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   VK Westfalen, 30.01.2018 - VK 1-42/17   

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https://dejure.org/2018,4042
VK Westfalen, 30.01.2018 - VK 1-42/17 (https://dejure.org/2018,4042)
VK Westfalen, Entscheidung vom 30.01.2018 - VK 1-42/17 (https://dejure.org/2018,4042)
VK Westfalen, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - VK 1-42/17 (https://dejure.org/2018,4042)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Personalwechsel zwischen Wettbewerbern: Verstoß gegen den Geheimwettbewerb?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen Geheimwettbewerb bezieht sich stets auf den konkreten Wettbewerb! (VPR 2018, 1032)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 4/11

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede i.S. von § 19 Abs. 3 lit. f VOL/A

    Auszug aus VK Westfalen, 30.01.2018 - VK 1-42/17
    Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots erstellt wird, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.4.2011, Verg 4/11.

    aa) Grundlegend wird von einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb durch wettbewerbsbeschränkende Absprachen ausgegangen, wenn zwei oder mehr Unternehmen die Preise oder den Leistungsumfang der Konkurrenten kennen und in Kenntnis dieser Bedingungen ein Angebot erstellt wird, so u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.4.2011, Verg 4/11.

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus VK Westfalen, 30.01.2018 - VK 1-42/17
    Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des BGH, Beschluss vom 8.2.2011, X ZB 4/10 (Abellio) eine "Heilung von Dokumentationsmängeln" durchaus auch noch während des laufenden Nachprüfungsverfahrens (siehe dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, Verg 28/14 m.w.N) möglich, solange keine Manipulationsgefahr besteht.
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Westfalen, 30.01.2018 - VK 1-42/17
    Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des BGH, Beschluss vom 8.2.2011, X ZB 4/10 (Abellio) eine "Heilung von Dokumentationsmängeln" durchaus auch noch während des laufenden Nachprüfungsverfahrens (siehe dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, Verg 28/14 m.w.N) möglich, solange keine Manipulationsgefahr besteht.
  • BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11

    Abfallentsorgung II

    Auszug aus VK Westfalen, 30.01.2018 - VK 1-42/17
    dd) Da sich sowohl kartellrechtliche als auch vergaberechtliche Beanstandungen überschneiden können, hat der BGH mit Beschluss vom 18.6.2012, X ZB 9/11, entschieden, dass nur dann eine Inzident Kontrolle von kartellrechtlichen Beanstandungen, die nicht von § 97 Abs. 6 GWB erfasst werden, durch die Vergabekammer zu erfolgen hat, wenn eine abschließende Entscheidung im Nachprüfungsverfahren sonst nicht möglich wäre und diese kartellrechtlichen Verstöße ohne zeitaufwendige Untersuchungen einwandfrei von der Vergabekammer feststellbar sind, so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.2012, Verg 7/12.
  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Westfalen, 30.01.2018 - VK 1-42/17
    Der BGH, Beschluss vom 4.4.2017, X ZB 3/17, meinte, dass der Auftraggeber "gerade dann, wenn er sich für einen aus Preis und qualitativen Aspekten zusammengesetzten Kriterienkatalogs bedient, bei dem die Angebote hinsichtlich der Qualitätskriterien mittels eines Benotungssystems bewertet werden und die Bewertungsmethode des Preises nur enge Kompensationsmöglichkeiten für qualitative Abzüge erwarten lässt, müssen die für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so eingehend dokumentiert werden, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Benotung eingegangen sind.
  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus VK Westfalen, 30.01.2018 - VK 1-42/17
    Geschätzt wird somit in erster Linie das haushaltsrechtlich begründete Interesse des Auftraggebers und der Öffentlichkeit an der jeweils wirtschaftlichsten Beschaffung, so BGH, Beschluss vom 31.1.2017, X ZB 10/16.
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Auszug aus VK Westfalen, 30.01.2018 - VK 1-42/17
    Das sind aber letztlich keine Vergaberechtsverstöße, die einem öffentlichen Auftraggeber vorgeworfen werden können, sondern es handelt sich vielmehr um Rechtsverstöße eines Mitkonkurrenten, die dem Lauterbarkeitsrecht unterworfen sein könnten und gemäß § 156 Abs. 3 GWB als sonstige Ansprüche der Zivilgerichtsbarkeit unterliegen, vgl. dazu BGH, Urteil vom 3.7.2008, I ZR 145/05.
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2009 - Verg 39/09

    Prüfung der Vergabe zur "Wiedererrichtung Berliner Stadtschloss/Bau des

    Auszug aus VK Westfalen, 30.01.2018 - VK 1-42/17
    Auch das OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.12.2009, Verg 39/09, meinte dass für die Entscheidung, ob Bewerber oder Bieter auf Grund ihrer Eigenerklärungen als geeignet bzw. ungeeignet zu beurteilen sind, es nicht erforderlich ist, dass der öffentliche Auftraggeber sämtliche in Betracht kommenden Erkenntnisquellen ausschöpft, um die gemachten Angaben zu verifizieren.
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2007 - Verg 25/07

    Vergaberechtliche Beurteilung der Eignung bei Bietergemeinschaften

    Auszug aus VK Westfalen, 30.01.2018 - VK 1-42/17
    Grundsätzlich werden die Vergabeunterlagen unter Zugrundelegung der allgemeinen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB ausgelegt, wobei auf den objektiven Empfängerhorizont eines in der Branche tätigen Bieters, der mit solchen Leistungsbeschreibungen vertraut ist, abgestellt wird, vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.1.2007, Verg 25/07.
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10

    Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung

    Auszug aus VK Westfalen, 30.01.2018 - VK 1-42/17
    Damit würde die erforderliche Kausalität zwischen einem Vergaberechtsverstoß und der Rechtsverletzung fehlen, idS u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.6.2010, Verg 10/10, Beschluss vom 3.8.2011, Verg 6/11 m.w.N.
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11

    Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung - ein öffentlicher Auftrag?

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

  • VK Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - VK 2-11/18

    Angabe einer Internet-Adresse: Eignungsanforderungen nicht wirksam gefordert!

    Damit würde die erforderliche Kausalität zwischen einem Vergaberechtsverstoß und der Rechtsverletzung fehlen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3.8.2011, Verg 6/11; Beschluss vom 16.05.2010, Verg 10/10; VK Münster, Beschluss vom 30.01.2018, VK 1 - 42/17).
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