes Verfahren: Nur vorhandene Vergabeunterlagen sind bereitzustellen!

    Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin gehen für diese Ausschreibung davon aus, dass die Antragsgegnerin öffentliche Auftraggeberin ist und verweisen auf eine dem OLG Düsseldorf vorliegende Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 28.10.2016 - VK 1- 33/16.

    1.3 Die Kammer unterstellt aufgrund der Entscheidung vom 28.10.2016 - VK 1- 33/16, dass die Antragsgegnerin öffentliche Auftraggeberin iSv § 99 Nr. 2 GWB ist.

  • VK Westfalen, 26.03.2018 - VK 1-47/17

    Nicht offenes Verfahren: Nur vorhandene Vergabeunterlagen sind bereitzustellen!

    Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin gehen für diese Ausschreibung davon aus, dass die Antragsgegnerin öffentliche Auftraggeberin ist und verweisen auf eine dem OLG Düsseldorf vorliegende Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 28.10.2016 - VK 1- 33/16.

    1.3 Die Kammer unterstellt aufgrund der Entscheidung vom 28.10.2016 - VK 1- 33/16, dass die Antragsgegnerin öffentliche Auftraggeberin iSv § 99 Nr. 2 GWB ist.

  • VK Nordbayern, 24.05.2022 - RMF-SG21-3194-7-9

    Juristische Personen des privaten Rechts als öffentliche Auftraggeber bei

    Es erscheint nicht vorstellbar, dass die ... bzw. die in den Aufsichtsrat der VSt entsandten Stadtvertreter eine Insolvenz der VSt hinnehmen würde, ohne zumindest den Versuch zu unternehmen, diese abzuwenden und dabei finanzielle Unterstützung zu gewähren, um dies zu verhindern (vgl. vgl. OLG Rostock, B.v. 02.10.2019, 17 Verg 3/19, Rn. 71; VK Leipzig, B.v. 11. Juni 2021, 1/SVK/006-21, Rn. 85; VK Münster, B.v. 28.10.2016, VK 1-33/16, Rn. 90).
  • VK Hessen, 18.11.2021 - 69d-VK-03/21

    Kommunale Wohnungsbaugesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber!

    Die Beurteilung, ob eine Aufgabe "nichtgewerblicher Art" i.S.v. § 99 Nr. 2 GWB vorliegt, kann nicht abstrakt festgestellt werden, sondern ist durch Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (Vergabekammer Münster, Beschluss vom 28. Oktober 2016 - VK 1 - 33/16 -).
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